Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 16:45

Silber.de Forum

GEZ Abzocke ab 2013

Hier können Sie lesenswerte Nachrichten zur Börse, Euro / Dollar, Öl, Finanzkrise, Inflation, Wirtschaft etc. aus Deutschland und dem Rest der Welt einstellen.

Moderatoren: winterherz, Mod-Team, Mahoni, Forum-Team

Benutzeravatar
dr.-hasenbein
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1274
Registriert: 03.09.2011, 19:09

GEZ Abzocke ab 2013

Beitragvon dr.-hasenbein » 22.10.2012, 14:32

Hallo,

was halten denn die hiesigen Foristen zu der Abzocke der GEZ ab 2013 ?

Jeder Wohnungsinhaber wird gezwungen GEZ zu zahlen, ob er einen TV hat oder nicht !?

meine Großeltern (beide Pflegefälle und nicht fähig TV/Radio zu konsumieren) sind z.B. ab 2013 auch Zahlungspflichtig.

nicht nur das mir keine Wahl gelassen wird welche Medien ich konsumiere und ob ich dann dafür zahle, nein, ich zahl sogar als Totalverweigerer :evil:

dazu kommt das eine Zwangsabgabe ohne Gegenleistung eine Steuer ist, und keine Gebühr. und das die GEZ als instition gar keine Steuer eintreiben darf...

Alles eine von unserer Regierung gedeckelte Ungerechtigkeit :evil:

Anzeigen
Silber.de Forum
Freidenker

Beitragvon Freidenker » 22.10.2012, 14:39

Naja, die GEZ gehört eh abgeschafft, aber dennoch stimmt das Eingangsthema so nicht ganz:

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerin ... dell.shtml

Ein solidarischer Beitrag

Durch das neue Modell werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie zahlen den ermäßigten Beitrag oder werden vollständig befreit:

Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Sie zahlen ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.

Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.

Wer eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen kann und welche Nachweise zu erbringen sind, erfahren Sie hier.



Nachtrag:

http://www.rundfunkbeitrag.de/service/i ... sigung.pdf

Druck dir das mal aus. Da sind auch die Pflegefälle mit drin. Ist halt Bürokratismus, aber eine Befreiuung gibt es.
Zuletzt geändert von Freidenker am 22.10.2012, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.

Kooka-Koala
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 233
Registriert: 30.06.2009, 10:16
Wohnort: Hamburg

Beitragvon Kooka-Koala » 22.10.2012, 14:40

Was mich erstaunt ist, dass es keine Gegenklage zu geben scheint. Das ist doch wirklich ungerecht, man nehme Dein Beispiel oder belässt es einfach nur dabei, dass man abdrücken darf, unabhängig von der Feststellung, ob überhaupt eine Leistung in Anspruch genommen wird oder nicht.

Ich hab mal gelesen - Witze-Seite oder Leserbrief war das - das jemand (ohne Kinder) Kindergeld beantragen wollte, weil er ja das "Gerät" dazu hat. Das Prinzip ist gleich...

Also liebe Anwälte - los geht's! In eigener Sache...und für uns alle!

smilie_14
Top gehandelt mit: Sascha2711, detonic96, kookaburra1, andia6, Tarzan, d.pust, Ticles, LaHabana, Schatzi, Bettelmoench, Quicksilver, Silberheinz, Silber_Sep, guenterh, dot1x, cosmo76, croupier, 999AU, jered, watchkollege, EM-sam, madd, sonnabend, Ag-Nostiker, Dashadler, pandapaule, paulbommel, Eligius, Mazell, Vincent, Silov, baileys23

Benutzeravatar
dr.-hasenbein
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1274
Registriert: 03.09.2011, 19:09

Beitragvon dr.-hasenbein » 22.10.2012, 14:49

Kooka-Koala hat geschrieben:Was mich erstaunt ist, dass es keine Gegenklage zu geben scheint.


http://www.focus.de/kultur/medien/jurist-klagt-gegen-den-neuen-rundfunkbeitrag-die-gez-reform-verstoesst-gegen-grundrechte_aid_809877.html

Das ist (wohl) die Erste...

weiterhin ist das hier nicht unwichtig, wenn viele mitmachen:

http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

Benutzeravatar
dr.-hasenbein
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1274
Registriert: 03.09.2011, 19:09

Beitragvon dr.-hasenbein » 22.10.2012, 14:58

Freidenker hat geschrieben:Ein solidarischer Beitrag


:shock: smilie_02

Ich stelle fest:

- Jeder Haushalt zahlt ab 2013 die volle Gebühr von 17,98 EUR.

