Aktuelle Zeit: 23.04.2024, 10:54
Ich habe mal einen österreichischen Mietvertrag gesehen. Da kaufen für Deutsche damals (ist schon gut 20 Jahre her) noch nicht möglich war, wollten wir am Traunsee eine Wohnung mieten.
Was uns da an Mietvertrag vorgelegt wurde, würde in Deutschland gegen die guten Sitten verstoßen.
Bei uns in Deutschland bist Du besser beraten, anstelle einer Räumungsklage dem Mieter alle Rückstände zu schenken und noch nen Tausender oder zwei oben drauf zu legen, wenn er die Wohnung freiwillig räumt.
Mit Mietausfällen und Kosten, sind hier schnell 15 - 20.000 € beisammen. Ich hab so ein Spielchen gerade durch, mit einem Mieter, der genau wußte, wie er es machen muss, um Zeit zu gewinnen. Allein der Kostenvorschuß, den der Gerichtsvollzieher für den Räumungstermin haben wollte, lag bei 6.000 €. Ohne Zahlung des Betrages wäre der gar nicht gekommen. Der Kostenvoranschlag für die Komplettsanierung der Wohnung liegt bei weiteren 20.000 €.
Einen Kleininvestor als Vermieter kann so ein "Komiker" in die Privatinsolvenz treiben, gerade auch wenn die Wohnung noch nicht abbezahlt ist.
Taipan hat geschrieben:Kredite können aber nur bis zum exisitenzminimum gepfändet werden!
Sicher, aber durch aufgelaufene Zinsen steigt die Schuld gewaltig weiter. Meist werden dann noch die Zinsen kräftig erhöht. Und so "bereichert" sich die Bank an der Allgemeinheit. Denn es werden dann Wucherzinsen berechnet, die den Kredit schnell in astronomische Höhen steigen lassen. Bei der Versteigerung der Sicherheit wird natürlich dann nur ein Bruchteil der Schuld erzielt und den Rest macht die Bank bei der Steuer auf andere Erträge als Verlust geltend.
MapleHF