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Bankschließfach

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Bumerang
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Re: Bankschließfach

Beitragvon Bumerang » 14.11.2018, 16:53

Die Bank muss sofort das Konto sperren, weil nach dem Tod die (meist unbekannten) Erben Eigentümer der Guthaben geworden sind. Dann hilft nur eine Vollmacht über den Tod hinaus oder für den Todesfall. Sie wird schon prüfen, ob die Meldung echt ist. Meist kommt sie von Angehörige oder Geschäftspartnern, die ebenfalls Kunden sind.
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san agustin
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Re: Bankschließfach

Beitragvon san agustin » 14.11.2018, 19:24

Bumerang hat geschrieben:Die Bank muss sofort das Konto sperren, weil nach dem Tod die (meist unbekannten) Erben Eigentümer der Guthaben geworden sind. Dann hilft nur eine Vollmacht über den Tod hinaus oder für den Todesfall. Sie wird schon prüfen, ob die Meldung echt ist. Meist kommt sie von Angehörige oder Geschäftspartnern, die ebenfalls Kunden sind.


ich will hier nicht weiter groß herumreiten, aber der Tod gehört eben zum Leben....

Wie soll den die Bank binnen 24 Stunden das Ableben des Kontoinhabers feststellen ?
Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Geschäftspartner in den Besitz des Todesschein kommt
und hiermit zur Bank läuft - warum sollte er sich um ein privates Konto kümmern ???

und: den Todesschein, welcher den offiziellen Tod dokumentiert, wird ja nur an die engsten
und anwesenden Familienmitglieder (Ehepartner/Kinder) ausgehändigt......

ich musste solche Erfahrungen noch nie miterleben, das liegt dann auch wohl eher an den
Verhältnissen wie man im Kreise seiner Liebsten aufwächst und reinwächst....
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IrresDing
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Re: Bankschließfach

Beitragvon IrresDing » 15.11.2018, 05:06

Del
Zuletzt geändert von IrresDing am 11.09.2020, 23:27, insgesamt 1-mal geändert.
„Plötzlich erkannte er, dass er die Welt entweder mit den Augen eines armen, beraubten Opfers sehen konnte, oder aber als Abenteurer auf der Suche nach einem Schatz.“
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Frank the tank
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Re: Bankschließfach

Beitragvon Frank the tank » 08.02.2019, 07:53

https://www.goldseiten.de/artikel/40370 ... ml?seite=1

Aus dem Artikel:
Die US-Sanktionen gegen das venezolanische Gold werfen ebenso schwerwiegende Sorgen um das Vertrauen und Gegenparteirisiko innerhalb des weltweiten Finanzsystems auf.

Wenn die Bank of England das Gold einer Regierung beschlagnahmen kann, ist dann das Gold einer Person, das irgendwo innerhalb des weltweiten Finanzsystems gelagert wird, sicher?

"In all seinen Operationen unterhält die Bank die höchsten Standards des Risikomanagements und hält sich an alle relevanten Gesetze, einschließlich zutreffender finanzieller Sanktionen", kommentierte die Bank of England. Grundsätzlich bedeuten ihre eigenen vormundschaftlichen Verträge gar nichts, wenn "relevanter" und "zutreffender" politischer Druck angewendet wird.

Wie lautet also die Lektion?

Es ist eine Lektion für diejenigen Länder, die nicht die besten Beziehungen mit den USA unterhalten.

Derartige Nationen entwickeln tatsächlich Möglichkeiten, Vermögenswerte aus dem Dollarsystem der Federal Reserve und außer Reichweite der US-amerikanischen Finanzbehörden zu schaffen.

Eine weitere Lektion betrifft die Lagerung von Gold und Silber.

Wenn Sie Ihre Edelmetalle nicht persönlich aufbewahren möchten, dann sollten Sie alle Tresore vermeiden, die von regulierten Banken verwaltet werden. Es gibt absolut keinen Grund dieses zusätzliche Gegenparteirisiko auf sich zu nehmen, wenn privatere Lagermöglichkeiten so weitläufig verfügbar sind.


© Steve St. Angelo
ENDE

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IrresDing
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Re: Bankschließfach

Beitragvon IrresDing » 08.02.2019, 08:27

Mal sehen ob es auf Silber.de möglich ist ohne Whataboutism zu diskutieren?

ANFANG

Wie sieht die Beurteilung aus, sollte man den selbsternannten autokratischen und alle Gewalt auf seine Person vereinenden Maduro überhaupt nicht als legitimen Eigner der Goldes ansehen?

Oder auf Tresore bezogen: ist es nicht gut zu wissen, das nicht legitimierte Personen von der Bank vor dem Zutritt in den Tresorraum abgehalten werden und nicht wie im Privaten sich in aller Ruhe dran machen können?

