Aktuelle Zeit: 06.05.2024, 03:13
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Jacob hat geschrieben:"BGH drückt bei Rundfunkgebühren ein Auge zu
Forderungen werden auch ohne Ausgangsbescheid, Dienstsiegel, Unterschrift und Nennung des Gläubigers vollstreckbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die GEZ-Nachfolgestelle "Beitragsservice" Rundfunkgebührenforderungen auch ohne Ausgangsbescheid, Dienstsiegel, Unterschrift und Nennung des Gläubigers vollstrecken lassen kann (Az. I ZB 64/14).
..."
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/45/45443/1.html
$ilver $urfer hat geschrieben:Was für ein Schwachsinn mal wieder. Wenn Millionen Deutsche am Ende darauf bestehen bar zu zahlen, dann werden sie das dürfen, dadurch entstehen dann Kosten und der Beitrag steigt. Sinnvolle Proteste gegen Gebührenverschwendung oder meinetwegen auch gegen die Beiträge der Lügenpresse für die zahlreichen Pegida Freunde hier kann man ja gerne starten. Solche Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen bringen aber doch gar nichts, außer dass der DR mal wieder ein paar Links aus seinen Propagandaseiten kopieren kann.
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