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Bankschließfach

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Datenreisender
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Beitragvon Datenreisender » 22.08.2011, 19:05

Der Bär hat geschrieben:@ Datenreisender: Ah, okay.

Wobei das mit dem Inhalt relativ irrelevant ist - wichtig ist ja nur, dass sie wissen, wie viel es wert ist.

:mrgreen:

Wissen sie auch nicht, Du musst die Versicherung für das Schliessfach ja nicht bei der Bank abschliessen.

Der Bär hat geschrieben:110 Unzen Kupfer?
Das kriegst du doch in kein normales Bankschließfach rein.

Es gibt sehr grosse Bankschließfächer, in die ganze Reisekoffer hineinpassen.
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Anna
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Beitragvon Anna » 22.08.2011, 19:12

Und ich 100 Unzen Mehl und Zucker.
Viel hin und her macht Taschen leer!

silberjüngling
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Beitragvon silberjüngling » 22.08.2011, 19:12

Der Bär hat geschrieben:und du musst eine Zusatzversicherung abschließen (meine ich zumindest).

Das kannst Du tun, musst Du aber nicht. Aber Inhaltsversicherungen für Bankschließfächer sind im Vergleich mit Inhaltsversicherungen für Wohungen und Häuser (Hausratversicherung) spottbillig und es sind standardmässig Deckungen von bis zu 10 Millionen € möglich.

silberjüngling hat geschrieben:thema finanzamt: die bank teilt dem finanzamt mit, dass du ein fach hast (einfach wird wie ein konto bei der bank geführt mit einem guthaben con 0,00 €)

Nur im Todesfall. Und dann ist es mir auch egal. Ist sogar besser für die Erben, denn wer weiß, ob die Eure ausgeklügelten Verstecke auch alle finden?[/quote]

nein, die bank teilt dem finanzamt die existenz des fachs mit!

Finerus
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Beitragvon Finerus » 22.08.2011, 19:13

Kein Problem. Aus Erfahrung kann man sagen, daß jeder hier im Forum exakt 2 Andorras besitzt. Gut, ein paar arme Schlucker, so wie ich, haben nur zwei Gedenkfünfer...

Übrigens liegen etwa 80 Prozent meiner beiden Gedenkfünfer im Bankschließfach. Damit habe ich kein Problem. Gefährdet sehe ich solche Schließfächer höchstens im Fall fortgeschrittener staatlicher Auflösung. Darum braucht man sich vorerst wohl kaum Sorgen machen.

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Datenreisender
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Beitragvon Datenreisender » 22.08.2011, 19:17

silberjüngling hat geschrieben:nein, die bank teilt dem finanzamt die existenz des fachs mit!

Woher hast Du diesen Unfug?

Auch für das Finanzamt gilt das Bankgeheimnis (§ 30a AO). Die Banken sind nach § 33 ErbStG i.V.m. § 5 ErbStDV verpflichtet, nach dem Tod des Kunden die jeweiligen Guthaben und Schließfächer der Erbschaftssteuerstelle zu melden.
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Beitragvon silberjüngling » 22.08.2011, 19:26

Datenreisender hat geschrieben:
silberjüngling hat geschrieben:nein, die bank teilt dem finanzamt die existenz des fachs mit!

Woher hast Du diesen Unfug?

Auch für das Finanzamt gilt das Bankgeheimnis (§ 30a AO). Die Banken sind nach § 33 ErbStG i.V.m. § 5 ErbStDV verpflichtet, nach dem Tod des Kunden die jeweiligen Guthaben und Schließfächer der Erbschaftssteuerstelle zu melden.


vom finanzamt selbst und meinem steuerberater!

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Beitragvon silberjüngling » 22.08.2011, 19:30

Finerus hat geschrieben:Kein Problem. Aus Erfahrung kann man sagen, daß jeder hier im Forum exakt 2 Andorras besitzt. Gut, ein paar arme Schlucker, so wie ich, haben nur zwei Gedenkfünfer...

