Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

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foxele
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von foxele »

Hannoveraner hat geschrieben: 17.10.2025, 11:20
foxele hat geschrieben: 17.10.2025, 11:03
Hannoveraner hat geschrieben: 17.10.2025, 10:53
Aber auch hier gibt es Ausnahmen .
Es gibt immer wieder Fälle in denen durch ein extrem falsch angegeben Preis Stornierungen stattgefunden haben. Das ist durch die AgB und entsprechenden Gesetzen rechtsgültig. 1 oz Gold für 100€ und sowas
Hat es gegeben.
Ist mir vor Jahren auch schonmal passiert das ich eine 10 Rubel Nikolaus für nen Appel und nen Ei abgeben musste.
Deshalb ist es heute allgemein gültig das ein Interessent ein Kaufangebot machen kann, in den Shops wird dann eine automatische Bestellbestätigung generiert, und der Händler kann das Angebot annehmen( durch Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung) oder ablehnen aus welchen Gründen auch immer.
Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wird es erst mit Zusendung der Ware.
Was auch ok ist.

Ärgerlich ist der Umgang mit dem Kunden
Münzland hat auch die Stornierung Automatisiert.
Wenn die gleich persönlich geschrieben und den Grund erklärt hätten, wäre alles entspannter abgelaufen.
Das ganze vielleicht noch mit einem 5€ Gutschein oder sowas.

So haben die einen Kunden oder wahrscheinlich eine Menge Kunden verärgert.
Das auch noch in dieses oder andere Foren gebracht.

Ich kannte Münzland bisher nicht. Sollte ich demnächst auf den Händler stoßen wird dieser negativ behaftet sein. Wahrscheinlich weiß ich dann nicht mal mehr warum.
Ja, es ist teilweise ärgerlich für die Kunden.
Gerade in diesen turbolenten Zeiten bei EM kann es zu Problemen kommen.
Manche kommen da mit den Preisanpassungen nicht nach und dann kann es zu solchen Situationen kommen.
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joee78
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von joee78 »

sirewgenij hat geschrieben: 17.10.2025, 10:24
joee78 hat geschrieben: 17.10.2025, 04:52 Das ist natürlich ärgerlich!

Theoretisch könntest du nach Erhalt der Bestellbestätigung die Lieferung der Münze verlangen und ggf. klagen, da ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen ist, den Münzland nicht einfach „stornieren“ kann, nur weil der Goldpreis gestiegen ist. Ausnahme: In der Bestellbestätigung steht explizit drin, dass noch eine separate Auftragsannahme erfolgt (ist z.B. bei pro aurum so).

Im Gegenzug kann der Kunde ja auch nach Bestellung den Kauf nicht mehr stornieren, steht in jeder AGB drin …
ich habe erstmal ein Email an Münzzland geschickt. mal schauen was er sagt

Betreff: Bitte um Vertragserfüllung – Bestellung Nr. xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.10.2025 habe ich über Ihren Online-Shop die Münze 1/4 Unze Goldmünze Australien Lunar III Schlange polierte Platte 2025 bestellt und dazu eine Bestellbestätigung mit der Nummer 45462 erhalten.
In Ihrer E-Mail heißt es: „Vielen Dank für Ihren Auftrag. Untenstehend finden Sie die Aufstellung der gewählten Produkte.“
Diese Formulierung deutet auf eine Vertragsannahme hin! Bei einer bloßen Bestellbestätigung muss ersichtlich sein, dass der Händler den Auftrag noch nicht angenommen hat, wie z.B. bei pro aurum:
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foxl60
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von foxl60 »

Hannoveraner hat geschrieben: 17.10.2025, 11:20 ...
Ärgerlich ist der Umgang mit dem Kunden
Münzland hat auch die Stornierung Automatisiert.
Wenn die gleich persönlich geschrieben und den Grund erklärt hätten, wäre alles entspannter abgelaufen.
...

Da gebe ich dir recht, dass man einem Kunden persönlich per Email (oder Brief) möglichst die Gründe mitteilen sollte, warum ein Auftrag nicht ausgeführt wird.

Was man aber immer bedenken sollte ist, dass die paar Euro, die man mit dem vermeintlichen Schnäppchen gemacht hätte, kein Grund für Ärger (oder gar Rechtsstreit) sein sollte. Zum einen sollte man auch den Händler verstehen, dass der wegen eines Fehlers nicht von seinem Kunden über den Tisch gezogen werden will -- das würde man selbst auch nicht haben wollen. Zum anderen und vor allem aber schadet ihr euch selbst, wenn ihr euch wegen der paar Euro aufregt, das schadet nur der Gesundheit.

