Aktuelle Zeit: 28.03.2023, 10:43
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silberjüngling hat geschrieben:zum thema bankpleite: natürlich bleibt der inhalt dein besitz und unterliegt nur deiner verfügung. ein beispiel: du hast deinen wagen in einer gemieteten garage und der eigner des objekts wird zur zwangsversteigerung der garage gezwungen. der potentielle käufer kauft nur die garage und nicht zugleich dein auto. es kommt zur auflösung des mietvertrags und du wirst angehalten deinen besitz zu entnehmen.
viele grüße.
Der Bär hat geschrieben:Nun, du bezahlst Gebühren für ein Bankschließfach.
Der Bär hat geschrieben:Ab einem gewissen Wert teilt die Bank das dem Finanzamt mit
Der Bär hat geschrieben:und du musst eine Zusatzversicherung abschließen (meine ich zumindest).
silberjüngling hat geschrieben:thema finanzamt: die bank teilt dem finanzamt mit, dass du ein fach hast (einfach wird wie ein konto bei der bank geführt mit einem guthaben con 0,00 €)
00.43peter hat geschrieben:Hallo,Hallo....paar 100 Unzen,haste zustande gebracht.
Nix für ungut,aber jetzt streng mal dein Köpfchen an,dann kommste schneller drauf.
Denk mal nach,jeder kann hier mitlesen.
Dann fordere wenigstens,Infos als PN an.
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