Aktuelle Zeit: 05.06.2024, 09:09
popeinnot hat geschrieben:silbereisen hat geschrieben:popeinnot hat geschrieben:
In Zeiten ohne Bankgeheimnis und mit gesetzlichen Bail-in-Regeln ein Schließfach mieten...
Was hat ein Schließfach mit Bail-In zu tun ? Weißt Du überhaupt, was der Begriff bedeutet ?
Ja, aber du anscheinend nicht, dehalb helfe ich gerne weiter.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gläubigerbeteiligung
Der andere, wohl bekanntere Begriff ist wohl der des "zyperns; gezypert werden"
In dem Text, den du da verlinkt hast, ist überhaupt keine Rede von Schliessfächern...
Mit der Einlage von Geldern bei einer Bank (z. B. in Form eines Tagesgeldes, Sparguthabens oder einer Schuldverschreibung wie Sparbriefen der Bank) wird der Anleger Gläubiger der Bank. Bei einer Insolvenz der Bank trägt der Kunde damit ein Kreditausfallrisiko: Gläubiger können am Verlust beteiligt werden, wenn die Insolvenzmasse die ausstehenden Forderungen übersteigt und der dabei entstehende Verlust nicht vom Kapital (oder nachrangigen Schulden) abgedeckt wird (was der übliche Fall ist).
popeinnot hat geschrieben: Im Falle einer (drohenden) Insolvenz der Bank, wird ein solches Vermögen fast zeitgleich und automatisch liquidiert.
Eine Enteignung eines Bankschliessfaches wäre schlicht Unterschlagung besser gesagt Diebstahl.
Das wäre so, wie wenn dein Vermieter zu dir nach Hause kommt und alle Wertgegenstände einsammelt, weil er gerade knapp bei Kasse ist.
Ob das die Bank im Fall einer Insolvenz tatsächlich machen würde, kann ich nicht beurteilen, ich bin kein Bänker und auch kein Jurist. Vermutlich kommt es auch auf das kleingedruckte im Schliessfachvertrag an, und der wird bei jeder Bank anders aussehen.
Hier wurde ein ähnliches Thema diskutiert:
Dabei geht es zwar um das ableben eines Schliessfachinhabers, aber im Prinzip würde es wahrscheinlich auf das selbe hinauslaufen.
https://www.juraforum.de/forum/t/schlie ... er.255128/