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Bankschließfach

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jab2
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Re: Bankschließfach

Beitragvon jab2 » 07.10.2018, 12:52

Ja genau , Scherzkeksalarm ...nur haben wohl nicht alle den Witz verstanden :lol:
Und niemand weiss wie schnell sich die Pointe in Zukunft noch verschärfen kann ..

insbesondere 4.1.. 8)

http://www.safefinanz.com/wp-content/up ... A4cher.pdf

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Sapnovela
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Re: Bankschließfach

Beitragvon Sapnovela » 07.10.2018, 13:27

jab2 hat geschrieben:Ja genau , Scherzkeksalarm ...nur haben wohl nicht alle den Witz verstanden :lol:
Und niemand weiss wie schnell sich die Pointe in Zukunft noch verschärfen kann ..

insbesondere 4.1.. 8)

http://www.safefinanz.com/wp-content/up ... A4cher.pdf


Olle Kamelle....
geschrieben in 2014, mächtig Panik gemacht...

"3.1 Geplante E.U. Schließfach - Verordnung?
Brüssel plant noch diesen Sommer eine Verordnung, wonach Schließfächer von einer eige-
nen Task Force gewaltsam geöffnet werden können. Die Operation läuft unter dem Namen
„lockbox 2014“ "

... und in 2018 ist davon noch nichts zu sehen. Gähn...
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san agustin
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Re: Bankschließfach

Beitragvon san agustin » 07.10.2018, 13:43

jab2 hat geschrieben:Ja genau , Scherzkeksalarm ...nur haben wohl nicht alle den Witz verstanden :lol:
Und niemand weiss wie schnell sich die Pointe in Zukunft noch verschärfen kann ..

insbesondere 4.1.. 8)

http://www.safefinanz.com/wp-content/up ... A4cher.pdf


und wieder so ein ,,Panik Posting,,

sicherlich können die Zeiten in 1933 von Roosevelt nicht auf unsere Zeiten übertragen werden
und was das gewaltsame öffnen der Schliessfächer in UK anbetrifft:
es wurde den Inhabern ja 14 Tage Zeit gelassen den Fragebogen zu beantworten - egal wie die Antwort aussah...
Zeit genug um das zu tun, was zu tun war smilie_07

@ lifesgood

Dein Link bestätigt ja in großen Teilen meine Ausführungen
Wenn beiden Partner ein eigenes (Giro) Konto eröffnen und jeder der Partner eine Vollmacht besitzt,
haben auch beide Teile Zugriff darauf - im Lebensfall wie im Todesfall

sonst macht das Wort ,,Vollmacht,, ja auch gar keinen Sinn

Im Mietrecht sieht es sogar noch ganz anders aus: da benötigst du gar keine Vollmacht, wenn einer der anderen Hälfte stirbt und nur eine Hälfte als Mieter eingetragen ist
Da geht der Mietvertrag auf den Witwer/Witwe über....
smilie_38

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Re: Bankschließfach

Beitragvon jab2 » 07.10.2018, 15:26

Tja was wir davon sehen wird auch erst dem einzelnen bekannt
wenn sich tatsächlich mal die Frage stellen wird :wink:

Man könnte ja zb auch mal Zyprioten Fragen wie das damals war , ob sie wann sie wollten an ihre Schließfächer herankamen als die Banken erstmal gar kein Geld mehr auszahlten und einfach geschlossen blieben und niemandem klar war was folgen würde ?

Schäuble winkte da schon mit der ganz groben Schaufel alles als Bürgschaften aus und von den Banken und Konten der Bürger zu schaufeln , die Gesetzgebung dazu soetwas tatsächlich bei Bedarf umsetzen zu können ist entweder schon da oder wird im Bedarfsfall ganz schnell da sein und wer das nicht glaubt ist genau der der ``Gähnt`` wärend sein Erspartes dann abgeräumt wird.

