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Kursprophet
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Beitragvon Kursprophet » 13.03.2012, 13:12

DeKlaas hat geschrieben:
Butterblume hat geschrieben:Hood hat mich inzwischen "zur Klärung meiner Probleme" wieder freigeschaltet.
Kann mir jemand sagen, ob bei einer Übernahme von Bewertungspunkten von Ebay zu Hood eine Angleichung in beide Richtungen erfolgt?
Ich würde ungern meine 886 100 % Bewertungen bei Ebay mit diesen 3 negativen Bewertungen entwerten!


*lol* - selbstverständlich. Derartige Lateralgewichtungen sind omnipotent. Es erfolgt außerdem eine sofortige
Meldung an Arbeitgeber, Hausbank und Vermieter.

Kurzum, Du bist erledigt!!


Verfassungsschutz nicht zu vergessen !!!

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Verdacht auf die Bildung einer Konsumfeindlichen Gruppierung ! smilie_20
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Maple Leaf
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Beitragvon Maple Leaf » 13.03.2012, 20:36

Stimmt, wo kämen wir denn da hin, wenn das jeder machen würde...?
Liebe Grüße vom Ahornblatt

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reddshund
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Beitragvon reddshund » 13.03.2012, 21:20

Hab zwar nicht alle Posts dazu gelesen aber so am Rande.
Wenn man eine "Bullion" eindeutig mit einem Sammlerzuschlag verkauft dann ist es doch keine Bullion mehr oder sehe ich das falsch, somit wäre dieses:

widerruf bei EM ist nicht, wegen schwankenden Börsenkursen § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB

damit erledigt ?????.

Gruss reddshund
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basti87
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Beitragvon basti87 » 13.03.2012, 21:28

Wenn man eine "Bullion" eindeutig mit einem Sammlerzuschlag verkauft dann ist es doch keine Bullion mehr oder sehe ich das falsch


Das habe ich mich auch schon einige Male gefragt. Ab wann ist einie Bullion keine Bullion mehr??? smilie_08

Geht das überhaupt?! und wenn ja, ist das irgenwo rechtlich verankert?

Mann könnte ja auch ein Philli für 50 Euro anbieten - und trotzem ist eine Bullion
________________________

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Friedrich 3
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Beitragvon Friedrich 3 » 13.03.2012, 21:49

Ist das selbe Problem wie mit Milchflecken auf Münzen...Es kommt immer auf den Standpunkt an!

Eine Standard Bullion bleibt auch eine,selbst wenn sie doppelt soviel kostet.Und am Beispiel der Australischen Münze oder der Kanadier bleibt es auch eine...sonst nichts,daher wird das Fleckenproblem auch so lax gehandhabt...
So und nicht anders...
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AGnostiker
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Beitragvon AGnostiker » 13.03.2012, 21:52

reddshund hat geschrieben:Wenn man eine "Bullion" eindeutig mit einem Sammlerzuschlag verkauft dann ist es doch keine Bullion mehr oder sehe ich das falsch, somit wäre dieses:

widerruf bei EM ist nicht, wegen schwankenden Börsenkursen § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB

damit erledigt ?????

http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

"(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen (...)
6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten oder (...)"

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Aeon Flux
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Beitragvon Aeon Flux » 14.03.2012, 00:57

Kein Widerrufsrecht besteht nur bei Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit

- bei der Lieferung von Münzen aus Edelmetall sowie Barren, die nicht zu Sammlerzwecken dienen, sondern allein aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalanlagezwecken erworben werden, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können (312d Abs.4 Ziff.6 BGB).
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harley
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Beitragvon harley » 14.03.2012, 00:59

das doch mal ne Aussage smilie_01
mittlerweile weit über 50 positive Forumsbewertungen
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AGnostiker
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Beitragvon AGnostiker » 14.03.2012, 06:17

harley hat geschrieben:das doch mal ne Aussage smilie_01

Das ist bisher nur (graue) Theorie. In diesem Thread geht es aber um das:

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Die beschriebene Eigenschaft der Ware (Zustand: Neu) stimmt - laut Butterblume - nicht. Hätte Butterblume bei einem Privaten gekauft, müsste dieser nacherfüllen bzw. wandeln (z.B. Umtausch, Preisnachlass mit Butterblumes Einverständnis ebenfalls möglich) oder rückabwickeln (Ware retour, Rückerstattung des Kaufpreises).

