Rhenanus » 28.11.2023, 15:08 hat geschrieben:
...
Solange es lief, haben viele hier natürlich gerade bei Preisanstiegen, die Berger noch nicht vollzogen hatte, zum alten Kurs geordert und waren darüber bei Lieferung auch sehr froh.
Für mich war Frau Berger keine Betrügerin, sondern einfach nur mit dem Geschäft eines Edelmetallhandels überfordert.
Rhenanus » 28.11.2023, 15:08 hat geschrieben:
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Solange es lief, haben viele hier natürlich gerade bei Preisanstiegen, die Berger noch nicht vollzogen hatte, zum alten Kurs geordert und waren darüber bei Lieferung auch sehr froh.
Für mich war Frau Berger keine Betrügerin, sondern einfach nur mit dem Geschäft eines Edelmetallhandels überfordert.
Da muss ich Dir vollkommen Recht geben
Ich kannte die Dame auch ganz gut und hatte mehrmals Mailverkehr und auch gute EM Käufe, sowie
EM Verkäufe.
Ist alles prima gelaufen, jedoch in der letzten Phase Ihres Gewerbes war ich an der ,,Seitenlinie,,
Alles richtig gemacht
Frau Berger war auf sich allein gestellt und hatte in dem ,,Haifischbecken,, nicht wirklich erfahrene Menschen um sich herum - Schade
Wenn Frau Berger mitlesen sollte: Wünsche Ihnen für das weitere Leben alles Gute.
Das Leben geht immer weiter
Update: Wir hatten letzte Woche mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Schöneberg.
Die Richterin hat uns einen Vergleich vorgeschlagen: Der Finanzagent, der mein Geld für den Silberbarren auf sein Konto erhalten und dann an die Betrüger weitergeleitet hat, soll mir ca. die Hälfte davon wieder zurückzahlen, also 350 €. Wir haben jetzt 2 Wochen Zeit, uns das zu überlegen ...
joee78 hat geschrieben: ↑16.09.2024, 19:18
Update: Wir hatten letzte Woche mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Schöneberg.
Die Richterin hat uns einen Vergleich vorgeschlagen: Der Finanzagent, der mein Geld für den Silberbarren auf sein Konto erhalten und dann an die Betrüger weitergeleitet hat, soll mir ca. die Hälfte davon wieder zurückzahlen, also 350 €. Wir haben jetzt 2 Wochen Zeit, uns das zu überlegen ...
Das hört sich nach einem Zivilrechts-Verfahren an. Was ist denn mit dem Strafverfahren geworden, in dem der "Geldempfänger" zu 40 Tagessätzen verurteilt worden war und wogegen er Rechtsmittel eingelegt hatte ?
Einen Vergleich macht man, um zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu kommen.
Aber was hat das noch mit Recht zu tun, wenn man als Betrogener auf die Hälfte seines Geldes zu Gunsten eines am Betrug Beteiligten verzichten soll ?
Ach ja, hatte ich vergessen zu berichten: Im Strafverfahren hat er sich auch nen Verteidiger genommen und ist freigesprochen worden, da er selbst den Betrug nicht begangen hat.
Das Verfahren vor dem AG Schöneberg ist tatsächlich ein Zivilverfahren, da gehts nicht mehr um Betrug (der ihm auch nicht mehr vorgeworfen wird, da er nur "Finanzagent" war), sondern um komplizierte Fragen der ungerechtfertigten Bereicherung, §§ 812 ff. BGB, ob er "gutgläubig" war, ob das Geld bei ihm noch vorhanden ist etc.
Da die Richterin wohl keinen Bock auf nen Urteil hat, hat sie uns den Vergleich angeboten ...
Ich glaub aber ich werd ihn ablehnen und gucken, wie das Urteil ausgeht
joee78 hat geschrieben: ↑16.09.2024, 20:55
Ach ja, hatte ich vergessen zu berichten: Im Strafverfahren hat er sich auch nen Verteidiger genommen und ist freigesprochen worden, da er selbst den Betrug nicht begangen hat.
Lustig zu lesen, wer da in Berlin rumpfuscht. Für mich klingt das nach Geldwäsche und da reicht Leichtfertigkeit schon für eine Strafbarkeit...
Silberfranke hat geschrieben: ↑16.09.2024, 22:10
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Lustig zu lesen, wer da in Berlin rumpfuscht. Für mich klingt das nach Geldwäsche und da reicht Leichtfertigkeit schon für eine Strafbarkeit...
joee78 hatte einen Silberbarren gekauft, hat auf ein Konto bezahlt, das nicht dem eigentlichen Betrüger gehört und dann den Barren leider nicht geliefert bekommen.
Wie kommst du bei diesem (Betrugs-)Sachverhalt auf Geldwäsche, @Silberfranke?
Der hat sich auch im Zivilverfahren nen Topanwalt genommen und argumentiert, dass er nicht wusste, dass man sein Konto nicht Dritten zur Verfügung stellen darf. Sein Anwalt argumentiert auf 4 Seiten, warum er nicht "leichtfertig" gehandelt hat.
Wenn ihr wollt, schick ich euch den Schriftsatz per pm
Silberfranke hat geschrieben: ↑16.09.2024, 22:10
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Lustig zu lesen, wer da in Berlin rumpfuscht. Für mich klingt das nach Geldwäsche und da reicht Leichtfertigkeit schon für eine Strafbarkeit...
joee78 hatte einen Silberbarren gekauft, hat auf ein Konto bezahlt, das nicht dem eigentlichen Betrüger gehört und dann den Barren leider nicht geliefert bekommen.
Wie kommst du bei diesem (Betrugs-)Sachverhalt auf Geldwäsche, @Silberfranke?
Das Weiterleiten inkriminierter Geldwäsche ist numal tatbestandlich Geldwäsche
Bei dieser Art des Betrugs gehen Betrug und Geldwäsche in der Regel Hand in Hand.
Und wenn man die Geldwäscher nicht verfolgt/verfolgen will, wird sich da nichts ändern, weil die tatsächlichen Betrüger grundsätzlich unermittelbar aus Ausland agieren und für den Erfolg ihrer Tat numal die Weiterleitung der Gelder durch die Geldwäscher essentiell ist.
Zuletzt geändert von Silberfranke am 17.09.2024, 08:30, insgesamt 1-mal geändert.