Aktuelle Zeit: 27.04.2024, 23:31

Silber.de Forum

Alternative Anlagen zum Silber

Allgemeine Themen wie Kurse, Wirtschaft und Politik, Lagerung, (Steuer-)Rechtliches, Finanzen, Immobilien etc.

Moderatoren: winterherz, Mod-Team, Mahoni, Forum-Team

$ilver $urfer
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1281
Registriert: 11.02.2014, 15:15

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon $ilver $urfer » 11.10.2016, 19:18

Robbert hat geschrieben:Ich bitte um Aufklärung damit ich diese Erbsenzählerei verstehe. Abmahnung kommt vom Ordnungsamt, Finanzamt ... ??

Danke, robbert

Vom Anwalt eines Händlers. Bzw. "beantragt" der diese beim zuständigen Gericht. So genau musste ich mich glücklicherweise noch nicht damit auseinandersetzen.

Anzeigen
Silber.de Forum
Benutzeravatar
Nappo
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 365
Registriert: 30.03.2013, 15:40

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon Nappo » 11.10.2016, 20:15

Bei Abmahnungen gibt es m.W. einige Änderungen, welche von Dritten nicht mehr möglich ist, sondern nur vom evtl. Betroffenen selbst.
Der Händler müsste dann schon eine Anzeige beim Finanzamt machen, bzw. beim Zoll.

Ganz so heiß ist es nun auch wieder nicht. Private Veräußerungsgeschäfte muss man nach wie vor nicht versteuern. Im Zweifel darf man sich keinen Bärenvom Finanzamt aufbinden lassen. Aussage eines Finanzbeamten liegt mir vor, dass das Auflösen einer eigenen Sammlung natürlich nicht steuerpflichtig ist.

Auch muss der Rentner keine Einkommensteurerklärung abgeben. Auch dann nicht, wenn er müsste.... wenn Ihr versteht was ich meine. Der Rentner wartet schlicht ab, bis er zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wird. Dann allerdings muss er es natürlich tun.

Eine Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann dan evtl. auch helfen, wenn er keine Beteiligungen oder Mieteinkünfte etc hat.

Genausowenig wie ein Single mit Steuerklasse 1 keine Erklärung abgeben muss.... Man meldet sich nur dann, wenn man glaubt, was holen zu können.

Im Übrigen gibt es auch Möglichkeiten einer Feststellungserklärung in Bezug auf Mieteinkünfte rechtmäßig entgehen zu können, obwohl das natürlich nur sehr eingegrenzt der Fall ist. Beispielsweise bei Mietverhältnissen unter nahen Angehörigen, wo die Höhe der Miete quasi dazu dient, das Haus aös Solches halten zu können.

Es ist wie sonst auch. Vorsicht bei pauschalen Aussagen. Pauschal ist in Deutschland gar nix. Nur grundsätzlich...Und Gerundsätzlich heißt immer, dass es Ausnahmen gibt und die muss man kennen.
https://www.podcast.de/podcast/908466/

Benutzeravatar
nordmann_de
Silber-Guru
Beiträge: 7900
Registriert: 23.07.2012, 19:49
Wohnort: Bonn

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon nordmann_de » 11.10.2016, 20:24

Nappo hat geschrieben:..
Es ist wie sonst auch. Vorsicht bei pauschalen Aussagen. Pauschal ist in Deutschland gar nix. Nur grundsätzlich...Und Gerundsätzlich heißt immer, dass es Ausnahmen gibt und die muss man kennen.


Also pauschal gesagt, gibt es grundsätzlich immer bekannte Ausnahmen.
smilie_24
Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
Joseph Joubert (1754-1824)

Benutzeravatar
Silvermonkey
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 275
Registriert: 28.11.2012, 20:38
Wohnort: Im Grünen

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon Silvermonkey » 11.10.2016, 20:33

Ah ja... bin ich heute auch gewar geworden... single Steuerklasse 1 muss man keine Steuererklärung machen... damit hat sich das jetzt für mich erledigt... und wenn se sich melden... bekommen se meine schön gesammelten Abrechnungen im Ordner und können selber sehen...
Gig mir eh aufn piss... wegen nen kleinen Döner Nachzahlung zum steuerfritzen hinzurennen...
In der Ruhe liegt die Kraft
Der frühe Vogel kann mich mal

Bewertungen:
Im Mitgliederbewertungsfaden zu finden :wink:

http://forum.silber.de/viewtopic.php?f=28&t=17098

*Edelweiss*
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 152
Registriert: 24.06.2013, 20:54

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon *Edelweiss* » 11.10.2016, 22:05

Nappo hat geschrieben: Aussage eines Finanzbeamten liegt mir vor, dass das Auflösen einer eigenen Sammlung natürlich nicht steuerpflichtig ist.

eine Anhäufung von Silbermünzen querbeet ok, aber z.B. 100 Stück Ein-Kilobarren als Zusatz-Rente ?
Nappo hat geschrieben:Auch muss der Rentner keine Einkommensteurerklärung abgeben. Auch dann nicht, wenn er müsste.... wenn Ihr versteht was ich meine. Der Rentner wartet schlicht ab, bis er zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wird. Dann allerdings muss er es natürlich tun.

genau da liegt da Problem, er muss! ca. 2035 werde ich erstmalig Rente bekommen,
der Rentenfreibetrag hat sich bis dahin auf 4% der Bruttorente reduziert.
Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, daß bis dahin jeder vom FA erfasst ist, zumal vom Finanzministerium bis zum Sozialministerium es keine 3 Gebäude weit ist. Man kann auch mit Sicherheit
davon ausgehen daß alle anderen Säulen (Riester,LV-Rente etc.), Silber,Gold als Einkommen besteuert wird. Bei Verkäufen muss der Ausweis vorgelegt werden, bei höheren Summen, auch kummuliert
über's Jahr erfolgt sowieso eine Meldung ans Finanzamt.
Nappo hat geschrieben:Genausowenig wie ein Single mit Steuerklasse 1 keine Erklärung abgeben muss.... Man meldet sich nur dann, wenn man glaubt, was holen zu können.

wo steht das ? gibt es dazu eine Quelle?

Frage hat sich erledigt. Bei mir besteht die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung
bei AN nicht unbedingt
Zuletzt geändert von *Edelweiss* am 11.10.2016, 22:53, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Silvermonkey
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 275
Registriert: 28.11.2012, 20:38
Wohnort: Im Grünen

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon Silvermonkey » 11.10.2016, 22:11

@ Edelweiß

Steuerfritz fragen...
In der Ruhe liegt die Kraft
Der frühe Vogel kann mich mal

Bewertungen:
Im Mitgliederbewertungsfaden zu finden :wink:

http://forum.silber.de/viewtopic.php?f=28&t=17098

Benutzeravatar
Silberwolf
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 548
Registriert: 25.01.2010, 21:23
Kontaktdaten:

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon Silberwolf » 11.10.2016, 23:29

Zur Steuererklärung als Single Steuerklasse I: Keine Steuererklärung ist m. W. n. nötig, wenn man als AN arbeitet und sonst keine steuerpflichtigen Einkünfte hat (also auch der eine 450-Euro-Job nebenher juckt nicht). Wer selbstständig ist, muss auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. (Die Info kam anno 2008, als ich mich selbstständig gemacht habe, glaube ich direkt vom Finanzamt, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.) smilie_24
In einer irrsinnigen Welt vernünftig sein zu wollen, ist schon wieder ein Irrsinn für sich.
(Voltaire)
Ich hab jetzt einen Bewertungsfaden: http://forum.silber.de/viewtopic.php?f=28&p=560830#p560830 smilie_24

san agustin
Silber-Guru
Beiträge: 8313
Registriert: 20.11.2009, 21:43
Wohnort: am schwungrad europas

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon san agustin » 11.10.2016, 23:45

*Edelweiss* hat geschrieben:
mich interessiert weder dein Hobby noch was du sammelst, sondern was passiert wenn ich
später für 500€ monatlich Silber verkaufen muss da dies einen Teil meiner Alterseinkünfte
(Rente) darstellt. Der Gewinn am Silber an sich mag dann steuerfrei sein, aber........
...............
Die regelmäßigen Silberverkäufe sind Einkommen auch wenn das als Rentenergänzung evtl.
kein Gewerbe darstellt.
Krankenversicherungspflichtig sind alle Einkünfte im Rentenalter, so auch die SilberZusatzrente.
das interessiert mich

...................


