Aktuelle Zeit: 19.04.2024, 22:18

Silber.de Forum

Bankschließfach

Allgemeine Themen wie Kurse, Wirtschaft und Politik, Lagerung, (Steuer-)Rechtliches, Finanzen, Immobilien etc.

Moderatoren: winterherz, Mod-Team, Mahoni, Forum-Team

salito
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 851
Registriert: 26.02.2013, 19:43

Re: Bankschließfach

Beitragvon salito » 05.09.2018, 14:35

@Irres Ding,
ich würde den Beuteln alleine nicht vertrauen, bzw hätte Sorge das die auch wirklich zu 100% dicht sind.
Wenn ein Rucksack mal ins Wasser fällt (misslungene Flussquerung zb.), wird dieser ja recht schnell wieder raus geholt. Im genannten Beispiel steht aber der Tresorraum voller Wasser. Wie lange? Das weiß niemand.

Wenn schon mit Trekkingequipment gearbeitet wird, dann würde ich die wasserdichten Beutel
a la Ortlieb, SeatoSummit oder baugleicher Art nehmen.

Anzeigen
Silber.de Forum
user210
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 71
Registriert: 06.08.2015, 20:45

Re: Bankschließfach

Beitragvon user210 » 05.09.2018, 22:02

Vielleicht eine wasserdichte Box? Von Tupper zum Beispiel?

Zusätzlich kann man Folien zum selbervakuumieren nehmen. Die sind ziemlich fest.

Silica Beutel nicht vergessen.

jab2
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 226
Registriert: 26.07.2018, 17:27

Re: Bankschließfach

Beitragvon jab2 » 05.09.2018, 22:36

worum gings hier nochmal ? smilie_08
ich habe irgendwie den Faden verloren zwischen Tuppa und Plastikbeuteln smilie_13

Benutzeravatar
IrresDing
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 703
Registriert: 18.10.2012, 18:38
Wohnort: EUdSSR

Re: Bankschließfach

Beitragvon IrresDing » 06.09.2018, 02:29

Del
Zuletzt geändert von IrresDing am 11.09.2020, 23:08, insgesamt 1-mal geändert.
„Plötzlich erkannte er, dass er die Welt entweder mit den Augen eines armen, beraubten Opfers sehen konnte, oder aber als Abenteurer auf der Suche nach einem Schatz.“
– Paulo Coelho: Der Alchimist

Benutzeravatar
Geronimo
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 432
Registriert: 14.11.2017, 12:14

Re: Bankschließfach

Beitragvon Geronimo » 07.09.2018, 15:38

jab2 hat geschrieben:worum gings hier nochmal ? smilie_08
ich habe irgendwie den Faden verloren zwischen Tuppa und Plastikbeuteln smilie_13


smilie_20

libelle
Silber-Guru
Beiträge: 2562
Registriert: 05.09.2010, 14:29

Re: Bankschließfach

Beitragvon libelle » 18.09.2018, 22:17

Mit einem Bankschließfach wäre das nicht passiert.

Mann findet drei Goldbarren und bringt sie zum Fundbüro

https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... hrank.html

Da könnte man schon in die Versuchung kommen smilie_08

jab2
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 226
Registriert: 26.07.2018, 17:27

Re: Bankschließfach

Beitragvon jab2 » 05.10.2018, 13:42

ne, mit nem Schließfach hätte es ein Finanzbeamter gefunden :lol:

KarlTheodor
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1706
Registriert: 30.08.2017, 15:56

Re: Bankschließfach

Beitragvon KarlTheodor » 05.10.2018, 14:04

jab2 hat geschrieben:ne, mit nem Schließfach hätte es ein Finanzbeamter gefunden :lol:


Na, ... und wenn schon smilie_08 ?

Finerus
Silber-Guru
Beiträge: 3544
Registriert: 23.10.2010, 13:09

Re: Bankschließfach

Beitragvon Finerus » 07.10.2018, 10:21

jab2 hat geschrieben:ne, mit nem Schließfach hätte es ein Finanzbeamter gefunden :lol:


Scherzkeksalarm! 8)

Wenn der frühere Besitzer Erben hatte, was der Regelfall ist, dann erhielten diese die Verfügungsgewalt über das Schließfach. Für das gilt das Bankgeheimnis, d.h. die Bank meldet die Existenz des Fachs, nicht aber seinen Inhalt, denn von dem hat sie keine Kenntnis. Im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung wären die Erben allerdings verpflichtet, Angaben über den Inhalt des Fachs zu machen. Das eröffnet unter Umständen einen gewissen Interpretationsspielraum. Denkbar, daß die Erben im dämmrigen Tresorraum plötzlich eine tückische, aber glücklicherweise nur temporäre Farbenblindheit erleiden und statt Goldbarren nur drei verdellte Bleigewichte zum Angeln erspähen. Die werden natürlich ökologisch korrekt eingeschmolzen...
:wink:

san agustin
Silber-Guru
Beiträge: 8312
Registriert: 20.11.2009, 21:43
Wohnort: am schwungrad europas