- Haushalte mit nur Radio oder PC zahlen ab 2013 auch die volle Gebühr – also für Sie eine Erhöhung von mehr als 300%

- Haushalte, die bisher bewusst auf Medienkonsum verzichtet hatten, müssen ebenfalls die volle Gebühr von 17,98 EUR im Monat entrichten.

- Bisher befreite Gruppen wie z. B. Hör- und Sehbehinderte werden ab 2013 ebenfalls rundfunkgebührenpflichtig, allerdings zahlen sie „gerechterweise“ nur ein Drittel der vollen Gebühr.

- Die komplette Wirtschaft wird kräftig zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herangezogen. Sie wird aber sicher auf der Mehrbelastung nicht sitzen bleiben und diese Mehrkosten an den Konsumenten weitergeben – also an Sie und mich.

Kopiert von hier:

http://online-boykott.de/de/kommentare/60-was-kuemmert-mich-das-bei-uns-zuhause-aendert-sich-ab-2013-sowieso-nichts

gerne auch mal komplett lesen !

Meckerkopp
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 567
Registriert: 07.07.2011, 16:34
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitragvon Meckerkopp » 22.10.2012, 15:02

Diese Maden können mir noch nichtmal erklären, wer für evtl. ausfallende Zwangsbeiträge meiner vermieteten ETW haftet. Die ETW wird als WG an 4 Parteien untervermietet. Ich sehe die Kosten am Ende wieder bei mir hängen bleiben.

Benutzeravatar
dr.exe
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1408
Registriert: 18.07.2011, 10:23

Beitragvon dr.exe » 22.10.2012, 15:09

Meckerkopp hat geschrieben:Diese Maden können mir noch nichtmal erklären, wer für evtl. ausfallende Zwangsbeiträge meiner vermieteten ETW haftet. Die ETW wird als WG an 4 Parteien untervermietet. Ich sehe die Kosten am Ende wieder bei mir hängen bleiben.


fest in die Nebenkosten mit einrechnen, genau wie Müll, Straßenbeleuchtung und CO. das zahlste ja auch gleich ob da 2,3 oder 4 leute drin wohnen.
Für eine unbewohnte Wohnung wird man wohl kaum Gebühr zahlen müssen oder?

Alexx
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 62
Registriert: 29.01.2011, 07:56

Beitragvon Alexx » 22.10.2012, 15:09

Hier der Geschäftsbericht für 2011

http://www.gez.de/e160/e161/e1559/gb2011.pdf

smilie_08

Anzahl Teilnehmerkonten 41,8 Mio.
Erträge aus Rundfunkgebühren 7.533,5 Mio. €
Aufwendungen für den Gebühreneinzug 163,0 Mio. €
Aufwendungen pro Teilnehmerkonto 3,90 €
Anteil der Aufwendungen an Gesamterträgen 2,16 %

smilie_12

oli40
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1301
Registriert: 09.06.2012, 17:06
Wohnort: Baden

Beitragvon oli40 » 22.10.2012, 15:24

Aus den öffentlich-rechtlichen sollte man Pay TV machen.

Wer es haben will soll bezahlen und gut ist.

Dann hätte es ein Ende mit der Zwangsgebühr.

Silverneck
Silber-Guru
Beiträge: 2132
Registriert: 29.06.2012, 10:16
Wohnort: Deutschland

Beitragvon Silverneck » 22.10.2012, 15:27

Mich stört die Umstellung von Gebühr auf Haushaltsabgabe nicht. Mich stört viel mehr, dass es überhaupt eine solche Finanzierung bei uns gibt. Uns wird unter dem Etikett von Rundfunk- und Pressefreiheit das Geld aus der Tasche gezogen, damit Politiker die Intendanten aussuchen und die Redakteure mitbestimmen können. Geht´s noch? Wir deutschen Michel bezahlen den Parteien die Propagandaplattformen. Hätten wir ausschließlich Privatsender, müssten sich die politischen Kräfte ihre Parteikassen zur Verbreitung ihrer Mainstreamdünnpfiffkacke heranziehen.

