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Bei 1 zu 100.000 noch nicht.
Die Gewinnchancen beim Lotto stehen 1 : 139.838.160 auf einen Sechser mit Zusatzzahl
https://www.lotto-niedersachsen.de/gewi ... lichkeiten
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ich habe erstmal ein Email an Münzzland geschickt. mal schauen was er sagtjoee78 hat geschrieben: ↑17.10.2025, 04:52 Das ist natürlich ärgerlich!
Theoretisch könntest du nach Erhalt der Bestellbestätigung die Lieferung der Münze verlangen und ggf. klagen, da ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen ist, den Münzland nicht einfach „stornieren“ kann, nur weil der Goldpreis gestiegen ist. Ausnahme: In der Bestellbestätigung steht explizit drin, dass noch eine separate Auftragsannahme erfolgt (ist z.B. bei pro aurum so).
Im Gegenzug kann der Kunde ja auch nach Bestellung den Kauf nicht mehr stornieren, steht in jeder AGB drin …
darauf kam sehr schnell ein Antwort.sirewgenij hat geschrieben: ↑17.10.2025, 10:24ich habe erstmal ein Email an Münzzland geschickt. mal schauen was er sagtjoee78 hat geschrieben: ↑17.10.2025, 04:52 Das ist natürlich ärgerlich!
Theoretisch könntest du nach Erhalt der Bestellbestätigung die Lieferung der Münze verlangen und ggf. klagen, da ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen ist, den Münzland nicht einfach „stornieren“ kann, nur weil der Goldpreis gestiegen ist. Ausnahme: In der Bestellbestätigung steht explizit drin, dass noch eine separate Auftragsannahme erfolgt (ist z.B. bei pro aurum so).
Im Gegenzug kann der Kunde ja auch nach Bestellung den Kauf nicht mehr stornieren, steht in jeder AGB drin …
Betreff: Bitte um Vertragserfüllung – Bestellung Nr. xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 14.10.2025 habe ich über Ihren Online-Shop die Münze 1/4 Unze Goldmünze Australien Lunar III Schlange polierte Platte 2025 bestellt und dazu eine Bestellbestätigung mit der Nummer 45462 erhalten.
In Ihrer E-Mail heißt es: „Vielen Dank für Ihren Auftrag. Untenstehend finden Sie die Aufstellung der gewählten Produkte.“
Nach meiner Auffassung ist damit ein verbindlicher Kaufvertrag gemäß § 433 BGB zustande gekommen.
Eine Stornierung ohne nachvollziehbaren Grund ist daher nicht rechtmäßig, insbesondere da der Artikel weiterhin in Ihrem Shop angeboten wird – allerdings zu einem deutlich höheren Preis.
Ich bitte Sie daher, mir entweder:
1. die Münze zum ursprünglich vereinbarten Preis zu liefern, oder
2. mir den konkreten rechtlichen Grund der Stornierung schriftlich mitzuteilen.
Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Missverständnis handelt, und bitte um eine Rückmeldung bis zum 21.10.2025.
Da liegst du vollkommen richtig.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen .
Hat es gegeben.Hannoveraner hat geschrieben: ↑17.10.2025, 10:53Aber auch hier gibt es Ausnahmen .
Es gibt immer wieder Fälle in denen durch ein extrem falsch angegeben Preis Stornierungen stattgefunden haben. Das ist durch die AgB und entsprechenden Gesetzen rechtsgültig. 1 oz Gold für 100€ und sowas
Fünf Tage Annahmefrist für den Händler ist aber auch schon grenzwertig.foxl60 hat geschrieben: ↑17.10.2025, 10:39 Leute, das Erste, was man tun sollte, ist die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen ! Das erspart euch und vor allen Dingen dem Händler unnötig Arbeit und Streit.
In Ziffer 2 der AGB von Münzland steht:
2.1. Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
...
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen.
https://www.muenzland.com/Allgemeine-Ge ... 51d2305c51
Habt ihr von Münzland eine verbindliche Auftragsbestätigung über den Kauf der Münzen oder nur eine unverbindliche Bestellbestätigung erhalten?
Was auch ok ist.foxele hat geschrieben: ↑17.10.2025, 11:03Hat es gegeben.Hannoveraner hat geschrieben: ↑17.10.2025, 10:53Aber auch hier gibt es Ausnahmen .
Es gibt immer wieder Fälle in denen durch ein extrem falsch angegeben Preis Stornierungen stattgefunden haben. Das ist durch die AgB und entsprechenden Gesetzen rechtsgültig. 1 oz Gold für 100€ und sowas
Ist mir vor Jahren auch schonmal passiert das ich eine 10 Rubel Nikolaus für nen Appel und nen Ei abgeben musste.
Deshalb ist es heute allgemein gültig das ein Interessent ein Kaufangebot machen kann, in den Shops wird dann eine automatische Bestellbestätigung generiert, und der Händler kann das Angebot annehmen( durch Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung) oder ablehnen aus welchen Gründen auch immer.
Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wird es erst mit Zusendung der Ware.