Re: Bankschließfach

Beitragvon san agustin » 07.10.2018, 10:40

Gegenfrage: muss denn überhaupt ein Bankschliessfachbesitzer etwas deponiert haben...? smilie_07

Wer soll den Ihr oder Ihm nachweisen, das bereits vor dem Eintreten des Todesfalles der Inhalt
entnommen wurde ?

i.d.Regel hat doch jeder einen 2.Schlüssel und überlässt diesen der Person seines Vertrauens
(Partner, Kinder etc.)

Ich sehe das total tiefenentspannt und weniger hysterisch smilie_06
smilie_38

Finerus
Silber-Guru
Beiträge: 3544
Registriert: 23.10.2010, 13:09

Re: Bankschließfach

Beitragvon Finerus » 07.10.2018, 10:54

Stell Dir nur die enttäuschten Finanzbeamten vor, die als Standardangabe zum Schließfachinhalt hundertmal am Tag lesen müssen: "LEER"
Wo bleibt da die Dramaturgie?
smilie_10

san agustin
Silber-Guru
Beiträge: 8312
Registriert: 20.11.2009, 21:43
Wohnort: am schwungrad europas

Re: Bankschließfach

Beitragvon san agustin » 07.10.2018, 10:57

Finerus hat geschrieben:Stell Dir nur die enttäuschten Finanzbeamten vor, die als Standardangabe zum Schließfachinhalt hundertmal am Tag lesen müssen: "LEER"
Wo bleibt da die Dramaturgie?
smilie_10



na eben...... smilie_07

daher denke ich, daß die Realität meistens eh anders aussieht: Das Personal und den Aufwand
geben sich die meisten zuständigen Finanzämter gar nicht smilie_52
smilie_38

lifesgood

Re: Bankschließfach

Beitragvon lifesgood » 07.10.2018, 11:02

san agustin hat geschrieben:i.d.Regel hat doch jeder einen 2.Schlüssel und überlässt diesen der Person seines Vertrauens
(Partner, Kinder etc.)


Diese "Person des Vertrauens" muss jedoch auch bei der Bank legitimiert sein, das Schließfach zu öffnen. Öffnet diese Person das Schließfach, dann wird das bei der Bank mit Unterschrift des Öffnenden dokumentiert. Und das Ganze funktioniert nicht mehr, wenn der Schließfachbesitzer verstorben ist, bzw. die Bank Kenntnis von dem Todesfall hat.

Denn im Todesfall ist das Schließfach, ebenso wie die Konten (sofern es keinen weiteren "Wirtschaftlich Berechtigten" gibt) gesperrt, bis ein Erbschein, oder ein eindeutiges notarielles Testament bei der Bank vorliegt (so sind meine persönlichen Erfahrungen bei verschiedenen Erbfällen). Daher sollten bei gemeinsamen Konten von Ehepaaren auch immer Beide als "Wirtschaftlich Berechtigte" eingetragen sein. War nur der/die Verstorbene Wirtschaftlich Berechtigt, kann der überlebende Ehepartner erst mal nicht ans Konto und/oder ans Schließfach, auch wenn er entsprechend bevollmächtigt war.

Zum Schließfachinhalt: Man könnte dann ja z.B. 90% des Inhalts rausnehmen und das Öffnen des Schließfachs damit begründen, dass man für die Erbschaftssteuererklärung eine Bestandsaufnahme machen mußte.

lifesgood

san agustin
Silber-Guru
Beiträge: 8312
Registriert: 20.11.2009, 21:43
Wohnort: am schwungrad europas

Re: Bankschließfach

Beitragvon san agustin » 07.10.2018, 11:18

@ lifesgood

seit doch nicht alle so treue und ehrliche Bürger dieses Landes....
Wer ist den zu euch/uns grenzenlos ehrlich und gerecht ???

ich kann nicht beurteilen, in welcher Ecke der Republik du dein Schliessfach hast
ich kann nur eins sagen: die meistens Schliessfächer laufen digital ab
Da brauchst du zu keinem Bankmitarbeiter laufen und den Zutritt verlangen mit Unterschrift

Die Mehrzahl läuft über eine PIN und einer Chipkarte ab.....und ja, auch da wird das Eintreten
in den Tresorraum registriert - so what ?

und ja: der 2.Besitzer des Schlüssels ist auch im Vertrag aufgeführt - ist er deshalb ein Dieb ?

