Aktuelle Zeit: 06.06.2024, 07:03
einige von Euch sind ja schon ewig im Metier und kennen die Tricks, Kniffe und vor allem Fallstricke, die man als Grünschnabel schnell mal übersieht. Ich hätte mal wieder eine komplizierte Frage...
Hier die Situation:
- Ich habe gerade bei EBay eine Goldmünze entdeckt, die mir gefällt.
- Der Anbieter ist privater Verkäufer.
- Die Bewertungen sind in Ordnung.
- Kategorie des Angebotes ist: Edelmetall>Gold>Münzen
- Auch in der Beschreibung schreibt der Verkäufer Goldmünze.
- Er bietet als Zahlungsmethode PayPal an.
Schön, dachte ich, da gibt's ja den Käuferschutz, falls das Ding doch unecht sein sollte. Mal eben die Richtlinien durchlesen...
In den Käuferschutzrichtlinien habe ich dann Folgendes gefunden:
3. Anspruchsberechtigung.
Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.
(...)
3.6. Der Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.
In den PayPal-Nutzungsrichtlinien bin ich dann über etwas gestolpert.
Und zwar steht dort, es gibt
Aktivitäten, die eine Genehmigung erfordern
Das Akzeptieren von Zahlungen für bestimmte Dienste gemäß der untenstehenden Tabelle muss von PayPal vorab genehmigt werden.
(...) Handel von Edelsteinen und Edelmetallen; (...)
Ich verstehe das nun so, dass man als VERkäufer erst eine Genehmigung durch PayPal benötigt, wenn man Edelmetalle verkaufen und das Geld vom Käufer per PayPal empfangen möchte ("Akzeptieren von Zahlungen").
Nun habe ich aber als potentieller Käufer keine Möglichkeit, im Vorfeld zu prüfen, ob der Verkäufer denn diese Genehmigung eingeholt hat.
Ein gewerblicher Edelmetallhändler wüsste vermutlich um die Genehmigungsverpflichtung.
Gesetzt den Fall mein privater Verkäufer hat diese Genehmigung jedoch nicht eingeholt, weil er bislang nie auf die Idee gekommen ist, dass das nötig sein könnte. Er verstößt also (unwissentlich) gegen die Nutzungsrichtlinien. Was passiert dann, wenn ich im Falle einer Falschmünze den Käuferschutz in Anspruch nehmen möchte?
Habt Ihr schon Erfahrungen mit solch einem Fall machen müssen?
(Ich befürchte hier eine ähnliche Problematik wie mit der erlöschenden Versandversicherung beim Edelmetall-Versand über DHL, wenn der Warenwert 500 Euro übersteigt, oder beim Edelmetall-Versand über Hermes etc.)
Ich freue mich auf Eure Erfahrungsberichte und/oder Einschätzungen.
Vielen lieben Dank Euch schon mal fürs geduldige Lesen und im Voraus für Eure Kommentare
sagt der Fux