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Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...

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dirty old
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Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...

Beitragvon dirty old » 23.04.2019, 20:11

Das ist Schrödingers Katze,einfach genial. smilie_01
Grüsse

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Kolumboss
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Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...

Beitragvon Kolumboss » 23.04.2019, 20:37

Das glaube ich zu wissen, weil ich den Thread dazu sehr aufmerksam gelesen und die Links verfolgt habe.
https://forum.silber.de/viewtopic.php?t=12211

Dazu kann man selber noch die Suche anschmeissen:
http://bfy.tw/NLnh

Oder einfach Beton sammeln- dann ist man auf der sicheren Seite.
Ist übrigens seit einiger Zeit tatsächlich mein Hauptsammelgebiet; ändert sich aber immer wieder je nach persönlicher und gesamtwirtschaftlicher Lage.

salito
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Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...

Beitragvon salito » 23.04.2019, 20:42

Bzgl Silberbad und Münzen mit dem Tuch bereiben, fragt doch einfach @phill99, der kennt sich aus und behauptet doch Stein und Bein es fälle niemandem auf smilie_12

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sternengong
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Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...

Beitragvon sternengong » 23.04.2019, 20:46

Hallo Betonsammler!
Es gibt ja Silbermünzen die erfahrungsgemäß stärker zu Milchflecken neigen oder weniger stark dazu neigen.
Bei meinen gekapselten und auf Pappe folierten Scottsdale Mint Ausgaben habe ich bisher noch keine Milchflecken festgestellt.
Darf gerne so bleiben ;-)
Gib jedem Tag die Chance, der schönste Deines Lebens zu werden smilie_01

Fell
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Ab wann gilt die Haltefrist bei Edelmetallen?

Beitragvon Fell » 27.04.2019, 19:59

Hallöchen,
da ich aktuell meine Auflistung meiner Bestände überarbeite und diese auch mit gewissen Daten ausstatten möchte, stellt sich mir nun die Frage was für Daten sinnvoll sind.
Hierbei stieß ich nun auf folgende Problematik:
Steuerrechtlich ist es ja meines Wissens so das nach einer Haltefrist von einem Jahr die Gewinne aus Gold- und Silber-Verkäufen steuerfrei sind. Aber ab wann gilt aber diese Haltefrist denn nun?
Gerade bei Online-Käufen gibt es da ja verschiedenste Datums-Angaben: Bestelldatum, Bestellannahmedatum, Rechnungsdatum, Versanddatum, Datum des Erhalts.
Welche ist nun die korrekte?

Beginnt die Frist sobald ein ich die Absicht habe zu kaufen? - Bestelldatum
Beginnt die Frist sobald wir uns einig sind also Käufer und Verkäufer sagen Deal? - Bestellannahmedatum
Beginnt die Frist wenn die Rechnung erstellt wird (also z.B. bei Vorkasserechnungen bei Erhalt der Zahlung)? - Rechnungsdatum
Oder gilt evtl. der Versand des Verkäufers - Versanddatum
Oder gilt tatsächlich erst der Erhalt bei mir in meinen Händen? - Datum des Erhalts

Gerade zum Festhalten und auch zum evtl. beweisen einer evtl. vergangenen Frist ist es ja doch sehr wichtig das Datum nachweisen zu können...
Was ich bisher gefunden haben in den weiten des WWW ist darüber so gut wie nichts?!
Kennt sich hier jemand mit aus?
Wäre nett wenn hier jemand Klarheit reinbringen würde :)

Panik95
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Re: Ab wann gilt die Haltefrist bei Edelmetallen?

Beitragvon Panik95 » 27.04.2019, 20:05

Deine Probleme möchte ich haben.
Es gilt immer das Rechnungsdatum.

Fell
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Re: Ab wann gilt die Haltefrist bei Edelmetallen?

