juergen1228 hat geschrieben: ↑26.10.2024, 23:15
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Vielleicht geht er zwischenzeitlich auch in die Privatinsolvenz?
Deutschland ein "Schlaraffenland" für Kriminelle.
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"Vielleicht, vielleicht"
Dieses ewige Schlechtreden und Politisieren, dass "Deutschland ein Schlaraffenland für Kriminelle " sei, kann man auch bald nicht mehr hören.
Also mit einem vollstreckbaren Titel passiert in diesen Fall folgendes:
1. Der Titel ist nach wie vor vollstreckbar. Also Gerichtsvollzieher beauftragen. So, wie die Sache es zeigt, legt der Schuldner es drauf an -> jetzt erst recht den GV beauftragen! Sollte er andeuten, daß da nichts zu holen ist -> Strafanzeige (dann verjährt es nicht - auch nicht bei einer zwischenzeitlichen Privatinsolvenz)
2. Stellt sich später heraus, daß die Vollstreckung nicht rechtens ist, mußt du lediglich die Vollzugskosten übernehmen (Gerichtskostenabrechnung ist ja bereits erledigt). Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr sehr gering (es gab ja eine verbindliche Verhandlung vor Gericht).
Ich hatte einen Nachbarn mit identischer Problematik erfolgreich geholfen.
Sollte Hilfe benötigt werden, kannst du mich per PN kontaktieren.
Danke für die Tipps! Hab jetzt nen Gerichtsvollzieher beauftragt, damit dieses Spektakel irgendwann mal beendet ist …
Ist ein typischer Fall mit ner Rechtsschutzversicherung beim Gegner sowie nem Anwalt, der ihm einredet, durch alle Instanzen zu gehen, obwohl die Sache völlig aussichtslos ist.