Hier in D sind halt im Normalfall auf Barren 19% Mwst zu zahlen und auf Münzen nur 7%. Auf Goldbullions ist keine Mwst. zu entrichten.
Mwst. die man als Verkäufer erhält muss an das Finanzamt abgeführt werden. Dies gilt auch für private Verkäufer.
Wenn man eine Rechnung schreibt auf der Mwst. ausgewiesen ist muss man diesen Betrag an das Finanzamt abführen (egal ob Privatperson oder nicht).
Kleine gewerbliche Verkäufer (z.B: Ich-AGs mit marginalem Umsatz) oder private Verkäufer müssen keine Mwst. abführen wenn sie dies entsprechend auf ihren Rechnungen kenntlich machen.
Auf den Ausweis der Mwst. darf nur in bestimmten Fällen verzichtet werden. Näheres ist hier nachzulesen.
http://www.steuertipps.de/lexikon/klein ... erregelung
Privaten Käufern ist die Rechnung die sie erhalten meist ziemlich egal. Sie zahlen den Preis (inkl. Mwst) an den Verkäufer. Das Stück Papier (die Rechnung) wandert meist früher oder später in den Müll oder einen Aktenordner wo es auch verbleibt.
Bei gewerblichen Käufern ist das anders. Sie zahlen ebenfalls den Preis inkl. Mwst) erhalten aber die Mwst vom Finanzamt zurück wenn sie eine gültige Rechnung mit Mwst. Ausweis vorlegen können.
Kritisch wird es wenn ein privater Verkäufer an einen gewerblichen Käufer eine Rechnung ausstellt (Meist weil der Käufer es verlangt) und auf dieser Rechung Mwst. ausgewiesen ist.
Der gewerbliche Käufer erhält dann die Mwst. vom Finanzamt erstattet und der Verkäufer ist dazu verpflichtet diese erhaltene Mwst dann auch abzuführen.
Viele privaten Verkäufer wissen das nicht ...
Man unterschreibt z.B. eine vom Käufer aufgesetzte Rechnung (auf der natürlich Mwst. ausgewiesen ist) ohne sich dabei viel zu denken.
Auch Kaufverträge sollte gründlich nach Umsatzsteuer abgesucht werden.
Wenn man Glück hat fällt es trotz Rechnung mit ausgewiesener Mwst. dem Finanzamt nicht auf das man ja eigentlich etwas zu zahlen hätte. Hat man aber Pech und das Finanzamt kommt dahinter das man Rechnungen mit Mwst. Ausweis geschrieben hat ohne je Mwst. abgeführt zu haben wird es teuer. Das Finanzamt kann dann schätzen was man so verkauft hat und fordert die geschätzte einbehaltene Mwst samt Strafgebühren ein ... Das kann schnell sehr, sehr teuer werden.
Fazit:
Wenn man als Privatmann verkauft dann gilt es im eigenen Interesse auf einer ausgestellten Rechnung explizit zu vermerken das der Verkauf ohne Mwst. erfolgte (Kleinunternehmerregelung).
Selbstverständlich müssen die notwendigen Gegebenheiten (insbesondere die Umsatzlimits) gegeben sein.