Mr. Angelo ist ein Crashprophet der mehrfach Prognosen der Implosion der großen westlichen Währungen veröffentlicht hat und die alle nicht eingetreten sind. Ich sag mal so: er sieht als Berufsrisiko überall staatliche Risiken. Andauernd.
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Frank the tank
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Re: Bankschließfach

Beitragvon Frank the tank » 24.03.2019, 12:18

Die Bank wird ausgeraubt
23.03.2019

https://www.goldseiten.de/artikel/40836 ... ml?seite=1

Aus dem Artikel:
Zypern wurde von der Welt als Anomalie angesehen. Der Großteil der Menschen jedoch weiß nicht, dass die USA 2010 bereits ein Gesetz verabschiedeten (vergraben im Dodd-Frank Act), das es jeder Bank erlaubt, eigenmächtig und ohne weitere Autorisierung der US-Regierung, die Finanzmittel von Kontoinhabern zu konfiszieren, wenn die Banker festgestellt haben, dass ein Bankennotfall vorliegt.

Ein fast identisches Gesetz wurde 2013 in Kanada verabschiedet, versteckt hinter dem Staatshaushaltsplan des selben Jahres.

Im Jahr 2014 folgte innerhalb der EU dann ein ähnliches Gesetz.
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IrresDing
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Re: Bankschließfach

Beitragvon IrresDing » 24.03.2019, 13:57

Wenn die Bank für Bargeld in den Tresoren sich von der Haftung frei stellt, darf sie es behalten? Wie bitte? Klingt nach: Wenn die Post in ihren Lieferbedingungen also Gold ausschließt, dann darf sie meine Goldsendung konfiszieren und sie ihrem Eigenkapital zurechnen? Oder in der etwa so, wie wenn du vor meinem Haus zu schnell die Straße runter fährst und ich dir dann als Private erkläre dein Auto gehört nun mir.

Merkste selber, oder?

Dieser Aufsatz strotzt von unbewiesenen Behauptungen und Finten. Welches „EU-Gesetz“ war denn das, dass angeblich den EU-Banken erlauben soll Bankschließfachinhalte für ihre eigene Zwecke einzuziehen? Und wie heißt das nationale deutsche Recht dazu?

Lösung: Es gibt schlichtweg keine EU Gesetzgebung. Die Staaten müssen das lediglich in nationales Recht umsetzen und haben dabei Gestaltungsspielraum. Das nur mal am Rande erwähnt. Also, wie heißt denn das ominöse deutsche Bankschließfachkonfiszierungfüreigenkapitalerhöhungderbankengesetz (BsfknfzfeKapErhdBkG)?

Quellenlose Schwurblerei nur um die Realität der eigenen Meinung hin zu biegen. Die sind genauso vertrauensvoll, wie der Regierungssprecher Seibert auf der anderen Seite.
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Re: Bankschließfach

Beitragvon ka-silber66 » 24.03.2019, 15:43

@IrresDing

Ich habe diesen Artikel heute morgen auch gelesen. Ganz neu war das für mich nicht da ich schon vorher hier und da darüber gelesen habe. Aber immer wieder schön daran erinnert zu werden was alles kommen kann.

Ich kann dir nur den folgenden Link empfehlen, denn die Behauptungen aus dem Artikel sind nicht bei den Haaren herbeigezogen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4ubigerbeteiligung

Gruß
Klaus

lifesgood

Re: Bankschließfach

Beitragvon lifesgood » 24.03.2019, 16:55

Das Thema Gläubigerbeteiligung ist uns allen bewußt.

Aber von der Gläubigerbeteiligung bis zur Konfiszierung von Wertsachen aus den Schließfächern zur Rettung der Bank ist doch noch ein sehr, sehr großer Schritt.

Das kann man nicht über einen Kamm scheren.

Denn der Schließfachinhalt ist nicht an die Bank verliehen - dann wäre man Gläubiger, sondern man nutzt hier nur eine Dienstleistung der Bank, eben die Lagerung im Schließfach.

So findet im Falle eines Bail-In die Haftung statt:
Mithilfe eines einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) sollen in Schieflage geratene Banken künftig planmäßig saniert oder abgewickelt werden (siehe dazu unseren Beitrag im Newsletter 01/2016). Die entsprechende Umsetzung in nationales Recht wurde vom Deutschen Bundestag im September 2015 im Rahmen des „Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes“ verabschiedet.

Zentrales Element des SRM ist der sogenannte „Bail-in“, also die Beteiligung von Eigentümern und Gläubigern an den Kosten der Abwicklung oder Restrukturierung eines Kreditinstituts, noch bevor staatliche Mittel hierzu eingesetzt werden. Hieraus ergibt sich eine zwingend verbindliche Haftungskaskade, wonach zunächst die Anteilseigner zur Verlustübernahme herangezogen werden. Reicht das vorhandene Eigenkapital eines Instituts nicht zu dessen Gesundung aus, wird darüber hinausgehender Kapitalbedarf durch Inanspruchnahme von Fremdkapital, den sogenannten berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, gedeckt. Darunter sind in erster Linie nachrangiges Fremdkapital, schlichte Bankenanleihen sowie – im Extremfall – Spareinlagen wie Tages- oder Festgelder zu fassen. Falls all dies nicht ausreicht, den Kapitalbedarf einer Bank im Krisenfall zu decken, soll der Bankenabwicklungsfonds Abhilfe schaffen. Dieser wird seit Beginn dieses Jahres aufgebaut und aus Bankenabgaben gespeist. Um in letzter Instanz Gelder der öffentlichen Haushalte zu beanspruchen, ist die Durchführung des skizzierten Bail-in zwingende Voraussetzung.


