Aktuelle Zeit: 18.04.2024, 13:48
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gullaldr hat geschrieben:....... Bumerang hat schon Recht, dass diese Riester-/Rürup-Verträge nach gegenwärtigem Stand verlorenes Kapital waren/sind.
gullaldr hat geschrieben:Danke lifesgood für die Erklärung des Unterschieds zwischen Grundsicherung und Grundrente.
Bei der Grundrente ist also ruhendes Vermögen (z.B. Immobilie oder Edelmetalle) Schonvermögen.
gullaldr hat geschrieben:Aber, trotzdem ist derjenige veräppelt, der in zusätzliche Einkünfte im Alter privat investiert hat, also z.B. eine Privatrente. Der Nachbar, der statt monatlich einen Betrag in die Privatrente einzuzahlen lieber ein paar schöne Reisen gemacht hat, bekommt am Ende gleich viel ausgezahlt bzw. hat die gleiche Rente zur Verfügung
gullaldr hat geschrieben:Ich werde vermutlich meinen Privatrenten-Vertrag dennoch nicht kündigen, da ich nicht weiß, wie sich die Regelung ändert, bis ich in Rente gehe. Letztlich ist es also eine Wette auf den späteren Ausgang der Story.
lifesgood hat geschrieben:Ich beschäftige mich ja momentan mit dem Thema der Zuzahlung bei Heimunterbringung der Eltern, weil meine Lebensgefährtin wohl in absehbarer Zeit ihre 92-jährige pflegebedürftige Mutter ins Heim geben muss.
lifesgood
lifesgood hat geschrieben:Panik95 hat geschrieben:Soweit mir bekannt wird die Grundsicherung aus den Steuereinnahmen finanziert und die Grundrente von der Rentenversicherung bezahlt.
Zumindest momentan erzählen die uns noch, dass die Grundrente eben nicht von der Rentenversicherung, sondern durch Finanztransaktionssteuer, die ebenfalls 2021 kommen soll, finanziert wird. Ob es dann auch so kommt, steht auf einem anderen Blatt.Panik95 hat geschrieben:Die Frage nach Vermögen und Edelmetall stellt sich bei 600€ Rente nicht,da ist in der Regel kein Vermögen vorhanden,Edelmetall schon gar nicht.
Kann man so pauschal nicht sagen. Auch derjenige, der nur 600 € Rentenanspruch erarbeitet hat, kann das Häuschen von der Oma erben, oder die Frau, die ihre 35 Jahre nur durch Kindererziehungszeiten zusammenbekommen hat, kann bei einer Scheidung eben zu einem gewissen Vermögen kommen. Und hier greift eben dann auch der Vorteil der Grundrente, dass es keine Bedürftigkeitesprüfung gibt, sondern nur eine Einkommensprüfung.
Denn bei der Grundsicherung muss erstmal das eigene Vermögen bis zum Schonbetrag verfrühstückt werden, bis die Grundsicherung greift. Bei der Grundrente ist das wohl nicht so.
Ein großer Wurf ist die Grundrente sicher nicht, aber wäre der finanzierbar?
lifesgood
Panik95 hat geschrieben:......
Ein Hochlohnland ist zu einem Leiharbeiterverein verkommen.
Wir brauchen keine Grundrente,wir brauchen deutliche Lohnsteigerungen,das spült Geld in die Sozialsysteme.
....m
Bumerang hat geschrieben:[...]
Die Anonymität der EM wird jetzt hoffentlich jedem klar als Vorteil erkennbar.
[...]
lifesgood hat geschrieben:Hättest Du denn bei diesem Privatrentenvertrag auch die Wahlmöglichkeit eine Einmalzahlung zu wählen? Wäre vielleicht eine Option, weil ja nur in einem Jahr dann ein Einkommen erzielt würde.
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