Aktuelle Zeit: 16.06.2024, 00:53
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Moderatoren: winterherz, Mahoni, Forum-Team, Mod-Team
Ric III hat geschrieben:Nach dem aktuellen Entwurf liegt die Wertgrenze für Antiken aber bei 100€. Und ein Sesterz muß schon übel zugerichtet sein um unter diese Wertgrenze zu fallen.
Edelmetallgehalt eines Sesterzen=0
Edelmetallgehalt eines Aureus für 3000-4000€ -grob der eines Willis
Edelmetallgehalt eines 1500€ Sceat-etwa 35Cent.
Frohes Schmelzen!
Kapitel 3 Kulturgutverkehr
Abschnitt 3 Einfuhr § 28 Einfuhrverbot
Die Einfuhr von Kulturgut ist verboten, wenn es 1. von einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat als nationales Kulturgut eingestuft oder definiert worden ist und unter Verstoß gegen dessen Rechtsvorschriften zum Schutz nationalen Kulturgutes aus dessen Hoheitsgebiet verbracht worden ist.
§ 29
Ausnahmen vom Einfuhrverbot
Das Einfuhrverbot ist nicht anzuwenden auf Kulturgut, das
1. sich zum … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 10] nachweislich rechtmäßig im Bundesgebiet befunden hat, soweit nicht unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union Abweichendes anordnen, oder
2. zum Schutz vor den Gefahren eines bewaffneten Konflikts im Sinne des Abschnitts II Nummer 5 des Protokolls zur Haager Konvention im Bundesgebiet deponiert werden soll, um es zeitweilig zu verwahren.
§ 30
Nachweis der Rechtmäßigkeit der Einfuhr
Wer Kulturgut einführt, hat geeignete Unterlagen mitzuführen, mit denen die rechtmäßige Einfuhr nachgewiesen werden kann. Geeignete Unterlagen sind insbesondere Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates, sofern sie nach dem Recht des jeweiligen Herkunftsstaates erforderlich sind.
§ 32
Unrechtmäßige Einfuhr von Kulturgut
(1) Die Einfuhr von Kulturgut ist unrechtmäßig,
1. wenn das Kulturgut bei der Ausfuhr aus einem anderen Staat entgegen den in diesem Staat geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz nationalen Kulturgutes verbracht worden ist
a) nach dem 31. Dezember 1992 aus dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates
oder
b) nach dem 26. April 2007 aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates
2. wenn die Einfuhr gegen § 28 verstößt oder
3. wenn die Einfuhr gegen sonstige in der Bundesrepublik Deutschland geltende
Rechtsvorschriften verstößt.
(2) Kann die Herkunft von Kulturgut in mehreren heutigen Staaten liegen und lässt sich keine eindeutige Zuordnung vornehmen, so ist das Kulturgut unrechtmäßig eingeführt, wenn das Kulturgut nach dem Recht jedes in Frage kommenden Staates das Kulturgut nicht ohne Ausfuhrgenehmigung hätte ausgeführt werden dürfen und eine solche Ausfuhrgenehmigung nicht vorliegt.
Aeon Flux hat geschrieben:
Du verkaufst gerade eine ausländische Münze im Schwesterforum. Nehmen wir einmal an, ein Kaufinteressent weiß nur, dass es das Gesetz gibt, und will von dir nun wissen, ob die Münze unter das neue Gesetz fällt, ob sie aus einem Vertragsstaat des neuen Gesetzes kommt, und falls das so wäre, solltest du Dokumentationen über den Zeitpunkt der Einfuhr und über die Voreigentümer besitzen usw, damit es sich nicht um eine Münze handelt, die unter das Einfuhrverbot fällt.
Aeon Flux hat geschrieben:@ San, das meine ich doch, die Deutung wird schwierig.