Wenn der Fall eines Todes eintreten sollte, wird sicherlich nicht binnen Minuten der liebe Gott
das dem Banker mitteilen - das dauert ja dann erst sowieso Tage bis es bei der Behörde beurkundet ist

Daher: genügend Zeit Zutritt zum Schliessfach zu bekommen

und: ich würde als trauernder Ehemann den Behören (wenn sich überhaupt jemand für mich
Hans-Wurscht interessieren sollte) sagen, das dort unsere Eheringe deponiert waren und nun
nach Ableben meiner Frau es ein Symbol darstellt, wenn die Ringe wieder an unserem Finger stecken

Wo hast du DAS denn gehört: Sperren des Schliessfaches und Bankkonto ???

wenn der Ehepartner verfügungsberechtigt zum (Giro)Konto ist, darf niemand den Zugriff
verweigern - wenn es nicht der Fall ist, sieht es sicherlich anders aus !
der Banker hat uns ausdrücklich geraten, das wir gegenseitig eingetragen sein sollten, damit im
Todesfall jeder zu allem Zugriff hat

Also Deine These mit SPERRUNG ist wirklich Panikmache - bei allem nötigen Respekt ! smilie_18
smilie_38

lifesgood

Re: Bankschließfach

Beitragvon lifesgood » 07.10.2018, 11:44

san agustin hat geschrieben:@ lifesgood

seit doch nicht alle so treue und ehrliche Bürger dieses Landes....
Wer ist den zu euch/uns grenzenlos ehrlich und gerecht ???

ich kann nicht beurteilen, in welcher Ecke der Republik du dein Schliessfach hast
ich kann nur eins sagen: die meistens Schliessfächer laufen digital ab
Da brauchst du zu keinem Bankmitarbeiter laufen und den Zutritt verlangen mit Unterschrift

Die Mehrzahl läuft über eine PIN und einer Chipkarte ab.....und ja, auch da wird das Eintreten
in den Tresorraum registriert - so what ?

und ja: der 2.Besitzer des Schlüssels ist auch im Vertrag aufgeführt - ist er deshalb ein Dieb ?

Wenn der Fall eines Todes eintreteb sollte, wird sicherlich nicht binnen Minuten der liebe Gott
das dem Banker mitteilen - das dauert ja dann erst sowieso Tage bis es bei der Behörde beurkundet ist

Daher: genügend Zeit Zutritt zum Schliessfach zu bekommen


... bei uns in der Provinz läuft das noch Oldschool, da geht der Bankmitarbeiter mit in den Schließfachraum, schließt mit dem zweiten Schlüssel auf und läßt einen dann alleine.

Wenn jemand verstirbt, wird ja auch der Todeszeitpunkt (Tag/Uhrzeit) dokumentiert. Verschafft sich danach jemand Zugang zum Schließfach, hat das ein "Gschmäckle". Da müssen die nicht draufkommen, aber sie können.



san agustin hat geschrieben:Wo hast du DAS denn gehört: Sperren des Schliessfaches und Bankkonto ???

wenn der Ehepartner verfügungsberechtigt zum (Giro)Konto ist, darf niemand den Zugriff
verweigert -


Mach Dich mal bei Deiner Bank schlau!!!

Wie gesagt, alles was ich oben geschrieben hatte, beruht auf persönlicher Erfahrung.

Auch das mit dem "Wirtschaftlich Berechtigen". Aus diesem Grund hatte ich das Thema auch mal mit meiner Lebensgefährtin besprochen, deren Vater ist mittlerweile 99 und ihre Mutter 90 Jahre alt. Das Konto lief auf ihren Vater und ihre Mutter war verfügungsberechtigt.

Auf mein Drängen haben die bei der Bank nachgefragt und es wurde exakt so bestätigt. Unabhängig davon ob es Verfügungsberechtigte zu Lebzeiten gibt, ist das Konto sofern nur der Verstorbene "Wirtschaftlich Berechtigter" war, gesperrt, bis ein Erbschein vorliegt (notarielles Testament haben die nicht). Es dürfen dann nur noch Dinge vom Konto bezahlt werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Todesfall stehen, wie z.B. Grabkosten, Beerdigungskosten usw..

Daher haben die beiden das geändert, dass nun auch ihre Mutter "wirtschaftlich berechtigt" ist. Da ihr Vater nicht mehr aus dem Haus gehen kann, kam ein Mitarbeiter der Bank für die Formalitäten zu ihnen nach Hause.

Hier mal etwas Weiterführendes zum Konto im Erbfall: https://www.wf-frank.com/detail/article ... -1396.html

lifesgood


Zurück zu „Stammfäden Allgemein“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Majestic-12 [Bot] und 63 Gäste