Ich muss gestehen, dass ich mich früher auch wegen solcher entgangenen vermeintlichen Schnäppchen geärgert habe. Mittlerweils (seit langem) aber nehme ich sowas gelassener und kann auch die andere Seite / den anderen Geschäftspartner verstehen.
foxele
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von foxele »

joee78 hat geschrieben: 17.10.2025, 11:52
sirewgenij hat geschrieben: 17.10.2025, 10:24
joee78 hat geschrieben: 17.10.2025, 04:52 Das ist natürlich ärgerlich!

Theoretisch könntest du nach Erhalt der Bestellbestätigung die Lieferung der Münze verlangen und ggf. klagen, da ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen ist, den Münzland nicht einfach „stornieren“ kann, nur weil der Goldpreis gestiegen ist. Ausnahme: In der Bestellbestätigung steht explizit drin, dass noch eine separate Auftragsannahme erfolgt (ist z.B. bei pro aurum so).

Im Gegenzug kann der Kunde ja auch nach Bestellung den Kauf nicht mehr stornieren, steht in jeder AGB drin …
ich habe erstmal ein Email an Münzzland geschickt. mal schauen was er sagt

Betreff: Bitte um Vertragserfüllung – Bestellung Nr. xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.10.2025 habe ich über Ihren Online-Shop die Münze 1/4 Unze Goldmünze Australien Lunar III Schlange polierte Platte 2025 bestellt und dazu eine Bestellbestätigung mit der Nummer 45462 erhalten.
In Ihrer E-Mail heißt es: „Vielen Dank für Ihren Auftrag. Untenstehend finden Sie die Aufstellung der gewählten Produkte.“
Diese Formulierung deutet auf eine Vertragsannahme hin! Bei einer bloßen Bestellbestätigung muss ersichtlich sein, dass der Händler den Auftrag noch nicht angenommen hat, wie z.B. bei pro aurum:
Leider nicht.
linnchen
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von linnchen »

linnchen hat geschrieben: 17.10.2025, 10:51
linnchen hat geschrieben: 17.10.2025, 06:57 Habe gestern bei Münzland eine100 € BRD Goldmünze gekauft, Bin mal gespannt ob er liefert-
Naja Heute kam zumindest schonmal die Bestätigung den Zahlungseingag ich bin mal voller Hoffnung smilie_09
Prima
Bin angenehm überrascht von Münzland ,gestern bestellt soeben die Versandbestätigung mit Trackingnummer erhalten. Hervorragend smilie_12 smilie_09
linnchen
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von linnchen »

linnchen hat geschrieben: 17.10.2025, 12:30
linnchen hat geschrieben: 17.10.2025, 10:51
linnchen hat geschrieben: 17.10.2025, 06:57 Habe gestern bei Münzland eine100 € BRD Goldmünze gekauft, Bin mal gespannt ob er liefert-
Naja Heute kam zumindest schonmal die Bestätigung den Zahlungseingag ich bin mal voller Hoffnung smilie_09
Prima
Bin angenehm überrascht von Münzland ,gestern bestellt soeben die Versandbestätigung mit Trackingnummer erhalten. Hervorragend smilie_12 smilie_09
P.S.; Und schon 50 € Wertsteigerung auf dem Transportweg smilie_10
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joee78
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von joee78 »

foxele hat geschrieben: 17.10.2025, 12:03
joee78 hat geschrieben: 17.10.2025, 11:52
sirewgenij hat geschrieben: 17.10.2025, 10:24
ich habe erstmal ein Email an Münzzland geschickt. mal schauen was er sagt

Betreff: Bitte um Vertragserfüllung – Bestellung Nr. xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.10.2025 habe ich über Ihren Online-Shop die Münze 1/4 Unze Goldmünze Australien Lunar III Schlange polierte Platte 2025 bestellt und dazu eine Bestellbestätigung mit der Nummer 45462 erhalten.
In Ihrer E-Mail heißt es: „Vielen Dank für Ihren Auftrag. Untenstehend finden Sie die Aufstellung der gewählten Produkte.“
Diese Formulierung deutet auf eine Vertragsannahme hin! Bei einer bloßen Bestellbestätigung muss ersichtlich sein, dass der Händler den Auftrag noch nicht angenommen hat, wie z.B. bei pro aurum:
Leider nicht.
Doch. Wenn in der Bestellbestätigung nicht zum Ausdruck kommt, dass noch kein Vertrag zustandekommen soll, kann der Kunde auf Erfüllung klagen:

https://www.ferner-alsdorf.de/vertragsr ... arstellen/
foxele
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von foxele »

joee78 hat geschrieben: 17.10.2025, 12:57
foxele hat geschrieben: 17.10.2025, 12:03
joee78 hat geschrieben: 17.10.2025, 11:52

