Aktuelle Zeit: 16.06.2024, 15:59
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Moderatoren: winterherz, Mahoni, Forum-Team, Mod-Team
SilberZug hat geschrieben:Ich habe dem Händler schon eine Frist von 10 Werktagen gegeben.
Das Problem ist einfach ich kann soviel drohen wie ich will, beweisen kann ich ja nichts.
SebCoe hat geschrieben:Silberzug, ich denke, dass der Händler beweisen muss, dass er die Lieferung ordnungsgemäß abgeschickt hat. Die Beweislast liegt nach meiner Auffassung nicht bei Dir.
Herbstgewitter hat geschrieben:Da es um 2 Halbunzer geht, würde ich auf den Anwalt verzichten. Mit Rechtsschutzversicherung bleibt in den meisten Fällen noch der Eigenanteil von 300 Piepen, wirtschaftlich nicht wirklich sinnvoll. Die unkonventionelle Mehtode wäre, den Namen des Händlers zu veröffentlichen. Wegen 2 Halbunzer wird er dann auch denken, es ist wirtschaflticher, dass mein Name sauber bleibt als wegen 2 Halbunzer rumzueiern.
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