Andre090904 hat geschrieben:Wenn da bei Mexiko "1 Onza" steht, gilt das dann beispielsweise auch für Proof-Münzen? Oder gar Reverse-Proof oder ganze Sets?
Die Zollfreiliste ist meistens nicht hilfreich, da sie extrem lückenhaft ist. Am Ende läuft es auf die Regelungen des § 25c UStG hinaus, die man beim Zoll am Schalter diskutiert.
https://dejure.org/gesetze/UStG/25c.html"(2) Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt."
Sofern Du also weniger als 80% Aufpreis auf den Spot bezahlst (und das per Rechnung, Zahlungsbeleg oder sonst wie nachweisen kannst), sollte es keine Probleme geben. "Sollte"... denn jeder, der schon mal beim Zoll war, weiß, dass Anlagegold idR nicht das Spezialgebiet der Zöllner ist... da braucht man gelegentlich schon etwas Geduld. Auch der Zollbeleg für Null Euro muss durch die Bürokratie laufen.