Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

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foxl60
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von foxl60 »

25rubel hat geschrieben: 22.09.2025, 13:38 wenn doch, sollte ich bei dieser quote lotto spielen :mrgreen:


Bei 1 zu 100.000 noch nicht.

Die Gewinnchancen beim Lotto stehen 1 : 139.838.160 auf einen Sechser mit Zusatzzahl

https://www.lotto-niedersachsen.de/gewi ... lichkeiten
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25rubel
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von 25rubel »

ich weiß. aber bei inzwischen 6 treffern sollte es doch eigentlich auch beim lotto mal im größeren umfang klappen smilie_10
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sirewgenij
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von sirewgenij »

Wahrscheinlich passt es nicht ganz zum Thema, aber es gehört zum Bereich vertrauenswürdiger Münzhändler. Es geht um Münzland.
Am 14.10. habe ich dort eine Lunar III Schlange 1/4 oz Proof für 925 € gekauft und sofort eine Bestellbestätigung mit der aufgelisteten Münze erhalten.
Bis heute habe ich jedoch keine Kontodaten bekommen. Auf meine Anfrage kam keine Antwort.
Heute sehe ich in meinem Kundenkonto bei Münzland, dass mein Auftrag storniert wurde – und genau dieselbe Münze ist nun erneut im Shop verfügbar, allerdings mit einem Aufpreis von 200 €.
Das finde ich wirklich enttäuschend, und dass Münzland auf Gold.de gelistet ist, ist schlicht traurig.
Dateianhänge
lunar 3 schlange goldjpg.jpg
Hier könnt Ihr mich bewerten. Vielen Dank
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joee78
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von joee78 »

Das ist natürlich ärgerlich!

Theoretisch könntest du nach Erhalt der Bestellbestätigung die Lieferung der Münze verlangen und ggf. klagen, da ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen ist, den Münzland nicht einfach „stornieren“ kann, nur weil der Goldpreis gestiegen ist. Ausnahme: In der Bestellbestätigung steht explizit drin, dass noch eine separate Auftragsannahme erfolgt (ist z.B. bei pro aurum so).

Im Gegenzug kann der Kunde ja auch nach Bestellung den Kauf nicht mehr stornieren, steht in jeder AGB drin …
linnchen
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von linnchen »

Habe gestern bei Münzland eine100 € BRD Goldmünze gekauft, Bin mal gespannt ob er liefert-
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sirewgenij
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von sirewgenij »

joee78 hat geschrieben: 17.10.2025, 04:52 Das ist natürlich ärgerlich!

Theoretisch könntest du nach Erhalt der Bestellbestätigung die Lieferung der Münze verlangen und ggf. klagen, da ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen ist, den Münzland nicht einfach „stornieren“ kann, nur weil der Goldpreis gestiegen ist. Ausnahme: In der Bestellbestätigung steht explizit drin, dass noch eine separate Auftragsannahme erfolgt (ist z.B. bei pro aurum so).

Im Gegenzug kann der Kunde ja auch nach Bestellung den Kauf nicht mehr stornieren, steht in jeder AGB drin …
ich habe erstmal ein Email an Münzzland geschickt. mal schauen was er sagt

Betreff: Bitte um Vertragserfüllung – Bestellung Nr. xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.10.2025 habe ich über Ihren Online-Shop die Münze 1/4 Unze Goldmünze Australien Lunar III Schlange polierte Platte 2025 bestellt und dazu eine Bestellbestätigung mit der Nummer 45462 erhalten.
In Ihrer E-Mail heißt es: „Vielen Dank für Ihren Auftrag. Untenstehend finden Sie die Aufstellung der gewählten Produkte.“

Nach meiner Auffassung ist damit ein verbindlicher Kaufvertrag gemäß § 433 BGB zustande gekommen.
Eine Stornierung ohne nachvollziehbaren Grund ist daher nicht rechtmäßig, insbesondere da der Artikel weiterhin in Ihrem Shop angeboten wird – allerdings zu einem deutlich höheren Preis.

Ich bitte Sie daher, mir entweder:

1. die Münze zum ursprünglich vereinbarten Preis zu liefern, oder

2. mir den konkreten rechtlichen Grund der Stornierung schriftlich mitzuteilen.

Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Missverständnis handelt, und bitte um eine Rückmeldung bis zum 21.10.2025.
Hier könnt Ihr mich bewerten. Vielen Dank
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sirewgenij
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von sirewgenij »

sirewgenij hat geschrieben: 17.10.2025, 10:24
joee78 hat geschrieben: 17.10.2025, 04:52 Das ist natürlich ärgerlich!

Theoretisch könntest du nach Erhalt der Bestellbestätigung die Lieferung der Münze verlangen und ggf. klagen, da ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen ist, den Münzland nicht einfach „stornieren“ kann, nur weil der Goldpreis gestiegen ist. Ausnahme: In der Bestellbestätigung steht explizit drin, dass noch eine separate Auftragsannahme erfolgt (ist z.B. bei pro aurum so).