Zu deinen Punkten, bei der Vorschrift über die Einfuhr geht's nicht um deutsches Kulturgut. Es ist meiner Meinung nach auch egal, dass es weniger als hundert Jahre sind, es steht ja die Zeitgrenze des 26.04.2007 als zulässiges Einfuhrdatum drin, prüfen müsste man, ob die Münzen aus einem Land mit einem Abkommen stammen und falls ja, ob die Münzen eventuell nach deren Gesetz geschützt sind. Die Fragen kannst du nicht beantworten.
Bei deinen Münzen ist es auch unwahrscheinlich, man kann schon nach dem gesunden Menschenverstand gehen. Aber so könntest auch du durch einen unsicheren Käufer mit diesem unsinnigen Gesetz konfrontiert werden, das wollte ich nur mal aufzeigen, es trifft nicht nur die Reichen usw.
Sauerländer hat geschrieben:Ich kann hier nur für mich sprechen:
Vor einiger zeit habe ich begonnen die nürnberger lanmdukaten zu sammeln, werde die sammlung aber nun einstellen denn ich habe angst davor das die stücke irgendwann nicht mehr so gut verkäuflich sind!
Grade ältere münzen haben foch oft einen hohen sammlerpreis, ich bin gespannt wie dich das neue gesetzt auf solche stücke auswirken wird!
Meiner meinung nach geht es den staat rein garnicht an welche münzen ich von meinem versteuertem, hart erarbeitetem geld kaufe.
Sie haben auf openPetition die Petition 'Für den Erhalt des privaten Sammelns // For preserving the right to privately collect' von Ursula Kampmann unterschrieben.
Ursula Kampmann hat Ihnen eine neue Nachricht zu dieser Petition geschickt:
Betreff: Petition in Zeichnung
Deutsches Kulturgutschutzgesetz wurde angenommen // German Cultural Property Protection Act adopted
For an English version please see below
Deutsches Kulturgutschutzgesetz wurde angenommen, nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen
Liebe Unterstützer der Petition für den Erhalt des privaten Sammelns,
an einem historischen Tag, am 23. Juni, an dem auch die Abstimmung über den Austritt Großbritanniens aus der EU stattfand, hat der deutsche Bundestag mit den Stimmen der Koalition von CDU/CSU und SPD das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz angenommen. Der Blick in den Tagungsraum war für jeden deprimierend, der von dem Gesetz betroffen ist. Es waren gerade mal zwei Handvoll Politiker bei der „Diskussion“ des Gesetzes anwesend. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen. Sobald er dies getan hat, soll das Gesetz in Kraft treten.
Auch wenn wir mit dem neuen Gesetz nicht zufrieden sind, haben die Politiker doch im Bereich der Münzen und der Fossilien im Vergleich zum ersten Entwurf große Zugeständnisse gemacht. Dies ist Ihnen, den Unterzeichnern der Petition, zu verdanken! Sie haben den Verbänden, die direkt mit den Politikern verhandelt haben, die nötige Rückendeckung und ein besonderes Gewicht gegeben.
Wir haben fast 50.000 Stimmen erreicht, ein Ergebnis mit dem niemand vorher gerechnet hatte! Es fehlen uns nur noch einige wenige daran. Bitte nutzen Sie doch noch einmal Ihren Verteiler, um diejenigen, die bisher nicht unterzeichnet haben, noch zu einer Meinungsäußerung zu veranlassen. Es wäre schön, wenn wir in unserer Pressemeldung auf 50.000 Stimmen verweisen könnten.
Ich möchte jedem einzelnen von Ihnen für Ihren Mut danken, ihre Meinung öffentlich gemacht zu haben.
Und wahrscheinlich werden wir Ihre Stimmen in fünf Jahren wieder brauchen. Einige Politiker haben in der Debatte um das neue Gesetz Verschärfungen gefordert, die anlässlich einer Evaluation in fünf Jahren, beschlossen werden sollen.
Ihre Ursula Kampmann
PS. Eine Berichterstattung über die Bundestagsdebatte finden Sie ab Donnerstag in der MünzenWoche unter http://www.muenzenwoche.de. Dort werden wir auch die gesetzlichen Änderungen vorstellen, sobald der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zugestimmt hat.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Petition...
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