Beitragvon IrresDing » 09.11.2019, 22:52
Das SAG begrüße ich.
Der Auszug aus diesem Buch, Marc Friedrich und Matthias Weik, ist grundsätzlich gut aber mit Vorsicht zu genießen.
Wenn ich nämlich so einen Schwachsinn lesen:
"Interessanterweise wurde in § 5 SAG festgehalten, dass alle Funktionsträger über das nach dem SAG ablaufende Verfahren Stillschweigen zu wahren haben. Deswegen hören Sie auch nichts von dem Gesetz. Fragen Sie doch mal Ihren Vermögensverwalter, Banker oder Makler. Selbst wir müssten wahrscheinlich schweigen. Dies bedeutet aber auch, dass gemäß § 5 SAG alle Verfahrensbeteiligten per Gesetz zum Stillschweigen angehalten sind, selbst wenn sie die Systemgefährdung einer systemrelevanten Bank vermuten."
Das tut weh. Weder ein Vermögensverwalter, noch Banker oder Makler, noch dieser Friedrich und Weik haben Stillschweigen zu halten. Das ist völliger Unfug. Jeder darf immer und überall darüber mündlich und schriftlich informieren. Sollte euer Bankberater das Gesetz kennen, kann er gerne darüber plauschen. Was aber Quatsch ist, welcher Bürohengst der VW-AG kennt denn das gesamte Insolvenzrecht von börsennotierten Gesellschaften? § 5 besagt nur, dass am VERFAHREN (= Tätigkeit i.S.d.G.) Beteiligte über das Verfahren vollkommenes Stillschweigen halten müssen. Das ist auch wichtig. Allein aus dem Fakt heraus, dass diese Informationen locker einige hundert Millionen Euro an der Börse wert wären. Wenn also, jetzt mal angenommen, die Deutsche Bank wanken würde, dann wären alle in diesem Verfahren Beteiligte zum Stillschweigen verpflichtet. Richtig so. Trotzdem darf heute aber auch später darüber berichtet werden.
Wieso finde ich das SAG gut?
Ich mag es, wenn Risiken nicht vergesellschaftet werden. So einfach ist das. Nach der Finanzmarktkrise hieß es, dass man die Risiken eindämmen muss. Das SAG und das §314 VAG sind Lehren daraus. Zuerst sind die Aktionäre als die Eigentümer der Gesellschaft dran, dann subsidiär die Einlagen bzw. Auszahlungshöhen im Verhältnis zur notwendigen Summe. Eine Entschädigung kann der Staat später immer noch nach Absehen der Gesamtsituation prüfen. Wichtig ist erst mal die Handlungsfähigkeit. In der Regel wird es bei einzelnen Gesellschaften eh nicht zur Anwendung dieser gesetzlichen Regelungen kommen. Einen tollen Präzedenzfall legte da die Mannheimer hin und die folgende Gründung der Protector inklusive erfolgreicher Überwindung. Wir reden hier also um Schieflage und Probleme, die die Branche selbst nicht mehr regeln kann, also elementare Eruptionen.
„Plötzlich erkannte er, dass er die Welt entweder mit den Augen eines armen, beraubten Opfers sehen konnte, oder aber als Abenteurer auf der Suche nach einem Schatz.“
– Paulo Coelho: Der Alchimist