Im Gegenzug kann der Kunde ja auch nach Bestellung den Kauf nicht mehr stornieren, steht in jeder AGB drin …
ich habe erstmal ein Email an Münzzland geschickt. mal schauen was er sagt

Betreff: Bitte um Vertragserfüllung – Bestellung Nr. xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.10.2025 habe ich über Ihren Online-Shop die Münze 1/4 Unze Goldmünze Australien Lunar III Schlange polierte Platte 2025 bestellt und dazu eine Bestellbestätigung mit der Nummer 45462 erhalten.
In Ihrer E-Mail heißt es: „Vielen Dank für Ihren Auftrag. Untenstehend finden Sie die Aufstellung der gewählten Produkte.“

Nach meiner Auffassung ist damit ein verbindlicher Kaufvertrag gemäß § 433 BGB zustande gekommen.
Eine Stornierung ohne nachvollziehbaren Grund ist daher nicht rechtmäßig, insbesondere da der Artikel weiterhin in Ihrem Shop angeboten wird – allerdings zu einem deutlich höheren Preis.

Ich bitte Sie daher, mir entweder:

1. die Münze zum ursprünglich vereinbarten Preis zu liefern, oder

2. mir den konkreten rechtlichen Grund der Stornierung schriftlich mitzuteilen.

Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Missverständnis handelt, und bitte um eine Rückmeldung bis zum 21.10.2025.
darauf kam sehr schnell ein Antwort.

Hallo,

ein Kaufvertrag kommt erst mit der Bestellannahme zustande, Sie haben nur eine Eigangsbestätigung bekommen. Siehe hierzu auch die AGB

2) Vertragsschluss
Gern erkläre ich Ihnen auch den Grund. Leider kam es auf Grund eines externen Kursanbieters zu einem falscher Berechnungsgrundlage, der Preis war daher falsch ausgezeichnet. Sollten Sie noch Interesse an dem Artikel haben, würde ich Ihnen aus Kulanz einen guten Preis machen. Sagen wir 50 Euro vom jetzigen Preis weniger.
Hier könnt Ihr mich bewerten. Vielen Dank
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Köni123
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von Köni123 »

Soweit ich weiß ist eine Bestellbestätigung noch keine Vertragsannahme seitens des Händlers. Erst wenn diese ausdrücklich erfolgte, z.B. durch übersendung einer Rechnung ist der Vertrag rechtsgültig.
Aber gut möglich das ich falsch liege.
Schon oft gehandelt und bisher nie enttäuscht worden!
foxele
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von foxele »

Köni123 hat geschrieben: 17.10.2025, 10:28 Soweit ich weiß ist eine Bestellbestätigung noch keine Vertragsannahme seitens des Händlers. Erst wenn diese ausdrücklich erfolgte, z.B. durch übersendung einer Rechnung ist der Vertrag rechtsgültig.
Aber gut möglich das ich falsch liege.
Da liegst du vollkommen richtig.
Eine Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung.
Somit ist kein Vertrag zustande gekommen.
foxl60
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von foxl60 »

Leute, das Erste, was man tun sollte, ist die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen ! Das erspart euch und vor allen Dingen dem Händler unnötig Arbeit und Streit.

In Ziffer 2 der AGB von Münzland steht:
2.1. Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
...
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen.


https://www.muenzland.com/Allgemeine-Ge ... 51d2305c51

Habt ihr von Münzland eine verbindliche Auftragsbestätigung über den Kauf der Münzen oder nur eine unverbindliche Bestellbestätigung erhalten smilie_08 ?
linnchen
10 Unzen Mitglied
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von linnchen »

linnchen hat geschrieben: 17.10.2025, 06:57 Habe gestern bei Münzland eine100 € BRD Goldmünze gekauft, Bin mal gespannt ob er liefert-
Naja Heute kam zumindest schonmal die Bestätigung den Zahlungseingag ich bin mal voller Hoffnung smilie_09
Hannoveraner
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von Hannoveraner »

foxele hat geschrieben: 17.10.2025, 10:35
Köni123 hat geschrieben: 17.10.2025, 10:28 Soweit ich weiß ist eine Bestellbestätigung noch keine Vertragsannahme seitens des Händlers. Erst wenn diese ausdrücklich erfolgte, z.B. durch übersendung einer Rechnung ist der Vertrag rechtsgültig.
Aber gut möglich das ich falsch liege.
Da liegst du vollkommen richtig.
Eine Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung.
Somit ist kein Vertrag zustande gekommen.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen .
Es gibt immer wieder Fälle in denen durch ein extrem falsch angegeben Preis Stornierungen stattgefunden haben. Dieses erfolgt dann durch Computerfehler. Das ist durch die AgB und entsprechenden Gesetzen rechtsgültig. 1 oz Gold für 100€ und sowas

Ähnlich, aber nicht so krass war es ja bei dir.