** was ich nicht weis, macht mich nicht heiß **

wer soll dir denn bitte deine monatlichen € 500 silber und/oder goldverkäufe nachweisen ?

wenn du anonym kaufst ( z.b.auf silber.de) spricht nichts dagegen, das du auch anonym
im forum wieder verkaufst

es gibt hier sicherlich renter, die das so praktizieren

vor was hast du angst ?
smilie_38

*Edelweiss*
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 152
Registriert: 24.06.2013, 20:54

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon *Edelweiss* » 12.10.2016, 00:13

san agustin hat geschrieben:** was ich nicht weis, macht mich nicht heiß **
wer soll dir denn bitte deine monatlichen € 500 silber und/oder goldverkäufe nachweisen ?
wenn du anonym kaufst ( z.b.auf silber.de) spricht nichts dagegen, das du auch anonym
im forum wieder verkaufst
es gibt hier sicherlich renter, die das so praktizieren
vor was hast du angst ?


bist du sicher daß 2035-2045 das Forum in dieser Form noch besteht, bzw. die Verkäufe in der
heutigen Form noch möglich sind ?

ist es sicher über einen Zeitraum von über 10 Jahren monatlich seine Adresse an nicht persönlich
Bekannte als Absender weiterzugeben ? oder definierst du anonymer Verkauf nur die Mitteilung
der Kontoverbindung an den Käufer ?

ich stelle mir die Frage ob ich mir mit 75 Jahren dieses "gefeilsche" mit Interessenten antue,
wenn nicht dann die Alternative zum Händler fahren. Existieren die Händler bis dahin noch
in der heutigen Form oder haben schon längst aufgegeben weil das Einkommen nicht ausgereicht hat.
Was macht man wenn die Gesundheit im höheren Alter das ganze extrem erschwert.
Vielleicht doch besser alles am Renteneintritt in einer Fuhre zum Händler bringen?
Gold wäre da im Vorteil, statt 100 kg Silber nur 1,5 kg und Steuer zieht bei Gold auch kein Händler ab

lifesgood

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon lifesgood » 12.10.2016, 04:39

*Edelweiss* hat geschrieben:
Em-Bug hat geschrieben:Finde ich immer wieder peinlich, wie Leuten ihr Sammlerhobby kleinkariert geneidet wird, ...mein Gott muß man auch mal die Kirche im Dorf lassen!


mich interessiert weder dein Hobby noch was du sammelst, sondern was passiert wenn ich
später für 500€ monatlich Silber verkaufen muss da dies einen Teil meiner Alterseinkünfte
(Rente) darstellt. Der Gewinn am Silber an sich mag dann steuerfrei sein, aber schon heute
werden Renteneinkünfte ab einer bestimmten Höhe besteuert. Abgabe einer Einkommensteuer-
Erklärung für Rentner ist Pflicht. Im Formular sind auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Riester und ähnliche Formen sind zu versteuern.
Die regelmäßigen Silberverkäufe sind Einkommen auch wenn das als Rentenergänzung evtl.
kein Gewerbe darstellt.
Krankenversicherungspflichtig sind alle Einkünfte im Rentenalter, so auch die SilberZusatzrente.
das interessiert mich

übrigens kommt bei einigen Pensionären die im Osten Berlins ihre Plattenbauwohnung an Touristen
vermietet hatten die ernüchternde Überraschung. Reguläre Mieter haben den Nachteil daß sie die
Wohnung als offiziellen Wohnsitz anmelden, kann man also keine Mieteinnahmen verschleiern.
Bei Touristen hingegen schon, mal sind ne Woche Australier, dann wieder Asiaten drin und keinen
interessiert eine Anmeldung. Das Finanzamt schickt eine Steuerforderung und rechnet dabei extrem
großzügig zu ihren Gunsten. 80€ pro Tag sind 30000€ im Jahr. Dabei bleib es nicht, der Eigentümer
ist 75 Jahre alt und seit 10 Jahren in off. Rente. Upps...macht 300 000 € nicht versteuerte Einkünfte
plus Strafe und Zinsforderungen von 6% p.a., schnell noch den Cayenne verkaufen bedeutet das.
Die Beweislast daß es nicht so ist liegt in dem Fall beim Betroffenen

um so ähnliches im Alter durch Silberverkäufe zu vermeiden sollte man sich schon früher Gedanken
machen, oder ?


Hier bringst Du zwei grundsätzliche Dinge durcheinander.

Erziele ich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung muss ich diese bei meiner Einkommensteuererklärung angeben. Dafür gibt es die AnlageV der Einkommensteuererklärung. Vermiete ich gewerbsmäßig an Touristen, so ist hier sogar ein Gewerbe zu unterstellen. Das ist immer steuerpflichtiges Einkommen, egal ob man Erwerbstätiger oder Rentner ist.

