Aktuelle Zeit: 25.04.2024, 08:24
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Moderatoren: winterherz, Mod-Team, Mahoni, Forum-Team
Bettelmoench hat geschrieben:http://www.jimhumblemms.de/node/23
hier mal ein inter. Link...
malamute hat geschrieben:Bettelmoench hat geschrieben:http://www.jimhumblemms.de/node/23
hier mal ein inter. Link...
http://www.damm-legal.de/lg-berlin-abmahnung-per-einschreiben-gilt-als-zugestellt-auch-wenn-der-empfaenger-weder-das-einschreiben-noch-eine-benachrichtung-erhaelt.
Kopfschüttelnde Grüße
malamute
Bettelmoench hat geschrieben:und wenn man diese Empfehlung noch mal richtig durchliest, geht es wohl auch nicht darum dass man ein Einschreiben erhalten hat, sondern man soll es nicht aufmachen und zurückschicken so ist es gemeint und dann wurde es nicht zugestellt, einfach noch mal richtig durchlesen. Gruss Moench
malamute hat geschrieben:Bettelmoench hat geschrieben:und wenn man diese Empfehlung noch mal richtig durchliest, geht es wohl auch nicht darum dass man ein Einschreiben erhalten hat, sondern man soll es nicht aufmachen und zurückschicken so ist es gemeint und dann wurde es nicht zugestellt, einfach noch mal richtig durchlesen. Gruss Moench
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@ Silbermichel: Meine Meinung hinsichtlich der orwellschen Wirklichkeit dürfte sich -wenn überhaupt- nur marginal von Deiner unterscheiden. Bettlemönch schrieb ja schon: unter Vorbehalt zahlen und -in letzter Konsequenz- klagen. Wobei das aber auch nur ein Kampf mit dem Symptom ist bzw. wäre...
Viele Grüße,
malamute
dr.exe hat geschrieben:kann da leider nicht mitreden da ich durch diese gebühr meine brötchen verdiene, auch wenn ich es nicht gut finde, zahle ich brav indirekt an meinen arbeitgeber.
Quin hat geschrieben:dr.exe hat geschrieben:kann da leider nicht mitreden da ich durch diese gebühr meine brötchen verdiene, auch wenn ich es nicht gut finde, zahle ich brav indirekt an meinen arbeitgeber.
Biste beim öffentlich rechtlichen Fernsehen beschäftigt?
Da ist doch nichts verwerfliches dran, nebenbei gegen ein Unsinnsabgabe zu agieren.
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