Ich finde es auch in Ordnung. Ein Onlineunternehmen kann so in den Ruin getrieben werden.
Auftragseingang und Auftragsbestätigung laufen Automatisiert inkl. Rechnungsversendung

Hier mal ein kurzer Text zur Rechtslage
Händler:Kann den Vertrag wegen eines offensichtlichen Preisfehlers anfechten.Muss die Anfechtung unverzüglich erklären und dem Kunden mitteilen, dass er den Vertrag nicht erfüllen möchte.Beispiel für einen offensichtlichen Fehler: Ein Tippfehler, bei dem aus \(100\) € \(10\) € wird.Eine einfache Anfechtung ist oft nicht möglich, wenn der Händler den Fehler über Wochen nicht bemerkt oder der Preisfehler nicht offensichtlich ist, erklärt
foxele
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von foxele »

Hannoveraner hat geschrieben: 17.10.2025, 10:53
foxele hat geschrieben: 17.10.2025, 10:35
Köni123 hat geschrieben: 17.10.2025, 10:28 Soweit ich weiß ist eine Bestellbestätigung noch keine Vertragsannahme seitens des Händlers. Erst wenn diese ausdrücklich erfolgte, z.B. durch übersendung einer Rechnung ist der Vertrag rechtsgültig.
Aber gut möglich das ich falsch liege.
Da liegst du vollkommen richtig.
Eine Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung.
Somit ist kein Vertrag zustande gekommen.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen .
Es gibt immer wieder Fälle in denen durch ein extrem falsch angegeben Preis Stornierungen stattgefunden haben. Das ist durch die AgB und entsprechenden Gesetzen rechtsgültig. 1 oz Gold für 100€ und sowas
Hat es gegeben.
Ist mir vor Jahren auch schonmal passiert das ich eine 10 Rubel Nikolaus für nen Appel und nen Ei abgeben musste.
Deshalb ist es heute allgemein gültig das ein Interessent ein Kaufangebot machen kann, in den Shops wird dann eine automatische Bestellbestätigung generiert, und der Händler kann das Angebot annehmen( durch Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung) oder ablehnen aus welchen Gründen auch immer.
Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wird es erst mit Zusendung der Ware.
Silberfranke
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von Silberfranke »

foxl60 hat geschrieben: 17.10.2025, 10:39 Leute, das Erste, was man tun sollte, ist die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen ! Das erspart euch und vor allen Dingen dem Händler unnötig Arbeit und Streit.

In Ziffer 2 der AGB von Münzland steht:
2.1. Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
...
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen.


https://www.muenzland.com/Allgemeine-Ge ... 51d2305c51

Habt ihr von Münzland eine verbindliche Auftragsbestätigung über den Kauf der Münzen oder nur eine unverbindliche Bestellbestätigung erhalten smilie_08 ?
Fünf Tage Annahmefrist für den Händler ist aber auch schon grenzwertig. smilie_11

Solche "klugen" Händler riskieren halt, dass ihnen die entsprechend Klausel bei gerichtlicher Prüfung um die Ohren fliegt. Zumindest wenn die AGB gegenüber Verbrauchern verwendet werden.
Hannoveraner
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Re: Sicherer Ankauf und Verkauf von Edelmetallen

Beitrag von Hannoveraner »

foxele hat geschrieben: 17.10.2025, 11:03
Hannoveraner hat geschrieben: 17.10.2025, 10:53
foxele hat geschrieben: 17.10.2025, 10:35

Da liegst du vollkommen richtig.
Eine Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung.
Somit ist kein Vertrag zustande gekommen.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen .
Es gibt immer wieder Fälle in denen durch ein extrem falsch angegeben Preis Stornierungen stattgefunden haben. Das ist durch die AgB und entsprechenden Gesetzen rechtsgültig. 1 oz Gold für 100€ und sowas
Hat es gegeben.
Ist mir vor Jahren auch schonmal passiert das ich eine 10 Rubel Nikolaus für nen Appel und nen Ei abgeben musste.
Deshalb ist es heute allgemein gültig das ein Interessent ein Kaufangebot machen kann, in den Shops wird dann eine automatische Bestellbestätigung generiert, und der Händler kann das Angebot annehmen( durch Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung) oder ablehnen aus welchen Gründen auch immer.
Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wird es erst mit Zusendung der Ware.
Was auch ok ist.

Ärgerlich ist der Umgang mit dem Kunden
Münzland hat auch die Stornierung Automatisiert.
Wenn die gleich persönlich geschrieben und den Grund erklärt hätten, wäre alles entspannter abgelaufen.
Das ganze vielleicht noch mit einem 5€ Gutschein oder sowas.

So haben die einen Kunden oder wahrscheinlich eine Menge Kunden verärgert.
Das auch noch in dieses oder andere Foren gebracht.

Ich kannte Münzland bisher nicht. Sollte ich demnächst auf den Händler stoßen wird dieser negativ behaftet sein. Wahrscheinlich weiß ich dann nicht mal mehr warum.
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