Man kann sich da ganz weit aus dem Fenster hängen und so tun als wäre das alles unmöglich aber so mancher ist schon Gähnend aus dem Fenster gefallen denn wenn sich die Frage wirklich stellt dann ist es schon zu spät smilie_11

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IrresDing
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Re: Bankschließfach

Beitragvon IrresDing » 07.10.2018, 15:57

Del
Zuletzt geändert von IrresDing am 11.09.2020, 23:15, insgesamt 1-mal geändert.
„Plötzlich erkannte er, dass er die Welt entweder mit den Augen eines armen, beraubten Opfers sehen konnte, oder aber als Abenteurer auf der Suche nach einem Schatz.“
– Paulo Coelho: Der Alchimist

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Re: Bankschließfach

Beitragvon Ric III » 07.10.2018, 16:22

Mal aus anderer Perspektive.

Eine Ag Anlage wird nicht selten auch ein gewisses Volumen einfordern und eine Masse darstellen welche eben nicht per Aktenkoffer+Handtasche transportabel ist.

Gut gut, nun wird man mir zurecht wieder vorwerfen können ich sähe die Dinge lediglich aus meiner Perspektive und da braucht es bei entsprechend geeigneten Immos im kleinstädtisch-ländlichen Raum definitiv kein Schlankbießfach.

Ich versuche mich mal in eine großstädtische ETW mit dann wohl tatsächlich notwendigem Fach hineinzudenken.
Mein kompleter Bestand sähe vollkommen anders aus.

Münzbarren so ausgewählt daß sie jeden halben Milimeter Volumen im Fach ausnutzen, die Standartbullions eher im High-End Bereich (bezogen auf Standart) Also etwa Libertad oder AE.Kein Junk, keine Exoten,keine "Rounds",kein Vintage,keine Kuriosa.....

Hm.... bin froh daß i ein Landei bin.

silbereisen
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Re: Bankschließfach

Beitragvon silbereisen » 07.10.2018, 16:30

lifesgood hat geschrieben:Auch das mit dem "Wirtschaftlich Berechtigen". Aus diesem Grund hatte ich das Thema auch mal mit meiner Lebensgefährtin besprochen, deren Vater ist mittlerweile 99 und ihre Mutter 90 Jahre alt. Das Konto lief auf ihren Vater und ihre Mutter war verfügungsberechtigt.

Auf mein Drängen haben die bei der Bank nachgefragt und es wurde exakt so bestätigt. Unabhängig davon ob es Verfügungsberechtigte zu Lebzeiten gibt, ist das Konto sofern nur der Verstorbene "Wirtschaftlich Berechtigter" war, gesperrt, bis ein Erbschein vorliegt (notarielles Testament haben die nicht). Es dürfen dann nur noch Dinge vom Konto bezahlt werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Todesfall stehen, wie z.B. Grabkosten, Beerdigungskosten usw..

Daher haben die beiden das geändert, dass nun auch ihre Mutter "wirtschaftlich berechtigt" ist. Da ihr Vater nicht mehr aus dem Haus gehen kann, kam ein Mitarbeiter der Bank für die Formalitäten zu ihnen nach Hause.


Ich habe selten so einen groben Unfug gelesen. Der wirtschaftlich Berechtigte hat praktisch keine Relevanz, auch nicht im Erbfall, keinerlei Rechte, einfach gar nix. Er dient auschließlich der Dokumentation und der Erfüllung melderechtlicher Vorschriften.

lifesgood hat geschrieben:
Wie gesagt, alles was ich oben geschrieben hatte, beruht auf persönlicher Erfahrung.


Da gibts genau zwei Möglichkeiten:

1. Graddler-Bank ohne Ahnung
2. vom Azubi bedient worden

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Re: Bankschließfach

Beitragvon IrresDing » 07.10.2018, 16:36

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Re: Bankschließfach

Beitragvon IrresDing » 07.10.2018, 16:42

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Re: Bankschließfach

Beitragvon jab2 » 07.10.2018, 16:54

Ich hatte das Thema auch vor kurzem und laut Aussage meiner Bank gab es früher den Passus `` Über den Tod hinaus `` bei Vollmachten auf Kontos oder Schließfächer , aktuell ist das bei meiner Hausbank zumindest automatisch mit im Vertragsrecht dazu im Kleingedruckten schon erfasst , sprich falls nicht gewünscht müsste es unter Zusatzanmerkungen ausgeklammert werden !