Übrigens liegen etwa 80 Prozent meiner beiden Gedenkfünfer im Bankschließfach. Damit habe ich kein Problem. Gefährdet sehe ich solche Schließfächer höchstens im Fall fortgeschrittener staatlicher Auflösung. Darum braucht man sich vorerst wohl kaum Sorgen machen.


endlich mal jemand, der realistisch die situation einschätzt. und das die brd oder die schweiz oder andere gefestigte staaten an einer auflösung kranken, kann ich nicht sehen. nicht im geringsten. ledeglich der marode finanzsektor hat - um im bild zu bleiben - eine fiebrige erkältung und ein kopfleiden. ich tippe als nicht-mediziner auf schizophrenie

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Datenreisender
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Beitragvon Datenreisender » 22.08.2011, 19:32

silberjüngling hat geschrieben:
Datenreisender hat geschrieben:
silberjüngling hat geschrieben:nein, die bank teilt dem finanzamt die existenz des fachs mit!

Woher hast Du diesen Unfug?

Auch für das Finanzamt gilt das Bankgeheimnis (§ 30a AO). Die Banken sind nach § 33 ErbStG i.V.m. § 5 ErbStDV verpflichtet, nach dem Tod des Kunden die jeweiligen Guthaben und Schließfächer der Erbschaftssteuerstelle zu melden.


vom finanzamt selbst und meinem steuerberater!

Lies bitte selbst nach.
Die Quellen habe ich Dir ja geschrieben.
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Beitragvon silberjüngling » 22.08.2011, 19:37

Datenreisender hat geschrieben:
silberjüngling hat geschrieben:
Datenreisender hat geschrieben:
silberjüngling hat geschrieben:nein, die bank teilt dem finanzamt die existenz des fachs mit!

Woher hast Du diesen Unfug?

Auch für das Finanzamt gilt das Bankgeheimnis (§ 30a AO). Die Banken sind nach § 33 ErbStG i.V.m. § 5 ErbStDV verpflichtet, nach dem Tod des Kunden die jeweiligen Guthaben und Schließfächer der Erbschaftssteuerstelle zu melden.


vom finanzamt selbst und meinem steuerberater!

Lies bitte selbst nach.
Die Quellen habe ich Dir ja geschrieben.


mache ich. ich werde auch beim finanzamt erkundigungen einholen und mit sachkundigen experten aus meinem umfeld (steuerberater und anwälten) die gesetzeslage besprechen.

Boedy
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Beitragvon Boedy » 22.08.2011, 19:40

@ Silberjüngling - Datenreisender hat schon Recht. Zu Lebzeiten hat das Finanzamt (nach jetziger Gesetzeslage) keine Info über ein Schließfach. Im Erbschaftsfall wird es aber gemeldet.

@ Topic - Bankschließfach ist wegen der Gefahr nicht mehr ranzukommen im Krisenfall sicherlich genau zu überlegen. ABER die Lagerung zu Hause birgt auch Risiken:

1) Diebstahl bei Einbruch, muß man nicht erläutern. Bei Lagerung im Tresor noch die Gefahr zur Herausgabe unter Gewalt gezwungen zu werden.

2) Verlust der EM durch Wohnungsbrand. Muß noch nichtmal wie in London ganze Straßenzüge betreffen. Bei einem komplett ausgebranntem Einfamilienhaus oder einem Großband in einem Mehrfamilienhaus ist das EM zwar noch da, müßte aber unter Umständen (wenn nicht komplett alles in einem Tresor liegt) umständlich aus dem Brandschutt geborgen werden. Oder man denke an die Ruinen nach Gasexplosionen - die Feuerwehr wird wegen 1 KG Silber nicht mehrere Tonnen Bauschutt bewegen.

3) Verlust durch "untreuen" Ehe- / Lebenspartner oder andere Familienmitglieder. Der Partner wird sicherlich über die EM und den Lagerort Kenntnis haben, unter Umständen auch andere Angehörige. Wenn sich da mal die Verhältisse rasch zum negativen ändern ist das EM plötzlich fort.

4) Verlust durch überraschenden Tod. Was ist wenn das EM wegen Schutz vor Einbruch richtig gut versteckt ist und wegen Punkt 3) niemand oder nur z.B. Der Lebenspartner weiß wo. Und dann passiert der tödliche Unfall im Auto (unter Umständen dann zeitgleich mit dem einzig Eingeweihten aus der Familie). Die Erben haben keine Info und das EM ist für immer verschollen oder ein Dritter freut sich weil er irgendwann doch drüber stolpert.

Also, alles hat so seine Vor- und Nachteile.

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Der Telefonmann
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Beitragvon Der Telefonmann » 22.08.2011, 19:42

Ich halte ein Schließfach ebenfalls für eine sichere Möglichkeit der EM-Aufbewahrung. Es wird, selbst bei heftigeren Problemen auf dem Finanzsektor, die Möglichkeit der Schliessfachräumung geben (Urlaub vielleicht ausgenommen 8) ).
Im Übrigen freue ich mich über einen wunderschönen Tag hier im Forum, ohne Weltuntergangsstimmung und Postrekorde brechen. smilie_01


Es grüßt das Hörermännlein
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argentum99
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Beitragvon argentum99 » 22.08.2011, 19:55

Und welche Versicherungsgesellschaften, bieten Versicherungen für Bankschließfächer an? smilie_08 smilie_14

Grüße argentum99
"Die Schädlicheit des Bankenkartells (wird) durch die Tatsache ermöglicht,
Geld praktisch aus dem Nichts heraus zu schaffen. Es vernichtet unsere Kaufkraft durch die versteckte Steuer, die man Inflation nennt."

G. Edward Griffin
"Die Kreatur von Jekyll Island"

MapleHF

Beitragvon MapleHF » 22.08.2011, 19:58

... so ziemlich jede. Die Prämie beläuft sich auf ca. 1 Promill des Versicherungswertes zuzügl. Versicherungssteuer.

Grundsätzlich bin ich, wie auch bei der Anlage selbst, auch bei der Lagerung ein Freund der Diversifizierung. Also ein bisschen was zu Hause, ein bisschen was gut versteckt, ein bisschen was im Bankschließfach usw.

MapleHF

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Beitragvon argentum99 » 22.08.2011, 20:08

MapleHF hat geschrieben:... so ziemlich jede. Die Prämie beläuft sich auf ca. 1 Promill des Versicherungswertes zuzügl. Versicherungssteuer.

Grundsätzlich bin ich, wie auch bei der Anlage selbst, auch bei der Lagerung ein Freund der Diversifizierung. Also ein bisschen was zu Hause, ein bisschen was gut versteckt, ein bisschen was im Bankschließfach usw.

MapleHF


smilie_14 Grüße argentum99
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Beitragvon Silberjunge » 22.08.2011, 20:09

Also ich spreche mal von der Lage in Österreich: habe selbst eines.
KEINER ausser der Bank und Du wissen dass du ein Fach hast (Bankgeheimniss, wurde von der Bank bestätigt).
Eine Öffnung nach dem Todesfall wenn der Inhalt in die Verlassenschaft fällt.
KEINE Öffnung bei Arbeitslosigkeit!
KEINE Öffnung bei anderen finanziellen Notständen!
Die Bank weiß weder was drin ist, noch darf sie zu irgendeinem Zeitpunk das Fach öffnen!
Ausname: man hat eine Steuerschuld beim Finanzamt und das Finanzamt fügt eine Offenlegung der Konten an, dann erst wird dem Finanzamt mitgeteilt dass ich ein Fach habe!

Wie gesagt so schauts in Österreich aus, ob Deutschland hier ident ist, weiß ich nicht so genau!
Vergib Deinen Feinden, aber vergiß niemals ihre Namen. -John F. Kennedy


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