Beitragvon Fell » 27.04.2019, 20:29

Hättest du hierfür eine Quelle zufälligerweise?
Die Quellen wo ich dazu gefunden habe handeln um Immobilien ( https://immlab.de/private-veraeusserungsgeschaefte/ ) oder aber um private Veräußerungsgeschäfte allgemein ( https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 95010.html )
So wie ich das dort verstehe sagen beide aus das es eben nicht auf das Rechnungsdatum ankommt, sondern um das Datum des Kaufvertrags (also wenn die Bestellung rechtlich angenommen wurde aka Bestellannahmedatum)?! Heißt doch somit eine Rechnung reicht dann als Nachweis ja eben nicht da dieses ja nicht unbedingt das Datum des Kaufvertrags ist?!

lifesgood

Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...

Beitragvon lifesgood » 27.04.2019, 21:04

Bei einem Immobilienkauf, wie in Deinen Links, läßt sich das Datum des Zustandekommens Kaufvetrages mit der notariellen Beurkundung desselben sehr einfach verifizieren.

Bei der online-Bestellung von Edelmetallen ist es doch so, dass der Verkäufer die Bestellung annehmen muss, damit der Kaufvertrag zustande kommt. In der Regel ist es so, dass zeitgleich die Rechnungsstellung erfolgt und somit die Rechnung auch als Auftragsbestätigung fungiert.

Grundsätzlich wäre es natürlich auch möglich, dass der Händler zuvor eine Auftragsbestätigung schickt und die Rechnung erst mit einem späteren Datum ausgestellt wird.

Was jedoch nicht möglich ist, ist dass das Rechnungsdatum vor der Annahme des Auftrages liegt, denn dann würde die Rechtsgrundlage für die Rechnung (nämlich ein bestehender Kaufvertrag) fehlen.

Daher ist man wohl auf der "sicheren Seite" wenn die Jahresfrist zum Rechnungsdatum verstrichen ist.

lifesgood

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Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...

Beitragvon winterherz » 27.04.2019, 21:06

Aber es ist doch so, dass du -bei Onlinebestellungen- eine Kaufabsicht bekundest. Diese wird dann vom Verkäufer angenommen und er stellt dir die Ware damit zeitgleich in Rechnung. Das bedeutet dann widerum, dass das Zustandekommen des Vertrages und das Datum der Rechnung identisch sind.....
Auch bei Tafelgeschäften ist dieses doch so!?
Zudem kenne ich keinen Fall, indem bei EM Vertragsannahme und Rechnungszustellung
so weot auseinanderliegen, dass es relevant wäre, oder?
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Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...

Beitragvon winterherz » 27.04.2019, 21:08

@lifesgood: Da warste schneller smilie_01
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Xiaolong

Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...

Beitragvon Xiaolong » 27.04.2019, 21:16

Bei allem was sich in meinem beruflichen Umfeld so tut, ist immer das Rechnungsdatum entscheidend. Verkaufe ich etwas an einen Kunden, so beginnt die Herstellergarantie erst mit dem Rechnungsdatum, das mein Kunde auf seiner Rechnung hat.
Lustigerweise verhält es sich mit der Umsatzsteuer anders. Entscheidend für die Umsatzsteuervoranmeldung im Monat ist nicht das Rechnungsdatum, sondern der Abfluß/Zufluß vom Konto.
Bin kein Steuermensch, da kümmert sich jemand drum, aber so looft es bei mir.

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Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...

Beitragvon nordmann_de » 27.04.2019, 21:41

Xiaolong hat geschrieben:...
Lustigerweise verhält es sich mit der Umsatzsteuer anders. Entscheidend für die Umsatzsteuervoranmeldung im Monat ist nicht das Rechnungsdatum, sondern der Abfluß/Zufluß vom Konto...

Ob lustig oder nicht, die Steuer will meist wissen, wann das Geld fließt und schlägt dann mit ihren Fristen zu.

