Aktuelle Zeit: 05.06.2024, 08:35
Aktuelle Zeit: 05.06.2024, 08:35
Moderatoren: winterherz, Mahoni, Forum-Team, Mod-Team
Eisvogel78 hat geschrieben:Ich glaube, dass manche hier ein bisschen was verwechseln. Ich bin auch nicht in der Versicherungsbranche tätig hab mich aber bezügl. meiner BU schlau gemacht.
1. Die BU ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Dir und der Versicherung. Es ist absoluter Schmarn wenn manche hier schreiben, jemand der eine BU über 800,- Euro abgeschlossen hat, ist total unterversichert, weil ja kaum über Hartz IV Satz. Wie maenneken schon geschrieben hat, soll die BU-Versicherung die Lücke schließen zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rente bzw. Pensionszahlung bei Beamten wie in meinem Fall.
rapi hat geschrieben:@eisvogel - die bu - zahlt dann auch nur 50% - niemals 100%- jenach dem was begutachtet worden ist.
die gestzl. versicherung - rente - kann verweigern, wenn eine andere arbeit gemacht werden kann.
bu- rente ist bei harzt IV anzurechnen.
das sind die modalitäten. es darf keiner sich vorstellen, man hat ausgesorgt- das ist nicht der fall. als maurer kannst du noch als telefonist berufstätig sein und das mind. 3 std. aus der traum. ob das dann was wird oder nicht, ist die sache des versicherten. lg das mein wissen bisher- auch nicht versicherungsfachkraft.
Turnbeutelvergesser hat geschrieben:Im Kleingedrucktem einer BU sollte stehen, dass die Versicherung auf eine abstrakte Verweisbarkeit im Schadensfall verzichtet. Dann gibts auch kein Ärger von wegen anderen Beruf ausüben.
Der Zusatzverdienst sollte, laut Aussage meiner Versicherung, nicht über 80% des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Arbeitsjahre liege.
Die Besteuerung richtet sich nach der Restlaufzeit. Wie schon erwähnt gibt's dafür Tabellen.
Turnbeutelvergesser hat geschrieben:Im Kleingedrucktem einer BU sollte stehen, dass die Versicherung auf eine abstrakte Verweisbarkeit im Schadensfall verzichtet. Dann gibts auch kein Ärger von wegen anderen Beruf ausüben.
wehrwolf hat geschrieben:[...]Aber,bis Ende der Laufzeit sind ca. 12% Versteuerung fällig.
Also sollte man die fällige EK-Steuer schon mal mit einrechnen bei Abschluss einer BU-Versicherung.
wehrwolf hat geschrieben:während des Krieges mit dem Versicherer
Zurück zu „Stammfäden Allgemein“
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste