Eine klare Antwort gibt es nicht.
Das ganze ist dermaßen merkwürdig verworren und es gibt so viele umdeutbare Begrifflichkeiten und Gesetze, die einerseits klar erscheinen, andereseits die Verwirrung noch vergrößern.
1. Nach dem 2. Weltkrieg wurde auf dem Gebiet des Deutschen Reiches ein "Vereintes Wirtschaftsgebiet" gegründet (von der Bi/Trizone). Das war eine Art Vorläufer zur BRD - jedoch definitiv KEIN Staat.
Im Grundgesetz (§133) steht: "Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes ein."
Das sorgt für Verwirrung.
Klar ist, dass das, was wir unter BRD kennen, bzw der Vorläufer also ein Wirtschaftsgebiet war/ist, somit "Firma".
Was bedeutet nun, dass der "Bund" in die "Rechte" und "Pflichten" dieses Gebietes (Firma) eintritt.
Die einen sagen, dass die "Firma" somit nicht mehr vorhanden ist, und dass der "Bund" nun die gleichen R und P hat wie die vorherige Firma.
Andere sagen, dass sich damit nur die Verwaltung geändert hat - quasi der Geschäftsführer, die "Firma" aber weiterhin besteht.
Merkwürdig ist auch, dass es offenbar im Register der vereinten Nationen keine "BRD" mehr gibt. Sie wird zwar genannt, der Eintrag "BRD" existiert aber nicht mehr. Stattdessen wird von "Deutschland" bzw "Vereintes Deutschland" geredet. "Deutschland" ist auch im Register vorhanden, jedoch keine BRD.
Interessant ist auch die Tatsache, dass bei WMs und Olympia vor 1990 immer eine "FRG", bzw "BRD" angegeben wurde.
Heutztage steht da "Germany" bzw "Deutschland".
Offenbar tritt "Deutschland" nach außen auch immer als "Deutschland" auf, nach innen aber als "BRD".
Das könnte (!) zur Theorie passen, dass es noch immer das Deutsche Reich gibt, dieses der eigentliche Staat ist, jener aber von der FIRMA "BRD" verwaltet wird.
Ist man also nun Bürger der BRD, ist man dieser Logik nach zu folgen einer Firma zugehörig und keinem Staat.
!!!
Ich finde das bei der so typischen deutschen §-Reiterei doch alles sehr seltsam.
Die Theorien mit "Personal-Ausweis" und "Juristische Personen" etc sind zu vergessen. Ich kenne die meisten Argumente und man kann sie in die Tonne klopfen, weil sie schlichtweg falsch sind.
Die Österreicher haben auch einen Personalausweis. Der Begriff ist weit verbreitet. Es geht dabei um "Personalien".
Hingegen wieder merkwürdig ist die Angabe auf dem Perso bei "Staatsangehörigkeit". Da steht "deutsch".
Offiziell wird erklärt, es handelt sich um die "deutsche Staatsangehörigkeit", jedoch gab es mindestens zwei Deutsche Staaten, daher ist die Angabe "deutsch" kaum ausreichend.
Andere deutschsp. Länder geben an der Stelle tatsächlich den Staat an.
Zumal ist "deutsch" in meinen Augen eher eine ethnische Frage und keine Frage einer Zugehörigkeit zu einem Staat.
Wo wäre das Problem, an der betreffenden Stelle einfach "Deutschland" oder "BRD" hinzuschreiben?
Warum diese Irritation?
Hinzu kommt - und das passt zur "Firmentheorie", dass auf dem Ausweis "BRD" steht, die es laut Vereinte Nationen nicht mehr gibt.
Ich weiß allerdings auch nicht, ob es nun egal ist, ob "Bundesrepublik Deutschland" oder nur "(Vereintes) Deutschland".
Einerseits ja, aber warum wurde es dann so offensichtlich geändert?
Dann gibt es noch die Nummer mit der Verfassung, dass bei einer Vereinigung Deutschlands eine neue Verfassung gemacht werden müsste.
Nun, es gab keine Vereinigung. Rafinierterweise gibt es einen Zusatz zum ents. §, der es erlaubt, einen "Beitritt" zu vollziehen. Die ostdeutschen Länder sind somit "beigetreten". Eine "Wiedervereinigung" gab es rechtlich nicht.
Was dann aber wiederum den Namen "Vereintes Deutschland" ad absurdum führt.
Noch was: Der ursprüngliche Geltungsbereich des GG (§22, wenn ich nicht irre) wurde mit dem Beitritt einfach gestrichen und es wurd etwas von u.a. "Ziel ist es, dass Deutschland vollwertiges Mitglied Europas wird".
Wenn nun aber Deutschland KEIN vollwertiges Mitglied der EU ist, was ist es dann?
Erklärt sich damit die Nichtsouveränität?
Ist das dann sogar vom GG her ableitbar?
Geehrter Frosch,
du siehst, es gibt keine Antwort, nur weitere Fragen.
(Einig können wir aber darüber sein, dass die Firmenleitung (oder was auch immer) permanent gegen das GG verstößt, was eigentlich ein Grund für das Inkrafttreten von § 20 (4) GG ist, aber lassen wir das ....
Ich weiß letztlich auch nur, was ich glaube zu wissen.
Eto ... watashi wa baka desu, ne. Honto ni!