Aktuelle Zeit: 26.04.2024, 11:31
Datenreisender hat geschrieben:goldhuepfer hat geschrieben:@Datenreisender:
Das Internet ist voll davon, eine verlässliche Quelle hab ich aber nicht gefunden:
http://tinyurl.com/3rkevbj
Danke, googlen kann ich selber.
Die Behauptung, Staaten würden auf Bankschließfächer zugreifen (bzw. hätten das schon einmal getan), wird gerne wiederholt und findet sich an vielen Stellen. Nur durch das ständige Wiederholen einer Behauptung wird diese nicht richtiger. Ich bin bereits seit längerem auf der Suche nach einer ernstzunehmenden Quelle bzw. einem echten, konkreten Beispiel, wo irgendein Staat systematisch auf private Bankschließfächer zugegriffen hätte und diese gewaltsam hätte öffnen lassen.
Es handelt sich bei der Aussage das Schliessfächer geöffnet wurden, nicht nur um eine Behauptung.
Hier der Gesetzestext bzw der genaue Wortlaut mit dem das Goldverbot in der USA eingeleitet wurde.
http://www.austincoins.com/confiscation.htm
All safe deposit boxes in banks or financial institutions have been sealed, pending action in the due course of the law. All sales or purchases or movements of such gold and silver within the borders of the United States and its territories and all foreign exchange transactions or movements of such metals across the border are hereby prohibited.
Your possession of these proscribed metals and/or your maintenance of a safe deposit box to store them is known by the government from bank and insurance records. Therefore, be advised that your vault box must remain sealed, and may only be opened in the presence of an agent of the Internal Revenue Service.
für alle die Kein Englisch können hier noch eine Übersetzung:
Alle Tresorfächer in Banken oder Geldinstituten sind versiegelt worden und warten auf bevorstehende gesetzliche Maßnahmen. Mithin ist jeder Verkauf, Ankauf oder die Bewegung von solchem Gold oder Silber innerhalb der Grenzen der Vereinigten Staaten und ihrer Gebiete verboten, sowie jedes Devisengeschäft und jede Bewegung von solchen Metallen über die Grenze.
Der Besitz dieser verbotenen Metalle sowie die Unterhaltung eines Schließfachs für deren Lagerung ist der Regierung durch die Bank- und Versicherungsunterlagen bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihr Schließfach versiegelt bleiben muss und nur in Anwesenheit eines Vertreters des Finanzamtes geöffnet werden darf.