Beitragvon svcd » 18.07.2014, 09:18
Also,
Ich habe die Nachricht auch gelesen und mich zuerst gefragt was das soll.
0,03% ist ein verschwindent geringer Prozentsatz.
Bei 10.000€ sind das gerade mal 3,00€. Das heisst bei den meisten Konten wird diese Buchung in einem Bereich liegen, das unter Kontoführungsgebühr verbucht wird und unauffällig unter den Tisch fällt ...
Die Gesamteinnahmen dürften auch recht gering sein, und der Verwaltungsaufwand ist im Vergleich dazu wohl recht hoch. Interessant ist eher die rechtliche Komponente und die Durchführung der ganzen Aktion.
Wenn man rückwirkend zu einem beliebiegen Stichtag Gelder beschlagnahmen kann und das rechtlich o.k. ist (irgend jemand wird sicherlich dagegen klagen und wohl kein Recht bekommen) hat man damit doch einen Präzedenzfall geschaffen.
Es heisst doch nichts anderes, das der Spanische willkürlich auf ALLE Kontenstände Aller Konten zugreifen kann um zum einen den Saldo zu ermitteln (das alleine ist schon seltsam genug) und zum anderen direkte Abbuchungen von dem Kundenkonto ohne Einwilligung oder Widerspruchsmöglichkeit des Besitzers durchführen kann.
Rein rechtlich und auch in der Durchführung ist es da wohl irrelevant, dass der Satz jetzt bei nur 0,03% liegt. Ob 0,03% oder 30% die der IWF in einem Ideenpapier vorgeschlagen hat. Da muss man doch nur in einem bestehenden Gesetz kurz die Kommastellen um 4 Stellen verschieben und das was bei den 0,03% in der Praxis so gut funktioniert hat mit höheren Beträgen noch einmal durchlaufen lassen ...
Vielleicht bin ich da paranoid aber warum ausgerechnet so eine Steuer zum einen Rückwirkend zu einem Stichtag erhoben wird und zum anderen das ganze nicht einfach als Forderung aufläuft will sich mir nicht erschliessen.
O.K. vielleicht ist es ja wirklich nur so, daß es halt auf diesem Wege gemacht wird weil sonst keiner Steuern zahlt. Aber den direkten Zugriff aufs Konto durch den Staat ohne Einwilligung des Kontobesitzers ist schon heftig. Wie sieht es denn aus mit Auslandskunden?
Wenn eine deutsche Privatperson oder Firma bei einer spanischen Bank ein Konto unterhält mit welchem Recht greift der spanische Staat auf den Privatbesitz des Deutschen zu?
Wie gesagt die Höhe der Abbuchung ist denke ich irrelevant. Wenn man eine Bank überfällt und dabei nur 200€ erbeutet ist es dennoch ein Bankraum und der Richter wird den Bankräuber nicht deswegen frei sprechen. Die Rechtmässigkeit einer solchen Aktion ist doch unabhängig von dem Volumen der Transaktion - Oder sieht das jemand anders?