Aktuelle Zeit: 06.12.2023, 18:55
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Tisc hat geschrieben:Silberfreak1 hat geschrieben:ad. zu deiner polemik
es hat hier niemand behauptet das arge mitarbeiter schmarotzer sind.
also bitte mal schön sachlich bleiben.
da du emotional so reagierst, bist du vielleicht arge mitarbeiter(in)?
Stimmt, ich habe nochmal nachgelesen, da wurden die ARGE-Mitarbeiter als nutzlose Datenschnüffler tituliert, das ist natürlich etwas völlig anderes.
Aufgrund deiner ständigen Falsch-Behauptungen, möchte ich gern ein paar Dinge richtig stellen. Das Berufsbild des Arge-Mitarbeiters hat sich seit der Umwandlung vom reinen Arbeitsamt in die ARGE grundlegend gewandelt. Hauptaufgabe ist es eben nicht, den einzelnen Arbeitslosen eine Stelle zu vermitteln, vielmehr umschreibt die Stellenbeschreibung diese Aufgabe als sogenannten Fallmanager. Die Vermittlung in das Berufsleben erfolgt über entsprechende Dienstleister.
Und nein, ich bin kein Arge-Mitarbeiter. Du darfst es aber trotzdem gern noch mehrmals behaupten, wenn ich dir dadurch ein besseres Selbstwertgefühl beschere.
Silbersparer hat geschrieben:@ Happi
Das mag ja sein, das es Leute gibt, welche keine Unterstüzung beantragen.
Du schreibst aber auch das berühmte Totschlagsargument wer arbeitslos ist, soll sich einfach einen neuen Job suchen... und das entspricht nicht der Realität das man dann einfach was findet....
Tisc hat geschrieben:Übrigens sind diese ganzen hier vorangegangenen Beispiele frei erfunden, denn es werden von der ARGE lediglich Bestandsdaten abgefragt, z.B. wer hat bei welcher Bank ein Konto. Es werden weder Kontobewegungen noch -stände abgefragt, dies ist auch technisch nicht möglich. Das ist Fakt, wer etwas anderes behauptet, weiß es entweder nicht besser oder aber verbreitet vorsätzlich Unwahrheiten.
Sollte die ARGE nach Abgleich auf ein Konto stoßen, das der Leistungsbezieher nicht angegeben hat, ist er verpflichtet, die Kontoauszüge vorzulegen, auf diesen sind dann für die ARGE die Kontobewegungen und Buchungen nachvollziehbar. Alle anders lautenden Behauptungen entspringen der Phantasie einiger Propagandisten.
Sesel hat geschrieben:Tisc hat geschrieben:Übrigens sind diese ganzen hier vorangegangenen Beispiele frei erfunden, denn es werden von der ARGE lediglich Bestandsdaten abgefragt, z.B. wer hat bei welcher Bank ein Konto. Es werden weder Kontobewegungen noch -stände abgefragt, dies ist auch technisch nicht möglich. Das ist Fakt, wer etwas anderes behauptet, weiß es entweder nicht besser oder aber verbreitet vorsätzlich Unwahrheiten.
Sollte die ARGE nach Abgleich auf ein Konto stoßen, das der Leistungsbezieher nicht angegeben hat, ist er verpflichtet, die Kontoauszüge vorzulegen, auf diesen sind dann für die ARGE die Kontobewegungen und Buchungen nachvollziehbar. Alle anders lautenden Behauptungen entspringen der Phantasie einiger Propagandisten.
Tut mir leid, aber habe selten so einen Schwachsinn gelesen.
Sesel hat geschrieben:Nun ja, dass es technisch nicht möglich sein soll die Kontostände abzufragen ist ja wohl sehr naiv, und es wird auch schon längst praktiziert.
Sesel hat geschrieben:Die Behörden haben zwar keinen direkten Zugriff auf die Konten, aber sie bekommen auf Anfrage von den Banken zumindest Auskunft über die Höhe der zugeflossenen Dividenden und Zinserträge, wobei in Einzelfällen sogar die Höhe der Kontostände.
Edit: Wer glaubt, dass es bei uns noch ein Bankgeheimnis gibt ist tatsächlich naiv, oder versucht absichtlich die Leute im Unklaren zu lassen.
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