Quelle:https://www.psp.eu/artikel/145/bail-in-wenn-gemeinnuetzige-geldanleger-banken-sanieren/

Nichtsdestotrotz können auch Bankschließfächer nur für einen Teil des Bestandes als Lagerort herhalten. Nicht weil deren Inhalt zur Rettung der Bank verwendet werden könnte, sondern weil im Krisenfall die Bank eben bauch mal ein Weilchen geschlossen sein kann und man nicht an sein Schließfach kommt.

lifesgood

Frank the tank
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Re: Bankschließfach

Beitragvon Frank the tank » 24.03.2019, 19:48

In dem verlinkten Wiki-Artikel steht nichts von Schließfächern.
Manchen hier im Forum fehlt scheinbar die Fähigkeit daran zu glauben, dass man Gesetze jederzeit anpassen kann!
Eine Formulierung und die Schließfächer gehören dann auch zum verwertbarem Gläubigerguthaben.

Ich erinnere nur an Frau Merkel und den Steinbrück 2008: Ihre gesamten Spareinlagen sind sicher. Eine glatte Lüge .....
So auch später bei einer Anfrage herausgekommen.

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IrresDing
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Re: Bankschließfach

Beitragvon IrresDing » 24.03.2019, 20:15

Del
Zuletzt geändert von IrresDing am 11.09.2020, 23:27, insgesamt 1-mal geändert.
„Plötzlich erkannte er, dass er die Welt entweder mit den Augen eines armen, beraubten Opfers sehen konnte, oder aber als Abenteurer auf der Suche nach einem Schatz.“
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lifesgood

Re: Bankschließfach

Beitragvon lifesgood » 24.03.2019, 21:07

@Frank: Hier konstruierst Du etwas, was so nicht haltbar ist.

Die Einlegerhaftung oder Gläubigerhaftung bezieht sich auf Anteilseigner (Aktionäre) und eben auf Einlage. Nachdem ja ein Kontoguthaben bei einer Bank nichts Anderes ist als eine Forderung gegen diese Bank, ist der Einleger Gläubiger der Bank.

Derjenige der ein Schließfach bei einer Bank hat, ist Mieter des Schließfaches. Das ist ein vollkommen anderes Rechtsverhältnis und läßt sich daher nicht mit lapidaren Umformulierungen eines Gesetztestextes ändern.

Ein Vermieter hat nur dann ein Pfandrecht an in die Mietsache eingebrachten Gegenständen, wenn der Mieter mit seinen Zahlungen in Verzug ist. Und das auch nur unter sehr strengen gesetzlichen Bestimmungen.

Stell Dir mal vor, Du mietest eine Garage. Da käme doch auch niemand auf die Idee, dass Dein Auto weg ist, wenn der Vermieter der Garage pleite geht. Und Deinen Fernseher und Deine Möbel darfst Du auch behalten, wenn der Vermieter Deiner Wohnung pleite geht. ;)

Das ist Panikmache at its best, nicht mehr und nicht weniger.

lifesgood

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Re: Bankschließfach

Beitragvon ka-silber66 » 24.03.2019, 21:42

IrresDing hat geschrieben:Da aber ein Schließfach keine Spareinlage in ein Kreditinstitut ist, sind deine dort gelagerten Wertsachen schon immer sicher gewesen. WENN überhaupt, würde sie der Staat konfiszieren (siehe USA damals). Aber sicher nicht der Bank als Eigenkapital schenken...


Ja genau, du schreibst es wie es laufen wird. Einfach ausgedrückt: Der Staat konfisziert und gibt es (indirekt zur Rettung) der Bank. Klar ist aber auch, wenn es soweit kommt haben wir noch ganz andere Probleme.

Mal so angedacht. Warum kaufen wir EM? Zur Altersversorgung, Krisenvorsorge, Vermögenssicherung?
Ich kaufe es, weil ich möglichst wenig Geld im Finanzsystem halten möchte. Dazu zählt für mich auch ein Bankschließfach.

Gruß Klaus

lifesgood

Re: Bankschließfach

Beitragvon lifesgood » 24.03.2019, 21:58

Momentan sehe ich das Risiko bei der Lagerung zu Hause (je nach Wohnsituation) durch Raub oder Einbruch um sein EM zu kommen größer, als die Gefahr staatlichen Zugriffs auf den Schließfachinhalt.

Das kann sich ändern, dann muss man reagieren.

Letztendlich hat jede Art der Lagerung ihre spezifischen Risiken. Daher ist auch bei der Lagerung Diversifikation zu empfehlen.

lifesgood

Ric III
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Re: Bankschließfach

Beitragvon Ric III » 24.03.2019, 23:35

lifesgood hat geschrieben: Daher ist auch bei der Lagerung Diversifikation zu empfehlen.



Gewiß!

Der Bankschließfachanteil kann dabei durchaus bei genau NULL liegen kann.

Liegt aber freilich auch an den jeweils persönlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen.


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