Aktuelle Zeit: 25.04.2024, 14:12
Betonsammler hat geschrieben:...
Es zählt das sogenannte Leistungserstellungsdatum, normalerweise das Versanddatum.
...
Regelmäßig entsteht die Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Leistungserbringung ( z.B. Lieferung ), sog. "Sollversteuerung".
Davon abweichend ist in Ausnahmefällen auch die "Ist-Versteuerung" möglich, bei der es auf die Vereinnahmung des Entgelts ankommt.
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unt ... steuerung/
https://www.steuertipps.de/lexikon/i/istversteuerung