zwergensilber hat geschrieben:Hannoveraner hat geschrieben:zwergensilber hat geschrieben:Die Höhe des Gewinns ist egal. Diese Haltefrist von einem Jahr gilt auch für Immobilien. Da kann es um andere Werte gehen.
Immobilien sind 10 Jahre oder irre ich mich jetzt komplett?
Lifesgood hat es später richtig gestellt. Das gilt nur für selbstgenutzte Immobilien.
Ich wollte eigentlich schon beim ersten Mal was dazu schreiben, zwergensilber.
Nach dem Einwurf von lifesgood habe ich es mir dann gespart.
Da das aber zu meinen Fachgebieten gehört, kann ich es nicht einfach stehen lassen, wenn Du das was falsch ist, hier gerade trotzdem wiederholst.
Ich meine das nicht böse und auch nicht persönlich, aber ich mag falsches Halbwissen überhaupt nicht, vor allem wenn es um Gesundheit oder (wie hier) um eventuell hohe Summen geht.
Bei Immobilien haben wir in diesem Zusammenhang überhaupt
nichts mit einer Haltefrist von einem Jahr zu tun, das kann eben nicht analog zur Regelung beim EM angewendet werden.
Wenn ich eine Immobilie, bspw. eine Wohnung erwerbe, diese nicht vermiete und auch nur
einen einzigen Tag dort einziehe und dort offiziell wohne, ist ein ggf. anfallender Veräußerungsgewinn bei Verkauf
nicht zu versteuern.
Das mit dem einen Tag ist natürlich der äußerste Fall und sollte dem Finanzamt gegenüber auch glaubhaft gemacht werden können (bspw. durch Anmeldung von Strom, Telefon, Ummeldung beim Einwohnermeldeamt etc.).
Dann gibt es noch andere Regelungen, wie bspw. 10 Jahre Haltedauer bei ausschließlicher Vermietung und auch noch Ausnahmen im Falle von Vermietung und anschließender Selbstnutzung.
Das regelt alles Par. 23 EStG:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html