Aktuelle Zeit: 28.04.2024, 14:18
999.9 hat geschrieben:Noch mal kurz juristisch erklärt: ein WIDERRUFSRECHT besteht natürlich nicht, wohl aber räumt Heubach seinen Kunden einen 14-tägigen Widerruf ein. Das ist quasi schon eine Art Händlerkulanz."Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.Brief,Fax,E-Mail) oder x wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird x durch Rücksendung der Sache widerrufen."
Rechtlich KÖNNTE Heubach auf Erfüllung pochen, aus Kulanz tut er es aber wohl nicht.
Hoffe, das ist jetzt verständlicher.
Sorry aber das ist nicht korrekt. Der von Dir angesprochene Text entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Aber auch das was weiter unten steht
Wie schon oben gepostet gibt es aber davon Ausnahmen unter die auch Edelmetall fällt
snowi