Beitragvon Datenreisender » 02.12.2010, 13:27
YoungSilver hat geschrieben:Die Sparkassenfiliale hat 24/7 geöffnet (bzw. der Vorraum/u.a. auch Zugang zu den Schließfächern), könnte also jederzeit dorthin und das Fach räumen.
Ich denke, von solchen oft als "Sparbuchschließfach" bezeichneten Teilen reden wir hier nicht? Wir reden von Schließfächjen in den "richtigen" Tresorräumen im Keller. Da kommt man natürlich nur während der Geschäftszeiten rein, nach vorheriger "Gesichtskontrolle" und mit Vorschließen usw.
Falls es sich bei dem von dir genannten Schließfach um ein sog. "Sparbuchschließfach" in einem öffentlich zugänglichen SB-Bereich handeln sollte, dann hast du ein Problem mit der Versicherung (bzw. vermutlich gar keinen Versicherungsschutz).
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