@Fell
Und wie die Vorredner schon schrieben, in der Regel ist das Rechnungsdatum auch das Datum des Kaufvertrages und damit Beginn der steuerlichen Zwölfmonatsfrist (es gibt da aber auch Fallstricke, je nach Art des Wirtschaftsgutes, die dann ein Steuerjurist beurteilen muss: https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 95010.html )
Hier mal der Hinweis eines Händlers zum praktischen Umgang mit der Frist: https://www.degussa-goldhandel.de/edelm ... nd-barren/

Auch ein Hinweise aus Lohnsteuer-Kompakt.de: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steue ... lt-werden/

In so fern, nimm einfach mit der Rechnung den Besitzbeginn, mit dem Verkauf den Abgang an, sofern Du auch die Rechnung (in der Regel als Vorauszahlung) gezahlt hast. smilie_16
Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
Joseph Joubert (1754-1824)

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Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...

Beitragvon Fell » 27.04.2019, 21:59

Das mit dem zeitgleich in Rechnung stellen ist leider nicht überall so. Ich kenne z.B. einen größeren Händler der die Bestellung annimmt per E-Mail dann auf den Geldeingang wartet und erst nach Erhalt des Geldes (z.B. klassische Vorab-Überweisung) die Ware versendet und auch erst am Versandtag die Rechnung dazu erstellt (Rechnungsdatum = Versanddatum).
Wie gesagt es geht hier ja nicht um zwei drei Tage sondern generell darum inwiefern man bei einer Nachfrage seitens z.B. FA das beweisen möchte wenn das Rechnungsdatum eben nicht das Annahmedatum ist. Theoretisch müsste man doch dann das Vertragsannahmedatum beweisen (z.B. E-Mail dazu ausdrucken)?
Oder reicht hier tatsächlich dann das Rechnungsdatum das zwar evtl. später ist aber definitiv gültig ist ? Oder könnte das FA sagen mag sein das von dann und dann die Rechnung ist, aber wir wollen wissen wann der Fristbeginn genau war nicht nur ungefähr...

Was ist wenn die Lieferung und Rechnungserstellung erst weit später erfolgt (z.B. Sammlermünzen die ausverkauft sind und/oder vorbestellbar sind und 1-2 Monate Lieferzeit haben)? Hier wären 1-2 Monate doch schon mehr als ein paar Tage...

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Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...

Beitragvon nordmann_de » 27.04.2019, 22:10

Fell hat geschrieben:...
Was ist wenn die Lieferung und Rechnungserstellung erst weit später erfolgt (z.B. Sammlermünzen die ausverkauft sind und/oder vorbestellbar sind und 1-2 Monate Lieferzeit haben)? Hier wären 1-2 Monate doch schon mehr als ein paar Tage...


Letzlich nennt der Gesetzgeber die Inbesitzname als Beginn der Frist: https://dejure.org/gesetze/BGB/854.html
Bitte verzeihe, das eine verbindliche Auseinandersetzung mit deiner Frage nur von deinem Steuerberater gegen Gebühr vergeneommen werden kann und der dann auch dafür haften darf.
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Joseph Joubert (1754-1824)

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Re: Ich habe da mal eine Frage zum Thema Edelmetalle...

Beitragvon Fell » 27.04.2019, 22:22

nordmann_de hat geschrieben:
Fell hat geschrieben:...
Was ist wenn die Lieferung und Rechnungserstellung erst weit später erfolgt (z.B. Sammlermünzen die ausverkauft sind und/oder vorbestellbar sind und 1-2 Monate Lieferzeit haben)? Hier wären 1-2 Monate doch schon mehr als ein paar Tage...


Letzlich nennt der Gesetzgeber die Inbesitzname als Beginn der Frist: https://dejure.org/gesetze/BGB/854.html
Bitte verzeihe, das eine verbindliche Auseinandersetzung mit deiner Frage nur von deinem Steuerberater gegen Gebühr vergeneommen werden kann und der dann auch dafür haften darf.


Nunja, soweit muss es nicht kommen, mir ging es eigentlich nur darum welches Datum ich nun belegen können muss und auch in meine Liste eintrage (also ob ich tatsächlich 5 evtl. verschiedene Datumsangaben eingebe). :) smilie_02


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