Verkaufe ich Edelmetalle mit Gewinn und hatte ich diese Edelmetalle länger als 1 Jahr in meinem Besitz, so brauche ich dies nicht in meiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Sollte dennoch, durch die Aufzeichnungen des Händlers eine Nachfrage des Finanzamtes kommen, so sollte ich natürlich nachweisen können, dass ich das Edelmetall tatsächlich länger als ein Jahr besessen habe und damit keine Steuer anfällt. Es hat schon seinen Sinn, dass ich hier seit Jahren schreibe, dass man auch bei anonymen Käufen die Quittungen auf jeden Fall aufbewahren sollte. Zudem ist nicht auszuschließen, dass die Steuerfreiheit nach 1 Jahr Haltedauer fällt oder verlängert wird, da sollte man dann auch nachweisen können, dass man das Edelmetall vor einem bestimmten Stichtag gekauft hat.

Warum sollte das in der Rente anders sein???

Grundsätzlich würde ich aber dennoch nicht monatlich für 500 € Silber verkaufen, weil eine solche Regelmäßigkeit das Finanzamt auf den Plan rufen könnte, ein Gewerbe zu unterstellen. So wurde mir das von einem Steuerberater empfohlen. Daher würde ich auch nie für Kleckerbeträge im Forum verkaufen, sondern immer größere Mengen an einen Händler.

Daher werde ich auch in der Rente wohl immer einen "Jahresbedarf" am Stück verkaufen, wenn mir der Kurs günstig erscheint. Habe ich den Eindruck dass Edelmetall übertreibt, wie ich ihn 2011 bei Silber hatte, dann evtl. auch so viel, dass ich 2 - 3 Jahre oder länger "zubuttern" kann. Das hängt davon ab, wieviel Vertrauen ich in die dann gültige Währung habe.

Grundsätzlich kann man sagen, dass der Verkauf eines Wertgegenstandes, der sich in meinem Eigentum befindet, kein Einkommen darstellt. Einkommen im steuerlichen Sinn würden nur die Gewinne, also die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis darstellen. Aber diese sind ja bei Edelmetallen ab 1 Jahr Haltefrist steuerfrei.

Wie es sich bei der Krankenversicherung verhält, kann ich nicht beurteilen. Ich bin privat versichert und werde das auch im Alter bleiben und da spielt das Einkommen keine Rolle.

Wäre Deine Argumentation richtig, dass der Verkauf von vorhandenen Vermögensgegenständen Einkommen darstellt, dann würde auch der Verkauf von Aktien oder eine regelmäßige Abhebung vom Sparbuch Einkommen darstellen. Tut es aber nicht. Einkommen sind immer nur die daraus resultierenden Zinsen oder eben realisierte Wertsteigerungen.

Selbst Wertsteigerungen beim Verkauf von Immobilien sind im privaten Bereich meist steuerfrei. Bei einer eigengenutzten Immobilie ist dieser immer steuerfrei und bei vermieteten Immobilien dann, wenn man diese 10 Jahre gehalten hat. Unter 10 Jahren Haltedauer, sollte man jedoch die "3-Objekt-Grenze" beachten, weil man sonst als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft wird.

Und die Einkommensteuerpflicht ist bei einem Erwerbstätigen nicht anders als bei einem Rentner.

lifesgood

*Edelweiss*
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 152
Registriert: 24.06.2013, 20:54

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon *Edelweiss* » 12.10.2016, 11:16

Private Veräußerungsgeschäfte.PNG
@ lifesgood...Belege alle vorhanden da nur von Händler gekauft.
Zustimmung zur Art des Verkaufes, lässt sich fast nur so realisieren
wobei ich immer mehr zu dem Schluss komme, daß ich die nächsten Jahre
Silber in Gold wandeln werde. Ist aber abhängig von der Ratio und momentan
ungünstig. Aber ich bin mir sicher daß ich die nächsten 10 Jahre kein Silber
mehr kaufen werde sondern Gold in 1 Unzen-Größe.

Je mehr Menschen sich eine Zusatz-Rente in EM zulegen um so interessanter
wird eine Besteuerung der Auflösung.

das Einkommensteuer-Gesetz §23 Absatz 2 (Seite 94 der PDF) definiert diese "Privaten Veräußerungsgeschäfte". Da Metalle nicht ausdrücklich aufgeführt sind, Fremdwährungen aber schon
besteht keine Rechtssicherheit. Wenn ein Steuerberater etwas in eine Richtung auslegt,
bedeutet das noch lange nicht daß die FA das genau so sehen.

