Aktuelle Zeit: 26.04.2024, 21:25
dmark hat geschrieben:FAKTOR 0 hat geschrieben:Klar, geht schon, nur wenn die dir nachweisen, dass du zig 100 Unzen gekauft hast und die entspechend wieder weiterveräusserst haben willst, ja dann unterstellt dir das Finanzamt sofort einen gewerbliche Tätigkeit mit Steuerschulden......
Die letzten Schlupflöcher werden bald geschlossen, wenn mehr Leute Gold und Silber kaufen, z.B. Absenkung der Freigrenze auf 500€, dann wirds ganz schon Zeitintensiv 10k Geld umzutauschen....
hallo.
der § 2 EkstG 1.2 liegt nicht vor, da ich kein Gewerbe angemeldet habe und die dafür nötigen Vorraussetzungen nicht erfülle.
§2 EkstG 1.5 liegt ebenfalls nicht vor, da ich EM nicht als Kapitalvermögen
sondern als Rückstellungen §249 HGB ff ( satz 2) gebildet habe. Dann kommt §10 d EkstG.Da ich mit Sicherheit Verluste gemacht habe.
und wenn das nicht hilft bleibt
§ 256 HGB
grüßle
dmark
Ich hab mich jetzt nicht mit den einzelnen Rechtsnormen beschäftigt, aber Rückstellungen im privaten Bereich, .... Nachtigal ich hör dir trapsen!
Übrigens gibts schon einige entsprechende Urteile bezüglich e-bay Powersellern! Ich wollte das nur entsprechend anfügen, wenn du Deine 10.000 Unzen in Ganzen wieder verkaufst um dir nben neuen Porsche zuzulegen gibts sicherlich keine Probleme, die Problematik ist eben die, dass fir Unterstellung gewerblichen Handelns die Finanzbehörede auf dich aufmerksam macht, und das muss ja nicht unbedingt sein, oder?!