halte ich für kappes , die Menschen sind völlig unterschiedlich und Unvernunft findet man leider in allen Altersgruppen !
Nach dem was ich so beobachte ( auch einst aus beruflicher Erfahrung ) sind aber ganz viele 18-23 zu weit mehr Stuss und unsinniges Risiko bereit als die meisten unter 18 Jährigen ! Das zieht sich durch alle Lebens und Altersbereiche aber gerade die Altersgruppe ü 18 bis Mitte 20 ist keinesfalls vernüftiger als 16-18 Jährige !
( der 5 jährige Sohn eines Freundes ist zum Teil vernünftiger als ganze Rudel von gerade Volljährigen !)
Im Gegenteil sogar , die dicksten Böller findet man zumeist bei den gerade Volljährigen !
Auf jeden Fall ist eine politische Altergrenze die mit 18 Jahren und einer Volljährigkeit der Sache weder gedient noch der Sache Genüge getan !
Ich finde es zb völlig fragwürdig warum etliche Volljährige im juristischen Bereich noch nach Jugendrecht beurteilt werden aber eben dennoch das volle Wahlrecht haben , ja was denn nun , zu unreif um sein handeln zu begreifen aber wählen darf er und unter den umgekehrten Argumenten darf das ein 17 jähriger nicht ???
Passt alles vorne und hinten nicht und wer nach dem Gesetz frei seine Religion wählen darf ( 14 Jahre ) der sollte auch politisch wählen dürfen , wer in der Lage ist zu entscheiden was er glauben will sollte auch wählen dürfen !
Man kann das alles drehen und wenden wie man will , demokratisch ist die Wahl erst wenn jede Nase eine Stimme abgeben kann denn auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf politische Interessenvertretung und es ist völlig egal wie man es umsetzt aber einfach so zu tun als wären sie gar nicht da ist ein No Go wenn man irgendwas demokratisch schimpft !
Die andere Frage die sich aufdrängt ist ob man die Volljährigkeit nicht wieder auf 21 anheben sollte oder besser noch auf 25 Jahre was übrigends auch juristisch ein Mindestalter ist für Waffenbesitz ( 21 mit psychologischem Gutachten !)
Also für was braucht man wo welche Mindestreife und mit welchem Alter hat man die in der Regel erreicht ?
In wie weit ist das Aussagekräftig wenn eine Volljährigkeit mit 18 Jahren juristisch erreicht ist dann aber Urteile auch bei höherem Alter zum Teil nach Jugendstrafrecht gesprochen wird und zugleich man allen ab 18 Jahren eine Volljährigkeit und eine volle Strafmündigkeit bescheinigt dann aber wieder mit Klauseleien daher kommt die ein Mindestalter von 21 mit psychischem Gutachten oder mind 25 Jahre fordern !
Wie geht das alles denn noch zusammen ? Passt doch Vorne und Hinten nicht !
Man müsste wohl Volljährigkeit auf 21 Jahre setzen und dann aber mit allen Vor und Nachteilen für alle Lebensbereiche , Abweichungen müssten schon vorher einen Behindertenausweis vorlegen können das ihre Geistige Reife eben nicht erreicht ist und sie somit nicht voll Strafmündig sind aber dann eben auch nicht voll Geschäftstüchtig usw usw
Wer ein Auto führen darf sollte auch Verantwortung für eine Waffe
bei nachgewiesendem Bedarf und Eignung besitzen dürfen ( denn auch ein Auto ist ebenso etwas was hohe Verantwortung einfordert und die höchsten Unfallzahlen findet man nunmal bei 18-25 Jährigen ) , sollte Wählen dürfen , sollte voll Geschäftstüchtig aber eben auch voll Strafmündig sein etc pp
Ich sehe in diesen seltsamen Mauscheleien auch keinerlei Bedarf , alles Fadenscheinig damit man es nach belieben anpassen kann oder wo ist da der Sinn ?
Da treten junge Volljährige andere zu Tode , werden aber juristisch dafür belangt als wären sie gerade 14 und trotz Ellenlangem Strafregister dürfen die Wählen und ein Kraftfahrzeug führen und Zugleich soviel Alkohol kaufen wie sie wollen ?
Man sollte sich das nochmal pragmatisch durch den Kopf gehen lassen was hier los ist !
Wenn 16 jährige sich mit Bier und Wein nach belieben und eigenem ermessen auch ins Koma saufen dürfen dann sollte man sie auch wählen lassen denn soviel Eigenverantwortung spricht man ihnen ja gesetzlich ebenso zu !
Und was hast du am WE gemacht ? 3,2 Promille und du ? Verwählt !