Im Jahr 1918 wurde erstmalig die Umsatzsteuer in Deutschland eingeführt.
Mit dem Beginn der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), wurde auch eine einheitliche Vorgehensweise bei der Umsatzbesteuerung innerhalb der betroffenen Länder angestrebt. Das war der Grund für die Einführung der Mehrwertsteuer, wie wir sie heute kenne, im Jahr 1968. Der Umsatzsteuersatz wurde auf 10% festgelegt, sowie auf 5% als ermäßigter Steuersatz, der bei bestimmten Waren anzuwenden ist.
Anlagemünzen sind gemäß Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 (Bekanntgabe der Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Anlagemünzen gemäß Art. 26b Buchstabe A Ziffer ii) im Amtsblatt der Europäischen Union unter ABL. EU 2005 Nr. C 300 S.10) können sie jedoch von der Umsatzsteuer befreit werden.
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Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anlagem%C3 ... satzsteuer
Weisheit erwerben ist besser als Gold und Einsicht erwerben edler als Silber - Sprüche 16,16 Bibel
(daran sollte man sich häufiger besinnen)