... nun, die erste Frage ist, ob nach dem Fall von Bretton Woods und dem Ende der Goldeinlösepflicht mit korrekten Bestandszahlen gearbeitet wurde, wovon ich jedoch ausgehe.
Und die zweite, wesentlich wichtigere Frage ist ja, ob das was da ist, auch konkret zugeordnet werden kann.
Es wurde ja nach Bretton Woods auch Gold verliehen, vom Leiher short verkauft usw. usw..
Wenn man nur verleiht, das Gold aber nicht physisch bewegt wird, ist die Verlockung groß, dasselbe Gold mehrmals zu verleihen (wir haben ja alle den Goldschmid Fabian gesehen
).
Ich zweifle nicht daran, dass die Menge an Gold vorhanden ist, die man angibt. Aber die Frage ist doch, ob für jeden einzelnen Barren nur Einer Besitzansprüche geltend machen kann, oder mehrere.
Da wir ja alle wissen, dass man öffentlichen Verlautbarungen nur bedingt glauben soll (Juncker läßt grüßen) sehe ich darin auch den Grund weshalb es zum Einen so lange gedauert hat und weshalb man zum Anderen auch Umgiessen mußte.
Die Echtheit läßt sich auch feststellen, ohne dass man den Barren beschädigt.
Denn hätte man jede einzelne Barrennummer eindeutig einem Eigentümer zuordnen können, wäre die Auslieferung nur noch ein logistisches Problem gewesen. Und die Barren in den entsprechenden Standard zu bringen, wäre das Problem des Eigentümers nach Auslieferung gewesen.
Die Wahrheit kennen wir alle nicht, aber wenn man es mal mit einer gesunden Skepsis betrachtet, hat die ganze Geschichte doch ein gewisses "Gschmäckle" ...
Just my two cents ...
lifesgood