Aktuelle Zeit: 24.04.2024, 02:55
Silbersparer hat geschrieben:Um eine solche Pension zu bekommen muß aber ein gesetzlich rentenversicherter 40 Jahre lang Höchstbeiträge zahlen... das ist zwar möglich aber eher die Ausnahme. Insofern ist man da als Pensionär privilegiert. Wenn man als Beamte z.Bsp. mal 10 Jahre nur halbtags arbeitet und danach wieder Vollzeit wie wirkt sich das auf die Pension aus?
Also ich finde das wenig. Nach 45 Dienstjahren (bei mir sogar 47, da auf 67 angehoben wurde) und nach Abzug der priv. KV und Steuern ca. 1.400 - 1.500 Euro netto zu bekommen. Und das hier im Köln/Bonner Raum. Klar, der Durchschnittsrentner schafft das wohl nicht, aber der Reichtum ist bestimmt nicht ausgebrochen. (Mein ganz pers. Problem: Ich muß von meiner Pension noch was an die Ex-Frau zahlen - dumm gelaufen ).
Silbersparer hat geschrieben:Ist es bei der Pension immer noch so, das die letzten 3 Jahre maßgeblich sind und da eine Beförderung kurz vor der Pension finanziell recht hilfreich ist. Insofern stimmt das mit der Luxusvariante...
Teilweise. Das wird von der Lebensarbeitszeit berechnet. Ausbildungszeiten, Teilzeitbeschäftigungen oder Beurlaubungen wirken sich entsprechend aus. Um den letzten Beförderungsdienstgrad ruhegehaltsfähig zu machen muss man diesen mind. 5 Jahre innehaben. Zulagen (z.B. Polizeizulage, Wochenende etc.) sind überhaupt nicht (mehr) ruhegehaltsfähig.