Aktuelle Zeit: 27.04.2024, 00:18
foxl60 hat geschrieben:sichel09 hat geschrieben:.....Bevor du zum Anwalt gehst drohe im doch erstmal mit einer
Anzeige wegen Internetbetrug an.Die kannst du auch ruhig machen und kostet nichts.Du bekommst eine
Vorgangsnummer die du dann Ebay zukommen lassen kannst. .....
Das musst Du schon etwas näher erläutern !
Allein die Drohung mit einer Anzeige führt nicht dazu, dass man eine Vorgangsnummer bekommt, die man ebay oder irgend jemanden vorlegen kann.
Was also müsste man konkret im vorliegenden Fall machen ?
hi all, mit einer Strafanzeige (z.B. über Internetwache.de) kann Druck erzeugt werden, aber nur, wenn mit einer solchen gedroht wird. Ist eine Anzeige ersteinmal erstattet, wird seitens der Polizei ermittelt. Eine "Rücknahme" der Anzeige ist durch den Erstatter dann nicht mehr möglich, da die angezeigte Straftat (versuchter Betrug) ein Offizialdelikt darstellt. Bei einer Beleidigung z.B. (absolutes Antragsdelelikt) muss das Verfahren eingestellt werden.
Nach einer erfolgten Anzeige hat der Erstatter also keinen Einfluss mehr auf das polizeiliche Ermittlungsverfahen; das weis in der Regel auch der Angezeigte. Der Drops ist also gelutscht, die Drohkulisse ist keine mehr.
silbergroschen