Aktuelle Zeit: 05.06.2024, 06:08
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numerobis hat geschrieben:Donki..ich hatte Ihn dort abwechselnd als registriert und abwesend gesehen.
Mehrfach!
Und weil er anscheinend verstorben wa hat er dann seinen Freund aus dem Jenseits beauftragt mich erneut anzuschreiben??
Kursprophet hat geschrieben:Herbstgewitter hat geschrieben:Finerus hat geschrieben: Seitens des Forum-Betreibers besteht keinerlei Möglichkeit und ist auch keine Veranlassung erkennbar, die Identität der Mitglieder zu prüfen, geschweige denn ihre eventuelle Gewerbetätigkeit.
eine Veranlassung sollte schon vorhanden sein, sofern es sich tatsächlich um einen " Private Kleinanzeigen " Markt handeln soll, so ist es zumindest beschrieben.
Ja das ist ein Argument was aber ebenso heissen würde das jemand der Händler ist nicht privat handeln dürfte im Bezug auf seine reine Privatsammlung deshalb zieht es doch irgendwie nicht richtig !
wenn Händler private Münzen anbieten, dann wäre der Marktplatz, wie beschrieben, schon richtig.
Wenn Händler aber gewerblich verkaufen, dann nach der Beschreibung nicht.
Und wenn man Händler, die gewerblich verkaufen, erkennen könnte, wäre es sogar ein Vorteil, weil man als Käufer Versicherungsschutz hat und eine Rechnung erhalten würde und eine Preisdifferenzierung durchführen könnte. Für die Sicherheit der Lieferung und eine Rechnung als Versicherungsnachweis wäre ein Preisaufschlag gegenüber Privatangeboten schonmal gerechtfertigt.
Silverlady hat geschrieben:Da es gerade in dieses Trööt gut hineinpasst mal folgende Info:
Ein Händler (Unternehmer) ist nur dann zwingend verpflichtet eine Rechnung auszustellen, wenn der Leistungsempfänger – sprich Käufer – ebenfalls Unternehmer ist.
Ist der Leistungsempfänger kein Unternehmer, KANN er eine Rechnung ausstellen. Und dies bis innerhalb von 6 Monaten …
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung (auch im HGB und BGB nachzulesen – ebenso im UStG sowie Durchführungsverordnung)
Und als Kaufnachweis für eine Versicherung ist eine Rechnung auch nicht notwendig. Zum anderen existieren – egal welche Zahlungsvariante man gewählt hat – Quittungen (Banküberweisung oder Kassenbeleg) welche in Verbindung mit der Willenserklärung – Kaufvertrag, darunter zählt auch ein PN – ausreichend ist. Es reicht auch ein Eigenbeleg. Ansonsten wären ja sämtliche Münzen, die ich privat kaufe nicht durch meine Hausratversicherung im Schadensfall gedeckt …
SilberZug hat geschrieben:Silverlady hat geschrieben:Da es gerade in dieses Trööt gut hineinpasst mal folgende Info:
Ein Händler (Unternehmer) ist nur dann zwingend verpflichtet eine Rechnung auszustellen, wenn der Leistungsempfänger – sprich Käufer – ebenfalls Unternehmer ist.
Ist der Leistungsempfänger kein Unternehmer, KANN er eine Rechnung ausstellen. Und dies bis innerhalb von 6 Monaten …
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung (auch im HGB und BGB nachzulesen – ebenso im UStG sowie Durchführungsverordnung)
Und als Kaufnachweis für eine Versicherung ist eine Rechnung auch nicht notwendig. Zum anderen existieren – egal welche Zahlungsvariante man gewählt hat – Quittungen (Banküberweisung oder Kassenbeleg) welche in Verbindung mit der Willenserklärung – Kaufvertrag, darunter zählt auch ein PN – ausreichend ist. Es reicht auch ein Eigenbeleg. Ansonsten wären ja sämtliche Münzen, die ich privat kaufe nicht durch meine Hausratversicherung im Schadensfall gedeckt …
Was ein Quatsch.
Herbstgewitter hat geschrieben:SilberZug hat geschrieben:Silverlady hat geschrieben:Da es gerade in dieses Trööt gut hineinpasst mal folgende Info:
Ein Händler (Unternehmer) ist nur dann zwingend verpflichtet eine Rechnung auszustellen, wenn der Leistungsempfänger – sprich Käufer – ebenfalls Unternehmer ist.
Ist der Leistungsempfänger kein Unternehmer, KANN er eine Rechnung ausstellen. Und dies bis innerhalb von 6 Monaten …
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung (auch im HGB und BGB nachzulesen – ebenso im UStG sowie Durchführungsverordnung)
Und als Kaufnachweis für eine Versicherung ist eine Rechnung auch nicht notwendig. Zum anderen existieren – egal welche Zahlungsvariante man gewählt hat – Quittungen (Banküberweisung oder Kassenbeleg) welche in Verbindung mit der Willenserklärung – Kaufvertrag, darunter zählt auch ein PN – ausreichend ist. Es reicht auch ein Eigenbeleg. Ansonsten wären ja sämtliche Münzen, die ich privat kaufe nicht durch meine Hausratversicherung im Schadensfall gedeckt …
Was ein Quatsch.
Quatsch ist noch sehr gelinde ausgedrückt. Das Internet ist für manche eine reale Gefahr.
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