Löst man einen Aktienfond als monatliche Rentenzahlung auf ist das steuerpflichtiges
Einkommen. Nicht nur der Gewinn
Gewinne aus Aktienspekulationen sind m.w. nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei, da hast
du Recht. Dividenden sind steuerpflichtiges Einkommen.
Wirken sich Verluste aus Aktienverkäufen steuermindernd aus?

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf

Bild



vielleicht sollte man dann Vermeiden beim Verkauf die Meldegrenze zu überschreiten und
evtl. auf zwei Händler splitten oder Frau/Kinder zum splitten mitnehmen.
Hoffen wir das Beste, daß wir unser Metall noch selbst im hohen Alter zum Händler
tragen können und sich immer wieder Junge finden die an dem Geschäft gefallen
finden. Gibt es eigentlich Händler die große Mengen beim Verkäufer zuhause abholen?


@nappo
Alle Träger die Rente ausbezahlen, auch Vericherungen (LV), Riester, Betriebsrenten
u.v.m., eigentlich Alle........müssen heute schon die Daten (Höhe,Personen etc.)
verpflichtend an die Finanzämter übermitteln. Die Rentenfreibeträge sinken Schritt
für Schritt jährlich. Bei mir werden es nach heutigem Recht nur noch 4% der Rentenbezüge
steuerfrei sein

Auszug des Einkommensteuer-Gesetz
Bild

Robbert
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 595
Registriert: 22.05.2015, 21:11
Wohnort: GMT

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon Robbert » 12.10.2016, 12:34

@ Edelweiss

Du zäumst das Pferd von hinten auf, denn: erst informieren, dann investieren.

Dank der Klarstellungen von lifesgood ist Dir hoffentlich eine Last von den Schultern gefallen.

Ansonsten empfehle ich Dir als alternative Anlage zum Silber die Riesterrente. Da werden alle steuerrechtlichen Aspekte so perfekt geregelt, dass Dir quälende Fragen erspart blieben.

robbert
"The presence of those seeking the truth is infinitely to be preferred to the presence of those who think they've found it." Terry Pratchett

lifesgood

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon lifesgood » 12.10.2016, 12:48

@Edelweiss: Das Gesetz spricht von Grundstücken und ähnlichen Rechten zum Einen mit Steuerfreiheit ab 10 Jahren. Ebenso bei Wirtschaftsgütern, aus denen man Einkommen erzielt (gemeint sind laufende Einkommen wie Mieten oder sonstwas)

Alles Andere fällt unter die 1-Jahres-Regel. Bei den Fremdwährungen ist nur zusätzlich erwähnt, dass die "First-in-First-out"-Regel gilt. Das ist aber auch nur relevant, wenn man sie innerhalb der Jahresfrist wieder verkauft.

Sollten irgendwann die Edelmetallgewinne steuerpflichtig werden, so wird das laufen wie mit den Aktiengewinnen. Alles was vor dem Stichtag angeschafft wurde, wird mit steuerfreiem Gewinn verkauft werden können, alles was danach angeschafft wurde, nicht.

lifesgood

Benutzeravatar
Gairsoppa
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 814
Registriert: 13.01.2015, 11:41
Wohnort: Niedersachsen

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon Gairsoppa » 12.10.2016, 12:59

Da ich das Behörden-/Gesetzesdeutsch des § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) nicht so ganz verstehe, hier eine eventuell nützliche Erläuterung.
! Link führt zu einem PDF-Dokument

http://www.steuerberater-gaby-muenchen. ... chäfte.pdf

Im konkreten Fall würde ich aber immer meinen Steuerberater / Anwalt fragen.

Gruß Gairsoppa
Das Geld ist der Punkt, den Archimedes suchte, um die Welt zu bewegen (Johann Nestroy)
8x erfolgreich gehandelt

Benutzeravatar
zwergensilber
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 580
Registriert: 22.01.2016, 22:00

Re: Alternative Anlagen zum Silber

Beitragvon zwergensilber » 12.10.2016, 13:58

Gairsoppa hat geschrieben:Da ich das Behörden-/Gesetzesdeutsch des § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) nicht so ganz verstehe, hier eine eventuell nützliche Erläuterung.
Für Aktien gibt es keine Spekulationsfrist mehr, schreibt er eigentlich auch. Aber ausgerechnet für Aktien bringt er dann ein Beispiel mit einer einjährigen Spekulationsfrist. :shock:


Zurück zu „Stammfäden Allgemein“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 88 Gäste