Beitragvon Xiaolong » 03.01.2020, 12:35
Frag doch einfach unverbindlich beim Zoll nach? Denke es gibt zunächst einmal das Limit von 10.000€ Bargeld und Devisen deren Ein-/Ausfuhr angemeldet werden muss.
Laut Website des Zolls wird zumindest keine Umsatzsteuer fällig...
Letzter Absatz Anlagegold:
Allgemeine Umsatzsteuerbefreiung
Von der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind hiernach alle Gegenstände, deren Lieferung auch im Inland keiner Umsatzsteuer unterliegt. Diese Waren sollen bei ihrer Einfuhr nicht höher belastet werden als gleichartige Inlandswaren.
Hierzu gehören
bereits ausgegebene Wertpapiere, z.B. Aktien, Kuxbriefe bergrechtlicher Gesellschaften, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen auf den Inhaber, Hypotheken- und Grundschuldbriefe; nicht dagegen Eintritts- und Fahrkarten, Sparkassenbücher, Pfandscheine oder Lotterielose,
menschliche Organe, Frauenmilch und menschliches Blut in jeder Form, also insbesondere Frischblutkonserven, Vollblutkonserven, Heparin-Blutkonserven, Serum- und Plasmakonserven oder Blutzellkonserven,
besondere Hochseewasserfahrzeuge, überwiegend bestimmt zum Erwerb durch die Seeschifffahrt (z.B. Fischereifahrzeuge oder Schlepper) oder zur Rettung Schiffbrüchiger sowie Gegenstände zur Ausrüstung bzw. Versorgung für diese Seeschiffe; nicht dagegen private Wassersportfahrzeuge wie z.B. Sportboote oder Segelyachten,
Lieferungen von Gold für die Deutsche Bundesbank und für Zentralbanken,
gesetzliche Zahlungsmittel, d.h. im Kurs befindliche Münzen und Banknoten sowohl in Euro als auch in anderer Währung; nicht dagegen Zahlungsmittel, die wegen ihres Metallgehalts oder Sammlungswerts umgesetzt werden, d.h. wenn sie mit einem höheren Wert als ihrem Nennwert geliefert werden,
im Inland gültige, amtliche Wertzeichen, z.B. Briefmarken, Steuerzeichen, Stempelmarken, soweit sie zum aufgedruckten Wert geliefert werden, einschließlich Sonderzuschläge (z.B. bei Wohlfahrtsmarken); nicht dagegen Briefmarken als Sammlungsstück, hier gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent,
bestimmte Luftfahrzeuge, überwiegend zur entgeltlichen Beförderung im internationalen Luftverkehr (grenzüberschreitend oder nur auf Auslandsstrecken) sowie Gegenstände zur Ausrüstung bzw. Versorgung für diese Luftfahrzeuge; nicht dagegen für den reinen Binnenluftverkehr bestimmte Luftfahrzeuge,
innergemeinschaftliche Lieferungen im unmittelbaren Anschluss an die Einfuhrabfertigung sowie
Anlagegold nach § 25c UStG, d.h. Goldbarren, Goldplättchen sowie Goldmünzen, die bestimmte Kriterien erfüllen.
OB und INWIEFERN andere Steuern, oder Zoll fällig werden, läßt sich bestimmt auch dort irgendwo finden...
Nachtrag: Wie sinnvoll das alles kommt liegt denke ich auch am Tauschkurs der einheimischen Währung. Ein bis zwei Prozent Abweichung des Euro zum Devisenkurs sind ja normal, dementsprechend wird das wohl nicht preiswerter zu haben sein, als in Deutschland.