Bestimmt kommt gleich als Gegenargument: aber bei den Privatsendern läuft fast nur Mist. Das stimmt. Aber dann muss man den öffentlich-rechtlichen Krempel auch mal genauer ansehen: ist auch fast nur Mist.

Silverneck

Freidenker

Beitragvon Freidenker » 22.10.2012, 15:34

Zumindest dürfte es definitiv eine gute Sache haben:

Diese anscheinend (Schein-)selbständigen Gebühren-Eintreiber, die gerne Abends wie im Einbruch in die Wohnung drückten um zu nerven, dürften ihren Job zum Teil dadurch verlieren, da die Suche nach "Schwarz-Seher" entfallen wird.

Geschäftsbericht auch überflogen. Die schaffen es aus einem Rohergebnis von rund 160 Millionen nur noch 12 Millionen Gewinn zu machen. Für ein reines "Dienstleistungsunternehmen" ein sehr schlechtes Ergebnis zum Abführen.

Meckerkopp
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 567
Registriert: 07.07.2011, 16:34
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitragvon Meckerkopp » 22.10.2012, 15:35

dr.exe hat geschrieben:
Meckerkopp hat geschrieben:Diese Maden können mir noch nichtmal erklären, wer für evtl. ausfallende Zwangsbeiträge meiner vermieteten ETW haftet. Die ETW wird als WG an 4 Parteien untervermietet. Ich sehe die Kosten am Ende wieder bei mir hängen bleiben.


fest in die Nebenkosten mit einrechnen, genau wie Müll, Straßenbeleuchtung und CO. das zahlste ja auch gleich ob da 2,3 oder 4 leute drin wohnen.
Für eine unbewohnte Wohnung wird man wohl kaum Gebühr zahlen müssen oder?


Nebenkosten zahle ich pauschal. Glaube nicht, dass ein Bafög-Empfänger Lust hat, durch GEZ mehr Miete zahlen zu müssen. Außerdem hafte ich dann wieder am Ende für die Gebühren, obwohl ich nicht in der Wohnung wohne. Nächstes Problem ist, dass es 2 Eingänge und 2 Klingelschilder zu der Wohnung gibt, weil es mal 2 Wohnungen waren. Es ärgert mich maßlos, dass ich mich damit beschäftigen muss.

Momentan lasse ich meinen täglichen Frust noch bei der GEZ-Zentrale unter 0221-5061-0 (mit Festnetzflat kostenlos) ab. Ich erzähle den Tanten dann immer, dass ich mich für so einen Job schämen würde. So gehen die Mitesser hoffentlich mit schlechtem Gewissen ins Bett. Langsam sollte die arbeitende Bevölkerung aber mal auf die Straße!

Silverneck
Silber-Guru
Beiträge: 2132
Registriert: 29.06.2012, 10:16
Wohnort: Deutschland

Beitragvon Silverneck » 22.10.2012, 15:41

Ich glaube eher, da pellen die sich ein Ei drauf. smilie_15

Silverneck

Freidenker

Beitragvon Freidenker » 22.10.2012, 15:46

dr.exe hat geschrieben:
Meckerkopp hat geschrieben:Diese Maden können mir noch nichtmal erklären, wer für evtl. ausfallende Zwangsbeiträge meiner vermieteten ETW haftet. Die ETW wird als WG an 4 Parteien untervermietet. Ich sehe die Kosten am Ende wieder bei mir hängen bleiben.


fest in die Nebenkosten mit einrechnen, genau wie Müll, Straßenbeleuchtung und CO. das zahlste ja auch gleich ob da 2,3 oder 4 leute drin wohnen.
Für eine unbewohnte Wohnung wird man wohl kaum Gebühr zahlen müssen oder?


Kann und darf er nicht, da er nicht der Zahlungspflichtige ist, sondern der Anmelder der Geräte - seine Mieter. Wenn jemand dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, musste das noch nie ein Eigentümer übernehmen. Glaub kaum dass sich das ändern wird und könnte.



Zurück zu „Neue Nachrichten zu Deutschland und der Welt “



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 41 Gäste