Aktuelle Zeit: 25.02.2021, 08:24
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Moderatoren: winterherz, Mahoni, Forum-Team, Mod-Team
Dr. Metall hat geschrieben:Ich vermute, er meint, wenn jemand kauft und kurz darauf mit der Absicht verkauft, Gewinne zu erzielen, dass das einem Gewerbe entspräche. So habe ich ihn verstanden.
Nach EStG reicht dieser Tatbestand im Übrigen für einen Gewerbetreibenden aus, die Gewinnerzielungsabsicht.
Ob und wie man das bei einer Privatperson, die kein Gewerbe angemeldet hat, beweisen kann, ist etwas anderes. Wenn z.B. jemand bei ebay als Privatperson angemeldet ist, massenweise verkauft (und dabei entsprechend größere Summen einstreicht), dürfte wohl davon auszugehen sein, dass es sich um ein nicht angemeldetes Gewerbe handelt.
Alles Weitere würde dann ein Gericht klären.
Hannoveraner hat geschrieben:...
Denke das wird hier auch keiner machen, da jeder die steuerlichen Beschränkung kennt und sich kein Ei in Nest legen wird.
Andre090904 hat geschrieben:Da kann ich wirklich froh sein, nicht mehr in diesem Land zu leben.
Ich denke die goldene Mitte liegt irgendwo dazwischen, weder absolute Regulierungswut (Deutschland), noch absolute Anarchie. Ein wenig mehr "einfach mal machen lassen" wäre in Deutschland meines Erachtens angebracht...
lifesgood hat geschrieben:... wie es aussieht, sollst Du Recht behalten.
black religion hat geschrieben:Ich kann jedem aus eigener Erfahrung nur raten, bei finanziellen Entscheidungen Emotionen außen vor zu lassen. Dann kauft man auch keinen Lunar II BU Drachen im Vorverkauf für 60€.
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