Da es sich hier jedoch bei einem Vertragspartner um einen Gewerblichen handelt, ist innerhalb der gesetzlichen Frist (14 Tage) ein Widerruf (schriftlich oder durch Rücksendung der Sache) - ohne Angabe von Gründen!!! - möglich.

Handelte es sich um zwei Gewerbliche, würde wieder etwas anderes gelten! Das ist aber hier nicht Thema.

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Beitragvon Aeon Flux » 14.03.2012, 07:31

smilie_24 So hatte ich es auch gemeint, auf das Widerrufsrecht verzichten müsste nur ein Gewerbetreibender.

Daher mein Text, sorry, sollte eine Ergänzung sein, um die Ausnahme erkennbar zu machen.
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Beitragvon AGnostiker » 14.03.2012, 08:46

Aeon Flux hat geschrieben:smilie_24 So hatte ich es auch gemeint, auf das Widerrufsrecht verzichten müsste nur ein Gewerbetreibender.

Daher mein Text, sorry, sollte eine Ergänzung sein, um die Ausnahme erkennbar zu machen.

Huhu @aeon smilie_24

Mit "grauer Theorie" hatte ich natürlich meinen eigenen Beitrag gemeint. :oops:

(Auch wenn wir wahrscheinlich alle auf ein Foto von der Münze gespannt wären, berührte deren Zustand - und schon gar nicht etwaige Kursschwankungen - nicht das gesetzlich eingeräumte Widerrufsrecht von Butterblume).

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reddshund
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Beitragvon reddshund » 14.03.2012, 08:47

Exakt dieses meine ich:

bei der Lieferung von Münzen aus Edelmetall sowie Barren, die nicht zu Sammlerzwecken dienen


Für mich ist eine Bullion nur eine wenn der Preis nah am Spot + sagen wir mal bei einem Kilo 50 Euro für den Händler ist. Aber bei einem Preisaufschlag von 500 Euro wird dieses eindeutig zum Sammlerzwecken verkauft und hat nichts mehr mit Bullion zu tun.

Folge wäre es so dann müssten die Händler schon längst die Prägestätten anrufen und den sagen prägt nur noch in Grössen von 1/2, 1 , 2 , 5 usw Unzen und prägt drauf den 31,1 gramm Feinsilber, den dann konnte man die alle auf einmal Bullion nennen und ich bräuchte Euch nie wieder Rückgaberecht gewähren.

Ich denke ein gute Anwalt würde es vorm Gericht durchboxen dass bei dem Preis es sich nicht mehr um eine Bullion dabei handelt.

Gruss reddshund
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Beitragvon gefährliches halbwissen » 14.03.2012, 08:58

Bei einem Kilo sind doch schon über 50 EUR an Steuern drin, oder nicht?

Für mich wäre das übrigens auch eine Sammlermünze und kein Bullion, bei dem Aufschlag.
www.historia-hamburg.de

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n

Beitragvon haehnchen03 » 14.03.2012, 09:07

Na so schnell und billig bekommst aber keine Sammlermünze.
Spot plus 50€ ist sehr billig.
rechne mal Prägekosten und den Verdienst vom Händler

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Re: n

Beitragvon reddshund » 14.03.2012, 09:29

haehnchen03 hat geschrieben:Na so schnell und billig bekommst aber keine Sammlermünze.


Exakt siehst Du also ist es keine Bullion :-)


bei dem Preis habe ich natürlich etwas untertreiben ist klar normal sind Spot +10% + MwSt, aber auch wenn komme ich bei weitem nicht auf ein Aufschlag von 500 Euro.
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