Aktuelle Zeit: 05.06.2024, 08:14
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1000er Fein hat geschrieben:
Falsch, das veröffentlichung einer email ist schon mal ein Verstoß gegen das
Urheberrecht
Persönlichkeitsrecht
im Gewerblichen bereich wäre das Wettbewerbsrecht noch betroffen ...
Paragraphen will ich jetzt nich raussuchen, dafür bekommt mein Anwalt
ca 700 für die Abmahnung, 200 für die Abschluß bzw Unterwerfungserklärung, 1200 kann eine Einstweilige Verfügung kosten wobei nochmal ca 100 € Gerichtskosten dazukommen ...
Wenn man keinen Fachanwalt nimmt, geht das ganze vielleicht nocht 200€ günstiger ....
SilverFox2012 hat geschrieben:1000er Fein hat geschrieben:Weil Gold und Silber etc sich *theoretisch* innerhalb von minuten im Preis halbieren könnten oder schlimmer ...
Theorie und Praxis... bitte lass uns sachlich bleiben.
1000er Fein hat geschrieben:
Anwälte habe ich je nach Fall verschiedene ...
Ich bin diesbezüglich etwas vorbelastet
SilverFox2012 hat geschrieben:1000er Fein hat geschrieben:
Anwälte habe ich je nach Fall verschiedene ...
Ich bin diesbezüglich etwas vorbelastet
Au weia, mehrere Anwälte sind nötig?!
Gib mir einfach die Rufnummer von dem Anwalt, welcher dir vom
Urheberrecht auf eine E-Mail erzählt hat.
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