Im Erbfall kann bei einer Erbgemeinschaft allerdings auch ein Konto oder Schließfach ´´eingefrohren ``werden und dann nur im Sinne der Erbengemeinschaft gemeinsam geöffnet bzw aufgelöst werden dazu muss aber die Erbgemeinschaft einen derartigen Antrag bei der Bank stellen und oder übers Erbgericht das weiss ich jetzt aber nicht genau da es mich im Detail dann auch gar nicht interessierte . Ist jemand Bevollmächtigt kann er jedenfalls bis dahin natürlich auch drauf zugreifen und ist dabei in jeglicher Hinsicht voll handlungsfähig.

So wurde es mir erst vor wenigen Wochen erläutert und mir auch nochmal der Passus im Kleingedruckten explizit gezeigt . Ob andere Bankunternehmen das anders händeln weiss ich nicht .

Über die Frage Banklschließfach Vorteile Risiken ...was könnte mal sein ...hinaus macht es auf jeden Fall Sinn solche Dinge zu klären solange man das auch noch einfach klären kann , tut man es nicht kann es im Falle eines Falles viele unnötige Probleme hervorrufen.
Zuletzt geändert von jab2 am 07.10.2018, 16:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Bankschließfach

Beitragvon Ric III » 07.10.2018, 16:54

IrresDing hat geschrieben:
Aber nicht jeder der EM kauft sieht sein Hobby auch darin. Ist eh immer besser, wenn man mit seinen Investments nicht ins Bett steigt. ;-)



Nnnja.... ob ich die Maples, die Philies oder die durchaus sinnvoll erhältlichen 1Kg Standart- Barren als Hobby ansehe lassen wir mal offen.Sollte ich raten lautete die Antwort eher ..... Nein.

Richtig ist aber daß der versammelte sonstige Schischi durchaus Volumen einfordert.Aproppos Schischi-schöner Schischi freilich - am 23.9. tauchten im "geh ess Äff" Bilder auf welche durchaus für eine Kuschelei mit Material auch in Stuggi sprechen.

In meinem Fall ist es eigentlich auch nicht signifikant schlimmer. :wink:

lifesgood

Re: Bankschließfach

Beitragvon lifesgood » 07.10.2018, 17:26

silbereisen hat geschrieben:Ich habe selten so einen groben Unfug gelesen. Der wirtschaftlich Berechtigte hat praktisch keine Relevanz, auch nicht im Erbfall, keinerlei Rechte, einfach gar nix. Er dient auschließlich der Dokumentation und der Erfüllung melderechtlicher Vorschriften.


So ein grober Unfug und so eindeutig, wie Du denkst, ist es aber nicht.

Erbfall und Kontosperre (sogar mit Kontovollmacht)
Im Erbfall treten leicht Probleme mit Banken auf, die das Konto des Erblassers sperren. Dann steht der Erbe – oft der überlebende Ehepartner – unter Umständen ohne Mittel da. Ob und welchem Umfang Verfügungen über die Konten des Erblassers nach dem Tod möglich sind, kann nicht einheitlich beantwortet werden.Unproblematisch ist der Fall, wenn nur ein Erbe vorhanden ist oder eine Kontovollmacht vorliegt. Dann muss die Bank alle Verfügungen des Erben über das Konto des Verstorbenen ausführen.Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, steht für die Bank zunächst nicht fest, wer Erbe des Kontos ist. Sie wird bei solchen Zweifeln Verfügungen über Kontoguthaben grundsätzlich nicht ausführen.Beruft sich der Erbe auf eine Kontovollmacht, kann die Bank dem Erben trotzdem einen Zugang zum Konto verweigern. Denn normale Vollmachten gelten grundsätzlich nicht über den Tod hinaus. Anders ist es, wenn die Vollmacht auch über den Tod hinaus gilt. Aber selbst dann kann die Bank eine Verfügung über das Konto zurückweisen, wenn sie Zweifel daran hat, ob der verfügende Erbe verfügungsberechtigt geblieben ist, etwa weil ein Widerruf der Vollmacht erfolgt ist. Denn eine vom Verstorbenen erteilte Vollmacht kann von den Erben widerrufen werden, soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat.


