Aktuelle Zeit: 03.05.2024, 03:08
lifesgood hat geschrieben:@Argentum Amicum: Nach meinem Kenntnisstand liegen dem Finanzamt alle Ausgangsrechnungen in digitaler Form vor.
Wie ich darauf komme? Ganz einfach. Das Unternehmen in dem ich bis 2018 tätig war, betreibt auch Versandhandel und wegen der Betriebsgröße blieb bei uns kein Jahr ungeprüft. Alle drei Jahre war der Prüfer da. Wir hatten dem extra in der Registratur ein eigenes Büro eingerichtet, damit er Zugriff auf die ganzen Belege hat. Die Prüfer waren meist 3 - 4 Wochen da und haben vermutlich auch reichlich Kontrollmitteilungen geschrieben.
Bei der letzten Prüfung vor drei Jahren, war das dann nicht mehr erforderlich. Der Prüfer hat die Prüfung in den Räumen unseres Steuerberaters durchgeführt und war nach 3 Tagen fertig.
lifesgood
Nicht dass wir hier völlig aneinander vorbei reden:
Ich habe Deinen Worten eine grundsätzliche und gesetzliche Pflicht eines jeden Gewerbebetriebes entnommen, sämtliche Rechnungen (von mir aus auch nur sämtliche Ausgangsrechnungen) digital an das Finanzamt zu übermitteln.
Das gibt es nach meiner Kenntnis nicht.
Es gibt bspw. monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, jährliche Bilanzen und Steuererklärungen etc., natürlich, das ist alles klar.
Mir ist zur Verpflichtung eines regelmäßigen, digitalen (Ausgangs-)Rechnungsversands an das FA nicht mal eine Sonderregelung bekannt, die bspw. nur EM-Händler oder Versandhändler betrifft.
Ich bitte interessiert um Nennung einer gesetzlichen Grundlage dazu, die Dauer von Steuerprüfungen aus einem einzelnen Unternehmen ist für mich zwar ein Erfahrungswert, den Du erlebt hast, das kann jedoch an völlig anderen Parametern gelegen haben (Teilprüfung, Stichprobenprüfung, zu wenig Personalkapazität bzw. Zeitkapazität bei der Prüfung uvm.).
Btw. ich sehe an Deinem neuen Profilbild, dass die lang erwartete Chiwoo Cheonwang Statue endlich bei Dir eingetroffen zu sein scheint, Glückwunsch dazu.