Diese Formulierung deutet auf eine Vertragsannahme hin! Bei einer bloßen Bestellbestätigung muss ersichtlich sein, dass der Händler den Auftrag noch nicht angenommen hat, wie z.B. bei pro aurum:
Leider nicht.
Doch. Wenn in der Bestellbestätigung nicht zum Ausdruck kommt, dass noch kein Vertrag zustandekommen soll, kann der Kunde auf Erfüllung klagen:

https://www.ferner-alsdorf.de/vertragsr ... arstellen/
Dann liest man sich wie weiter beschrieben vorher die AGBs durch.
Silberfranke
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von Silberfranke »

foxele hat geschrieben: 17.10.2025, 13:32
joee78 hat geschrieben: 17.10.2025, 12:57
foxele hat geschrieben: 17.10.2025, 12:03

Leider nicht.
Doch. Wenn in der Bestellbestätigung nicht zum Ausdruck kommt, dass noch kein Vertrag zustandekommen soll, kann der Kunde auf Erfüllung klagen:

https://www.ferner-alsdorf.de/vertragsr ... arstellen/
Dann liest man sich wie weiter beschrieben vorher die AGBs durch.
Die hier, wie beschrieben, ggfs. unwirksam sind.

Muss man halt selber wissen, ob man sich den Stress wegen dem Differenzbetrag wirklich antun will.

Gibt aber schon genügend, die das machen. Vor allem, wenn die Rechtschutzversicherung zahlt.
Hannoveraner
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von Hannoveraner »

Silberfranke hat geschrieben: 17.10.2025, 13:47
foxele hat geschrieben: 17.10.2025, 13:32
joee78 hat geschrieben: 17.10.2025, 12:57

Doch. Wenn in der Bestellbestätigung nicht zum Ausdruck kommt, dass noch kein Vertrag zustandekommen soll, kann der Kunde auf Erfüllung klagen:

https://www.ferner-alsdorf.de/vertragsr ... arstellen/
Dann liest man sich wie weiter beschrieben vorher die AGBs durch.
Die hier, wie beschrieben, ggfs. unwirksam sind.

Muss man halt selber wissen, ob man sich den Stress wegen dem Differenzbetrag wirklich antun will.

Gibt aber schon genügend, die das machen. Vor allem, wenn die Rechtschutzversicherung zahlt.
Da sieht man das was ich vorhin geschrieben habe.

Wenn es tatsächlich ein nachweisbarer Fehler beim Preis war der durch die automatische Preisgestaltung oder Tipfehler zustandekommen ist , wird es schwer bis unmöglich sein den Kauf durchsetzen zu können.

Hier liegt es am Händler im Vorfeld für Klarheit zu sorgen, Entsprechende Texte in den AGB und vor allem in der Kommunikation mit dem Kunden.
Hätte der sich sofort beim Käufer für den Fehler entschuldigt und den Sachverhalt aufgeklärt, wäre höchstwahrscheinlich alles fein gewesen.
So hat er nun ein oder mehrere Kunde verärgert und diese Onlinehändler wird negativ behaftet
foxl60
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von foxl60 »

Hannoveraner hat geschrieben: 17.10.2025, 14:44
...
So hat er nun ein oder mehrere Kunde verärgert und diese Onlinehändler wird negativ behaftet


Wäre schlimm, wenn der Ruf eines Händlers dadurch beschädigt werden würde, dass ihm beim Preis (aus welchen Gründen auch immer) ein offensichtlicher Fehler passiert ist und der Kunde vorher nicht die AGB des Händlers gelesen hat.

Halten wir darum mal positiv fest, dass linnchen von Münzland innerhalb eines Tages die Versandbestätigung erhalten und schon jetzt einen (Buch-) Gewinn von 50 Euro gemacht hat.

Aber wahrscheinlich zählen hier positive Erfahrungen weniger als negative.
foxele
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von foxele »

Es heisst ja nicht umsonst:
Positive Sachen werden in Sand geschrieben, negative in Stein gemeisselt.
foxl60
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von foxl60 »

foxele hat geschrieben: 17.10.2025, 15:18 ...
Positive Sachen werden in Sand geschrieben, negative in Stein gemeisselt.


Manch einer verpasst durch unberechtigte Vorurteile gute Gelegenheiten.
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