Aktuelle Zeit: 27.04.2024, 02:46
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jab2 hat geschrieben:Ja genau , Scherzkeksalarm ...nur haben wohl nicht alle den Witz verstanden
Und niemand weiss wie schnell sich die Pointe in Zukunft noch verschärfen kann ..
insbesondere 4.1..
http://www.safefinanz.com/wp-content/up ... A4cher.pdf
jab2 hat geschrieben:Ja genau , Scherzkeksalarm ...nur haben wohl nicht alle den Witz verstanden
Und niemand weiss wie schnell sich die Pointe in Zukunft noch verschärfen kann ..
insbesondere 4.1..
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lifesgood hat geschrieben:Auch das mit dem "Wirtschaftlich Berechtigen". Aus diesem Grund hatte ich das Thema auch mal mit meiner Lebensgefährtin besprochen, deren Vater ist mittlerweile 99 und ihre Mutter 90 Jahre alt. Das Konto lief auf ihren Vater und ihre Mutter war verfügungsberechtigt.
Auf mein Drängen haben die bei der Bank nachgefragt und es wurde exakt so bestätigt. Unabhängig davon ob es Verfügungsberechtigte zu Lebzeiten gibt, ist das Konto sofern nur der Verstorbene "Wirtschaftlich Berechtigter" war, gesperrt, bis ein Erbschein vorliegt (notarielles Testament haben die nicht). Es dürfen dann nur noch Dinge vom Konto bezahlt werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Todesfall stehen, wie z.B. Grabkosten, Beerdigungskosten usw..
Daher haben die beiden das geändert, dass nun auch ihre Mutter "wirtschaftlich berechtigt" ist. Da ihr Vater nicht mehr aus dem Haus gehen kann, kam ein Mitarbeiter der Bank für die Formalitäten zu ihnen nach Hause.
lifesgood hat geschrieben:
Wie gesagt, alles was ich oben geschrieben hatte, beruht auf persönlicher Erfahrung.
IrresDing hat geschrieben:
Aber nicht jeder der EM kauft sieht sein Hobby auch darin. Ist eh immer besser, wenn man mit seinen Investments nicht ins Bett steigt.
silbereisen hat geschrieben:Ich habe selten so einen groben Unfug gelesen. Der wirtschaftlich Berechtigte hat praktisch keine Relevanz, auch nicht im Erbfall, keinerlei Rechte, einfach gar nix. Er dient auschließlich der Dokumentation und der Erfüllung melderechtlicher Vorschriften.
Erbfall und Kontosperre (sogar mit Kontovollmacht)
Im Erbfall treten leicht Probleme mit Banken auf, die das Konto des Erblassers sperren. Dann steht der Erbe – oft der überlebende Ehepartner – unter Umständen ohne Mittel da. Ob und welchem Umfang Verfügungen über die Konten des Erblassers nach dem Tod möglich sind, kann nicht einheitlich beantwortet werden.Unproblematisch ist der Fall, wenn nur ein Erbe vorhanden ist oder eine Kontovollmacht vorliegt. Dann muss die Bank alle Verfügungen des Erben über das Konto des Verstorbenen ausführen.Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, steht für die Bank zunächst nicht fest, wer Erbe des Kontos ist. Sie wird bei solchen Zweifeln Verfügungen über Kontoguthaben grundsätzlich nicht ausführen.Beruft sich der Erbe auf eine Kontovollmacht, kann die Bank dem Erben trotzdem einen Zugang zum Konto verweigern. Denn normale Vollmachten gelten grundsätzlich nicht über den Tod hinaus. Anders ist es, wenn die Vollmacht auch über den Tod hinaus gilt. Aber selbst dann kann die Bank eine Verfügung über das Konto zurückweisen, wenn sie Zweifel daran hat, ob der verfügende Erbe verfügungsberechtigt geblieben ist, etwa weil ein Widerruf der Vollmacht erfolgt ist. Denn eine vom Verstorbenen erteilte Vollmacht kann von den Erben widerrufen werden, soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat.
IrresDing hat geschrieben:Ric, das ist korrekt. Ich habe als EM Lager zwei große Schließfächer unter der Stuttgarter Börsenstraße gemietet. Da kommt schon Volumen zusammen. Und richtig, ich kaufe kompaktes und standardisiertes Edelmetall. Mein Sonderzeuchs hält sich schwer in Grenzen. Und Masterboxen sind toll stapelbar! Barren sind trotzdem selten, da ihr teils nicht mal vorhandener Aufpreisvorteil durch die mangelnde Stückelung und niedrigere Akzeptanz wieder zunichte gemacht wird.
Aber das stimmt schon, der Platz lässt die Sammlungsdiversität im Ag schwer schrumpfen. Zumindest, wenn du die „Schmuckstücke“ nicht von dem „Standardkram“ trennst und sie einfach zuhause behälst. Da ich außer Schmuck kein EM zuhause haben möchte ist die Option nicht gegeben.
Aber nicht jeder der EM kauft sieht sein Hobby auch darin. Ist eh immer besser, wenn man mit seinen Investments nicht ins Bett steigt.
LG
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