Aktuelle Zeit: 19.04.2024, 17:56
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lifesgood hat geschrieben:Wer dennoch so eine geringe Ausbildungsverütung erhält und wegen der Entfernung nicht zu Hause wohnen kann, hat die Möglichkeit Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen.
Wie ich drauf komme, ich hab mir gedacht, das kann doch nicht so sein, dass die nicht unterstützt werden und habe gegoogelt.
Bei Ausbildungen, die schulisch sind, gibt es BaföG.
Voraussetzungen immer, dass die Eltern finanziell nicht in der Lage sind, die Kinder zu unterstützen.
Es wird ja auch noch Kindergeld für Geringverdiener in der Ausbildung
Maple Leaf hat geschrieben:............
dass die Krankenkassen einen Teil ihrer hohen Überschüsse an ihre Mitglieder (z. B. an mich) ausgezahlt haben...............
Sapnovela hat geschrieben:Private KV überweisen ständig Geld zurück an Mitglieder, die keine Rechnungen eingereicht haben. Aber das war wohl nicht gemeint
Laut Sozialgesetz dürfen Kassen maximal Rücklagen von 1,5 Monatsausgaben vorhalten.
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