Aktuelle Zeit: 16.06.2024, 15:20
Aurifer hat geschrieben:
Anzeige: prima
Chance, bei vorsätzlichem Betrug Geld zurückzubekommen: versucht mal, einem nackten Mann in die Tasche zu greifen...
Fakt ist, dass die Staatsanwaltschaft den angezeigten Betrug verfolgen wird.
Da es eine deutsche Bankverbindung geben wird, an die gezahlt wurde, hat man zumindest schon einmal einen Mittäter oder sogar den Täter selbst. Ist dieser kein unbeschriebenes Blatt, könnte diese Anzeige der letzte Nagel auf seinem Sarg sein und er würde ggf. keine Bagatellstrafe mehr bekommen, sondern einmal richtig büßen müssen. Auch wenn man im Zweifelsfall sein Geld nicht zurückbekommt. Das ist ja eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Aus diesem Blickwinkel macht eine Anzeige auf jeden Fall Sinn! Denn, wo kein Kläger, da kein Richter!
Auf diese Weise konnte ich vor Jahren einen kleinen Betrüger einfahren lassen, der den Bogen endgültig überspannt hatte, indem er mir bei Ebäääh en paar Turnschuhe verkaufte, die er nie besaß