Quelle: https://www.raekoeln.de/erbfall-und-kon ... vollmacht/

hat bestimmt der Azubi des Rechtsanwalts geschrieben oder es ist ein Graddler-RA ohne Ahnung smilie_24

Aber selbst bei einem Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) kann es beim Todesfall noch Probleme geben:

https://www.gemeinschaftskonto.org/ratg ... fall-erbe/

Eigentlich wollte ich nur den Hinweis geben, dass man evtl. mal mit der Bank klären sollte, wie das bei der jeweiligen Gestaltung beim eigenen Ableben mit den Konten und Schließfächern weiterlaufen würde. Denn besser einmal umsonst gefragt, als dass der überlebende Ehepartner dann blöd aus der Wäsche schaut, weil er nicht ans Geld kann. Denn das ist durchaus ein komplexes Thema, das sich aber solange beide Partner noch leben und sich einig sind, relativ problemlos regeln läßt.

lifesgood

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Re: Bankschließfach

Beitragvon silberschatzimsee » 07.10.2018, 17:46

Wenn wer zweiter zeichnungsberechtigt ist am Sparbuch kann es die zeichnungsberechtigte Person es auch nach dem Ableben verwalten.

Ist keine zweite Person zeichnungsberechtigt kann niemand darauf zugreifen und es geht über das Gericht. Dauer ca. 1 Jahr und ist mit erhblichen Kosten verbunden. Also vorsorgen und wen zweiten eintragen....

Würde ich einem Land mit Erbschaftssteuer leben würde ich vorher alles schnell abziehen, einen Kaffee im Casino trinken und mir den Beleg gut aufheben. Hab dann vor Gericht eine aussergewöhnliche Pechsträhne beim Roulette gehabt und alles verloren. Dafür kann man ja niemanden bestrafen. smilie_24
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Re: Bankschließfach

Beitragvon IrresDing » 07.10.2018, 18:05

Del
Zuletzt geändert von IrresDing am 11.09.2020, 23:14, insgesamt 1-mal geändert.
„Plötzlich erkannte er, dass er die Welt entweder mit den Augen eines armen, beraubten Opfers sehen konnte, oder aber als Abenteurer auf der Suche nach einem Schatz.“
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Re: Bankschließfach

Beitragvon Chancelino76 » 19.10.2018, 18:30

IrresDing hat geschrieben:Ric, das ist korrekt. Ich habe als EM Lager zwei große Schließfächer unter der Stuttgarter Börsenstraße gemietet. Da kommt schon Volumen zusammen. Und richtig, ich kaufe kompaktes und standardisiertes Edelmetall. Mein Sonderzeuchs hält sich schwer in Grenzen. Und Masterboxen sind toll stapelbar! Barren sind trotzdem selten, da ihr teils nicht mal vorhandener Aufpreisvorteil durch die mangelnde Stückelung und niedrigere Akzeptanz wieder zunichte gemacht wird.

Aber das stimmt schon, der Platz lässt die Sammlungsdiversität im Ag schwer schrumpfen. Zumindest, wenn du die „Schmuckstücke“ nicht von dem „Standardkram“ trennst und sie einfach zuhause behälst. Da ich außer Schmuck kein EM zuhause haben möchte ist die Option nicht gegeben.

Aber nicht jeder der EM kauft sieht sein Hobby auch darin. Ist eh immer besser, wenn man mit seinen Investments nicht ins Bett steigt. ;-)

LG


Ich kaufe nur noch Münzbarren,gerade heute hab ich wider drei für 470,- "eingesammelt"...
Von Ankauf her sind die auf die Unze gerechnet nicht schlechter als die 1 OZ Rollen oder Masterboxen,eher im Gegenteil ist der Spread sogar noch besser.

Super gut stapelbar - bei den Masterboxen ist zu viel verschenkte Luft,weil die Tuben ja Rund sind... :roll:


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