Aktuelle Zeit: 19.04.2024, 21:46
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bestone hat geschrieben:...........
............. wurde ich wegen einer Betriebsschließung zum 01.01.2019 arbeitslos. I
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Mein Plan ist zuerst die 45 Beitragsjahre voll zu machen um dann mit 64 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen zu können. Hierbei zählt die aktuelle Arbeitslosigkeit und ich habe nun 42 Jahre voll (die letzen beiden Jahre vor der Rente zählen dagegen nicht zur Erhöhung der Beitragsjahre). Nun möchte ich 3 Jahre im Vollerwerb arbeiten um dann zu reduzieren (Vorrang) oder eben, sollte sich nichts vernünftiges ergeben, mit 60+ komplett aussteigen. Wenn ich dazu erneut Arbeitslosenzeit in Anspruch nehmen muss, ist das eben so und ich fühle mich dabei keinesfalls als Sozialschmarotzer.
bestone hat geschrieben:Mein Plan ist zuerst die 45 Beitragsjahre voll zu machen um dann mit 64 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen zu können. Hierbei zählt die aktuelle Arbeitslosigkeit und ich habe nun 42 Jahre voll (die letzen beiden Jahre vor der Rente zählen dagegen nicht zur Erhöhung der Beitragsjahre). Nun möchte ich 3 Jahre im Vollerwerb arbeiten um dann zu reduzieren (Vorrang) oder eben, sollte sich nichts vernünftiges ergeben, mit 60+ komplett aussteigen.
gullaldr hat geschrieben:bestone hat geschrieben:Mein Plan ist zuerst die 45 Beitragsjahre voll zu machen um dann mit 64 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen zu können. Hierbei zählt die aktuelle Arbeitslosigkeit und ich habe nun 42 Jahre voll (die letzen beiden Jahre vor der Rente zählen dagegen nicht zur Erhöhung der Beitragsjahre). Nun möchte ich 3 Jahre im Vollerwerb arbeiten um dann zu reduzieren (Vorrang) oder eben, sollte sich nichts vernünftiges ergeben, mit 60+ komplett aussteigen.
Wenn es mit der Vollzeittätigkeit nichts mehr werden sollte, besteht für Dich die Möglichkeit, einen 450 Euro-Minijob anzunehmen und Dich über diesen hinsichtlich der Rente zu versichern. Dann bekommst Du zumindest die 45 Jahre voll.
san agustin hat geschrieben:gullaldr hat geschrieben:bestone hat geschrieben:Mein Plan ist zuerst die 45 Beitragsjahre voll zu machen um dann mit 64 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen zu können. Hierbei zählt die aktuelle Arbeitslosigkeit und ich habe nun 42 Jahre voll (die letzen beiden Jahre vor der Rente zählen dagegen nicht zur Erhöhung der Beitragsjahre). Nun möchte ich 3 Jahre im Vollerwerb arbeiten um dann zu reduzieren (Vorrang) oder eben, sollte sich nichts vernünftiges ergeben, mit 60+ komplett aussteigen.
Wenn es mit der Vollzeittätigkeit nichts mehr werden sollte, besteht für Dich die Möglichkeit, einen 450 Euro-Minijob anzunehmen und Dich über diesen hinsichtlich der Rente zu versichern. Dann bekommst Du zumindest die 45 Jahre voll.
really
das habe ich jetzt noch nicht gehört
Du meinst die restlichen 3 Jahre als 450 jobler und dann in Rente - geht sowas ?
Köni123 hat geschrieben:Noch ein Nachsatz, wichtig ist die ganze Versicherungszeit auch um nicht einen eventuellen Anspruch auf die Erwerbsunfähigskeitsrente zu verlieren. Klingt zwar blöd, aber wer als abhännig Beschäftigter 3 Jahre nicht in die rentenkasse eingezahlt hat vor einer eventuellen Erwerbsunfähigkeit hat Pech. Dann gibt es nix von der Rentenkasse.
Köni123 hat geschrieben:Es reicht sogar nur ein 50,- Euro Nebenjob um die Versicherungszeit voll zubekommen. Wichtig ist nur das man die rentenversicherungspflicht wählt und mindestens 32,55 Euro in die Rentenkasse einzahlt.
Bei einem 50 Euro Minijob zahlt der Arbeitgeber 7,50 in die Rentenkasse, den Rest zu 32,55 muss man selbst vom Lohn einzahlen. Hier als 25,05 Euro. Man bekommt dann nur noch 24,95 Euro ausgezahlt aber die Versicherungszeit wird voll anerkannt. Mache ich seit Jahren!
Seine Oma schenkt ihm einen Betrag XYZ
Mit diesem Geld kann er die restlichen 5 Jahre gut überbrücken und braucht den € 450 Job nur um die restlichen 5 Jahre bis zum Renteneintritt voll zu bekommen
ok - Rentenpunkte sind futsch, aber dafür arbeitet er eben auch nur noch ein paar Stunden im Monat
kann man sich das so ungefähr vorstellen
Was für das Investment in die Rentenkasse spricht: Zahlt der Minijobber ein, sammelt er damit Pflichtbeitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung. Ein Jahr Minijob bringt ihm ein normales Versicherungsjahr ein, unabhängig vom Verdienst.
Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten mit angerechnet. Bei einem Monatsverdienst von 450 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 4,50 Euro.
Durch einen rentenversicherungspflichtigen Minijob sammeln Arbeitnehmer auch Wartezeiten für die Rente. Jeder Monat als Minijobber landet dann auch als Wartezeitmonat auf dem Rentenkonto. Für die verschiedenen Altersrenten (Altersrente für langjährig Versicherte, Regelaltersrente etc.) müssen unterschiedlich viele Wartezeitmonate auf dem Konto zusammengekommen sein.
Ich bin derzeit Hausmann und nicht rentenversicherungspflichtig. Kann ich mich freiwillig versichern?
Ja. Wie alle anderen freiwillig Versicherten können Sie Ihren freiwilligen Rentenbeitrag wählen zwischen dem Mindestbeitrag von derzeit 84,15 Euro im Monat (1 009,80 Euro im Jahr) und dem Höchstbeitrag von 1 187,45 Euro im Monat (14 249,40 Euro im Jahr). Innerhalb dieser Grenzen ist auch jeder andere Beitrag möglich.
(...)
Ich bin Polizeibeamter, 60 Jahre alt und gehe 2019 mit 62 Jahren in Pension. Um auf fünf Jahre Mindestversicherungszeit zu kommen, müsste ich auch als Pensionär noch freiwillige Rentenbeträge zahlen, um zusätzlich eine gesetzliche Rente zu bekommen. Geht das?
Ja. Sie können freiwillige Beiträge bis zum Beginn der gesetzlichen Regelaltersrente zahlen, die in Ihrem Fall mit 65 Jahren und elf Monaten beginnt. Bis dahin kommen Sie auf die mindestens fünf Jahre, die für einen Rentenanspruch notwendig sind.
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