Aktuelle Zeit: 27.04.2024, 18:44
silbereisen hat geschrieben:popeinnot hat geschrieben:
In Zeiten ohne Bankgeheimnis und mit gesetzlichen Bail-in-Regeln ein Schließfach mieten...
Was hat ein Schließfach mit Bail-In zu tun ? Weißt Du überhaupt, was der Begriff bedeutet ?
Ja, aber du anscheinend nicht, dehalb helfe ich gerne weiter.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gläubigerbeteiligung
Der andere, wohl bekanntere Begriff ist wohl der des "zyperns; gezypert werden"
Dir ist schon klar, dass Du mit einer Spareinlage dem Institut einen kostenlosen, größtenteils unbesicherten Betrag zur Verfügung stellst, dessen rechtlicher Eigentümer dann nicht mehr Du sondern die Bank ist? Mit einem angemieteten Schließfach verhält es sich ähnlich. Mit dem groben Unterschied allerdings, dass hier nicht einmal eine Einlagensicherung gilt.
Sinn macht ein Schließfach für wichtige Unterlagen und Dokumente aller Art, z.B. Urkunden, Belege im Original, etc., welche außerhalb der eigenen vier Wände vor Feuer geschützt aufbewahrt werden sollen/müssen. Evtl. auch Testamente, um das Erbe vor allzu gierigen Menschen zu schützen, jedoch nie Sorten, geldähnliche Papiere oder gar Edelmetall. Im Falle einer (drohenden) Insolvenz der Bank, wird ein solches Vermögen fast zeitgleich und automatisch liquidiert.